Fluchtweg
Verfasst: 16.02.2022, 09:29
Hallo
zu folgender Frage bräuchte ich bitte eine Auskunft.
In einem Ort im Bundesland Salzburg ergibt sich aufgrund der besonderen Topografie eines Grundstückes die Situation, dass der zweite Rettungsweg (für 4 Wohnungen) von Süden erfolgen muss.
Derzeit ist angedacht, dass die Feuerwehr über einen aufgeschütteten Weg vor der Tiefgarage zu zwei Außentreppen gelangt.
Über diese Außentreppen kommen die Feuerwehrleute zu zwei Gartenflächen (oberhalb der TG) diese Flächen können sie im Brandfall zum Aufstellen ihrer Leitern verwenden.
Ergibt sich hier ein Problem? -> muss die Aufstellfläche ständig frei bleiben? -> Reduziert das die Gartenfläche der Wohnungen?
Liebe Grüße
zu folgender Frage bräuchte ich bitte eine Auskunft.
In einem Ort im Bundesland Salzburg ergibt sich aufgrund der besonderen Topografie eines Grundstückes die Situation, dass der zweite Rettungsweg (für 4 Wohnungen) von Süden erfolgen muss.
Derzeit ist angedacht, dass die Feuerwehr über einen aufgeschütteten Weg vor der Tiefgarage zu zwei Außentreppen gelangt.
Über diese Außentreppen kommen die Feuerwehrleute zu zwei Gartenflächen (oberhalb der TG) diese Flächen können sie im Brandfall zum Aufstellen ihrer Leitern verwenden.
Ergibt sich hier ein Problem? -> muss die Aufstellfläche ständig frei bleiben? -> Reduziert das die Gartenfläche der Wohnungen?
Liebe Grüße