Mahnklage Deutschland?

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Jusler
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Mahnklage Deutschland?

Beitrag von Jusler » 11.02.2022, 11:59

Wo klage ich jemanden, der Elektroarbeiten an einem Haus in Österreich beauftragt, aber in Deutschland wohnt?
In Österreich (wenn ja: am Sitz des Elektro-Unternehmens oder dort, wo das Haus steht) oder in Deutschland?

Falls in Deutschland: Ist das dann ein Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen, wo man als Anwalt dieses Formblatt ausfüllen muss? Oder gibt es dafür eine andere Möglichkeit?
Zuletzt geändert von Jusler am 26.04.2022, 12:54, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
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Re: Mahnklage Deutschland?

Beitrag von alles2 » 11.02.2022, 14:14

Hier sollte man die (Online-)Formulare und meisten Fragen zur Europäischen Mahnklage oder Verfahren für geringfügige Forderungen beantwortet bekommen:

https://portal.justiz.gv.at/at.gv.justiz.formulare/Justiz/Geldleistung.aspx

Demnach herrschen beim Europäischen Zahlungsbefehl und Bagatellverfahren keine Anwaltspflicht. Beim Letzteren erst bei einem Rechtsmittel gegen das ergangene Urteil.

Weitere Details zur europäischen Mahnklage beim Bezirksgericht für Handelssachen Wien, sollte der Schuldner in einem EU-Mitgliedstaat außerhalb Österreichs ansässig sein (siehe letzten Absatz):

https://www.justiz.gv.at/bg-fuer-handelssachen-wien/bezirksgericht-fuer-handelssachen-wien/zustaendigkeit.2c94848540b9d4890141c51362806817.de.html
Zuletzt geändert von alles2 am 16.02.2022, 09:20, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Jusler
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Re: Mahnklage Deutschland?

Beitrag von Jusler » 16.02.2022, 07:45

Danke! Also muss ich denjenigen in Deutschland klagen oder wäre es auch irgendwie in Österreich möglich, da die Arbeiten ja an einem Haus in Österreich stattgefunden haben?

alles2
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Re: Mahnklage Deutschland?

Beitrag von alles2 » 16.02.2022, 09:27

Da dürfte was falsch rübergekommen sein, weshalb ich "in einem anderen EU-Mitgliedstaat" durch "in einem EU-Mitgliedstaat außerhalb Österreichs" ersetzt habe. Es ist alles über die heimischen Gerichte möglich. Mehr zu den jeweiligen Punkten findet man, wenn beim ersten Link auf "Weitere Informationen einblenden" geklickt wird.
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