Wann keine Anzeigepflicht für Masseure
Verfasst: 10.02.2022, 07:51
Hallo zusammen,
ich hoffe, ich darf das hier fragen... es geht um meine Hausübung im Fach Recht.
Ich bin Masseurin und soll folgende Frage beantworten:
Durch das Gewaltschutzgesetz 2019 wurde die Anzeigepflicht für Masseure im neu eingefügten § 3a MMHmG neu geregelt.
Finden Sie die Bestimmung im RIS (https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/) und beantworten Sie:
Wann besteht für den angestellten medizinischen Masseur bei begründetem Verdacht, dass ein erwachsener, geistig behinderter Patient misshandelt wird, keine Pflicht zur Anzeige?
(Das Kopieren des Gesetzestextes reicht nicht!)
Ich finde zwar den Gesetzestext, aber kapier das nicht...
Könnte mir bitte bitte jemand weiterhelfen? Vielen Dank!
ich hoffe, ich darf das hier fragen... es geht um meine Hausübung im Fach Recht.
Ich bin Masseurin und soll folgende Frage beantworten:
Durch das Gewaltschutzgesetz 2019 wurde die Anzeigepflicht für Masseure im neu eingefügten § 3a MMHmG neu geregelt.
Finden Sie die Bestimmung im RIS (https://www.ris.bka.gv.at/Bundesrecht/) und beantworten Sie:
Wann besteht für den angestellten medizinischen Masseur bei begründetem Verdacht, dass ein erwachsener, geistig behinderter Patient misshandelt wird, keine Pflicht zur Anzeige?
(Das Kopieren des Gesetzestextes reicht nicht!)
Ich finde zwar den Gesetzestext, aber kapier das nicht...

Könnte mir bitte bitte jemand weiterhelfen? Vielen Dank!