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Steckdose in einer Wohnung erneuern

Verfasst: 09.02.2022, 10:51
von deppal1975
Guten Tag,
ich bin Eigentümer einer Wohnung, und in unseren Objekt wurde bei einen anderen Eigentümer auf Kosten der Allgemeinheit eine Steckdose instandgesetzt.
Der Hausverwalter schrieb mir, Instandsetzungen von Steckdosen sind der Rücklage enthalten, weil es keine Verbesserung ist.
Leider habe ich keinen Paragraphen im WEG dazu gefunden

Vielleicht kann mir wer Helfen.
herzlichen Dank

Re: Steckdose in einer Wohnung erneuern

Verfasst: 09.02.2022, 11:08
von alles2
Gemäß § 28 Abs.1 Z 1 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) stimmt das einfach nicht, sofern sich die Steckdose im Wohnungsinneren des Eigentümers befindet und wenn im Wohnungseigentumsvertrag nichts abweichendes festgehalten ist. Jeder ist für seinen eigenen Teil hinsichtlich Erhaltung und Instandsetzung selbst verantwortlich.

Re: Steckdose in einer Wohnung erneuern

Verfasst: 09.02.2022, 12:10
von deppal1975
Herzlichen Dank für die Antwort