Wohnbauförderung mit Daueraufenthalt-EU?

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gamber2599
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Wohnbauförderung mit Daueraufenthalt-EU?

Beitrag von gamber2599 » 07.02.2022, 19:39

Hi,
meine Freundin (Staatsbürger Österreich) und ich (Staatsbürger Bosnien) möchten uns eine Eigentumswohnung kaufen.
Die Wohnung (BJ2017) wird bereits gefördert und es gäbe für uns die Möglichkeit die Förderung zu übernehmen....sofern da nicht der blaue Reisepass wäre.
Zu mir bin in Österreich geboren und besitze eine Daueraufenthaltskarte-EU.

Nun zu meiner Frage:
Gemäß §11 im Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 steht folgende Phrase:
6. die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, österreichischen Staatsbürgern nach dem Recht der Europäischen Union oder aufgrund eines Staatsvertrages gleichgestellt oder asylberechtigt ist; diese Voraussetzung gilt nicht.

Wie wird gleichgestellt definiert und ist dies nicht bei mir der Fall?

Danke vorab für eure Hilfe.



MG
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Re: Wohnbauförderung mit Daueraufenthalt-EU?

Beitrag von MG » 07.02.2022, 20:56

Das "gleichgestellt" bedeutet, dass Personen, die keine öst. Staatsbürger sind, trotzdem wie diese rechtlich betrachtet werden, also gleichgestellt werden. Das betrifft insbesondere EU-Bürger, oder Bürger eines Landes, dessen Bürger aufgrund eines Staatsvertrages bevorzugt werden und dann noch bestimmte Berufsgruppen (UNO-Beamte usw.).

In der Gesetzespassage gibt es dann noch weitere Ausnahmen (a):

Begünstigt sind....Personen, die
...
6.
die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, österreichischen Staatsbürgern nach dem Recht der Europäischen Union oder aufgrund eines Staatsvertrages gleichgestellt oder asylberechtigt ist; diese Voraussetzung gilt nicht:

a)
für folgende mit einer österreichischen Staatsbürgerin bzw einem österreichischen Staatsbürger oder einer gleichgestellten Person in dauernder Haushaltsgemeinschaft lebende, aufenthaltsberechtigte Familienangehörige:
-Ehegattin oder Ehegatte sowie eingetragene Partnerin oder Partner,
–Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie,
–Verwandte der Ehegattin bzw des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin bzw des eingetragenen Partners in gerader auf- und absteigender Linie;


Diese Ausnahmen wären aber nach den Buchstaben des Gesetzes bei Ihnen mangels Ehe oder eingetragener Partnerschaft auch nicht anwendbar.

Als Lösung käme der Erwerb der Wohnung nur durch Ihre Partnerin in Frage, oder aber eine Verpartnerung/Eheschließung vor dem Erwerb einer geförderten Wohnung.

In jedem Falle würde ich aber vorweg mit der Förderstelle Kontakt aufnehmen und dies mit den dortigen Fachleuten besprechen, es könnte gut sein, dass es da noch Wege in der Praxis gibt, die helfen könnten.

Alles Gute!
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Wohnbauförderung mit Daueraufenthalt-EU?

Beitrag von alles2 » 07.02.2022, 21:59

Oder man versucht es in anderen Bundesländern, wo lockerere Regelungen gelten. In erster Linie Steiermark, dann Wien, Oberösterreich und eventuell Vorarlberg oder Tirol.

Nach Durchschau der bilateralen Verträge zwischen den beiden Ländern kann auch ich wenig Hoffnung auf "Gleichstellung" machen:

https://www.bmeia.gv.at/oeb-sarajewo/bilaterale-beziehungen/vertraege/

Dabei beziehe ich mich im Wesentlichen auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und Bosnien und Herzegowina über soziale Sicherheit, BGBl. III Nr. 229/2001.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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