Eigentumswohnungen Wasserabrechnung
Verfasst: 26.01.2022, 19:12
Ich wohne in einer Wohnanlage (Eigentum). Von einer Hauptwasseruhr werden insgesamt 5 eigenständige Wohnanlagen versorgt.
Das Wasser wird von der gemeinsamen Hausverwaltung nach dem Verbrauch von Subzählern prozentuell den einzelnen Wohnanlagen per Betriebskosten verrechnet.
Ein Tausch der Subzähler-Wasseruhren ist seit 35 Jahren noch nie erfolgt? - Meine Frage: Ist das nicht Aufgabe der Hausverwaltung?
Nun wurde festgestellt, dass eine von den insgesamt 5 Wohnanlage seit 33 Jahren noch nie den Gartenwasserverbrauch von 30 Gartenwasseranschlüssen gemeldet hat. Es gab Eigentümerwechsel und niemand von den Bewohnern weiß, wo diese Subzähler-Wasseruhr ist?
Unsere Hausverwaltung war auch der Bauträger dieser Wohnanlagen - dieser ist das nicht aufgefallen?
Die Abrechnung des Wassers erfolgt im Juni - die Wasserzähler Stände werden im Dezember an die Hausverwaltung bekannt gegeben - bisher wurde auch NIE der Wasserverbrauch lt. Wasserrechnung mit den abgelesenen Wasserverbräuchen verglichen bzw. kontrolliert?
Haftet für diesen Schaden an den übrigen Wohnanlagen die Hausverwaltung?
Das Wasser wird von der gemeinsamen Hausverwaltung nach dem Verbrauch von Subzählern prozentuell den einzelnen Wohnanlagen per Betriebskosten verrechnet.
Ein Tausch der Subzähler-Wasseruhren ist seit 35 Jahren noch nie erfolgt? - Meine Frage: Ist das nicht Aufgabe der Hausverwaltung?
Nun wurde festgestellt, dass eine von den insgesamt 5 Wohnanlage seit 33 Jahren noch nie den Gartenwasserverbrauch von 30 Gartenwasseranschlüssen gemeldet hat. Es gab Eigentümerwechsel und niemand von den Bewohnern weiß, wo diese Subzähler-Wasseruhr ist?
Unsere Hausverwaltung war auch der Bauträger dieser Wohnanlagen - dieser ist das nicht aufgefallen?
Die Abrechnung des Wassers erfolgt im Juni - die Wasserzähler Stände werden im Dezember an die Hausverwaltung bekannt gegeben - bisher wurde auch NIE der Wasserverbrauch lt. Wasserrechnung mit den abgelesenen Wasserverbräuchen verglichen bzw. kontrolliert?
Haftet für diesen Schaden an den übrigen Wohnanlagen die Hausverwaltung?