Eigentumswohnungen Wasserabrechnung

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Nitsche
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Eigentumswohnungen Wasserabrechnung

Beitrag von Nitsche » 26.01.2022, 19:12

Ich wohne in einer Wohnanlage (Eigentum). Von einer Hauptwasseruhr werden insgesamt 5 eigenständige Wohnanlagen versorgt.
Das Wasser wird von der gemeinsamen Hausverwaltung nach dem Verbrauch von Subzählern prozentuell den einzelnen Wohnanlagen per Betriebskosten verrechnet.
Ein Tausch der Subzähler-Wasseruhren ist seit 35 Jahren noch nie erfolgt? - Meine Frage: Ist das nicht Aufgabe der Hausverwaltung?
Nun wurde festgestellt, dass eine von den insgesamt 5 Wohnanlage seit 33 Jahren noch nie den Gartenwasserverbrauch von 30 Gartenwasseranschlüssen gemeldet hat. Es gab Eigentümerwechsel und niemand von den Bewohnern weiß, wo diese Subzähler-Wasseruhr ist?
Unsere Hausverwaltung war auch der Bauträger dieser Wohnanlagen - dieser ist das nicht aufgefallen?
Die Abrechnung des Wassers erfolgt im Juni - die Wasserzähler Stände werden im Dezember an die Hausverwaltung bekannt gegeben - bisher wurde auch NIE der Wasserverbrauch lt. Wasserrechnung mit den abgelesenen Wasserverbräuchen verglichen bzw. kontrolliert?
Haftet für diesen Schaden an den übrigen Wohnanlagen die Hausverwaltung?



MG
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Re: Eigentumswohnungen Wasserabrechnung

Beitrag von MG » 27.01.2022, 09:30

Grundsätzlich sind Wasserzähler alle 5 Jahre zu eichen/tauschen.

Interne Subzähler unterliegen dieser Regelung meiner Ansicht jedoch nicht, weil es sich dabei nur um (interne) Verrechnungshilfen handelt.

Eichpflichtig ist mMn nur der Wasserzähler, der den Gesamtverbrauch der Liegenschaft gegenüber dem Wasserversorger misst.

Auch Subzähler, die zB dafür verwendet werden, um Wasser, das nur für die Bewässerung von Grünanlagen verwendet wird, aus den sonst anfallenden Kanalgebühren "herauszurechnen", unterliegen der Eichpflicht, weil sie ja Dritten gegenüber (Gemeinde bzw. Abwasserverband) verwendet werden.

Wenn die Mehrheit der Eigentümer einen Tausch der Zähler möchte, kann sie dies ja beschlussmäßig der Hausverwaltung auftragen.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Abrechnung unrichtig ist, dann steht Ihnen auch die Möglichkeit offen, die Abrechnung mit Antrag beim Bezirksgericht überprüfen zu lassen.
RA Mag. Michael Gruner
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Nitsche
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Re: Eigentumswohnungen Wasserabrechnung

Beitrag von Nitsche » 31.01.2022, 10:10

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Hauptwasseruhr wird regelmäßig von der Holding getauscht.

Wir wohnen in verschiedenen Abschnitten im Eigentum 1. Abschnitt 70 Wohnungen / 2 Abschnitt 40 Wohnung / 3 Abschnitt 33 Wohnungen / 4 Abschnitt 15 Wohnungen - 5 Abschnitte Magistratswohnungen 28 Wohnungen.

Alle Abschnitte sind eigentständige Verrechnungseinheiten - wir haben nur den Wasseranschluss von der Stadt und die Heizanlage gemeinsam.

Also ist eine korrekte Wasserverrechnung nur möglich, wenn die Subzähler richtig laufen, was nach 33 Jahren kaum mehr der Fall sein dürfte.

Kann man in Betracht unserer Lage nicht darauf pochen, dass alle Subzähler als
Wasserzähler zu bewerten sind, die unser die Eichpflicht fallen?

In Graz werden die Kanalgebühren nach Anzahl der WC verrechnet - nicht nach
Wasserverbrauch.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

MG
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Re: Eigentumswohnungen Wasserabrechnung

Beitrag von MG » 02.02.2022, 10:25

Auf die Möglichkeit, den Tausch der Zähler mit Mehrheitsbeschluss zu erzwingen, habe ich hingewiesen. Sollten die Zähler nicht richtig funktionieren, dann wäre das allenfalls als "unrichtige Abrechnung" geltend zu machen.
RA Mag. Michael Gruner
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