Frage zur Mitnahme einer Vertrauensperson zu einem Termin bei der PVA
Verfasst: 26.01.2022, 18:58
Hallo zusammen,
Folgender Fall:
Bin seit einigen Jahren im "Burnout" und beim PSD (Psychosozialer Dienst/Wien) in Behandlung/Betreuung.
Bekomme auf Antrag der MA40 von der PVA/Pensionsversicherungsanstalt (21. Bezirk) einen Termin für die Begutachtung - an sich ja alles rechtens.
Seit einigen Jahren nehme ich die Amtsbegleitung einer der Sozialarbeiter beim PSD in Anspruch, da ich mich entspannter
und sicherer fühle, wenn dieser beim Arztgespräch dabei ist.
Allerdings meinte er nach Durchsicht des Schreibens, dass diesmal ein Allgemeinmediziner den Fall überprüfen wird,
und dieser kein Facharzt für Psychiatrie sei.
Mein Befund wird übrigens von der stellvertretenden Primarin erstellt, bei dir ich in Behandlung bin.
Meinem Sozialarbeiter/Vertrauensperson es in seiner langjährigen Dienstzeit bereits 3x passiert, dass ihm von einem der Ärzte bei der PVA verwehrt wurde, bei der Begutachtung/Gespräch, dabei zu sein.
Darüber hinaus ist mir zu Ohren gekommen, dass der ein oder andere Arzt bei anderen Patienten meinte, dass
dieser ein "Simulant", "Hypochonder", oder etwas anderes sei - daher erklärt sich nach meiner Theorie auch,
warum nicht alle Ärzte eine Vertrauensperson dabei haben wollen, vor allem da es dann auch keinen Zeugen gibt.
Da mir das selbst bisher noch nicht passiert ist, kann ich dazu auch keine Stellung beziehen, der Gedanke daran
verunsichert mich halt ein wenig.
Folgende Fragen:
1. Gibt es ein Gesetz, dass dem Patienten das Recht einräumt den Sozialarbeiter als Vertrauensperson beim
Gespräch dabei zu haben.
Ist das dann eine "Kann oder Mussbestimmung" ?
2. Sollte das Recht auf meiner Seite sein, beginnt der Arzt damit Amtsmissbrauch/Nötigung/Verletzung
der Patientenrechte?
3. Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich darauf bestehe, dass mein Sozialarbeiter auf meinen Wunsch hin,
beim Gespräch dabei ist? Eine Eskalation liegt mir natürlich fern ...
4. Sollte dieser Fall tatsächlich eintreten, ist es sinnvoll am selben Tag eine Anzeige bei der Polizei zu tätigen?
5. Wie setze ich im gesetzten Fall mein Recht durch?
Kann die Anwaltskammer einen Anwalt vermitteln, der auch über die Verfahrenshilfe versucht meine
Recht durchzusetzen? Oder wird der Anwalt nur aktiv, wenn er ein angemessenes Honorar bekommt?
Vielen Dank für die hilfreichen Vorschläge im Voraus!
Mit besten Grüßen
P.S:
In diesem Forum gibt es eine Werbung für einen "Sex-Dienstleister", wenn ich das richtig gelesen habe?
Gibt es da keinen Admin, der die Postings löschen kann, oder den User sperrt?
Folgender Fall:
Bin seit einigen Jahren im "Burnout" und beim PSD (Psychosozialer Dienst/Wien) in Behandlung/Betreuung.
Bekomme auf Antrag der MA40 von der PVA/Pensionsversicherungsanstalt (21. Bezirk) einen Termin für die Begutachtung - an sich ja alles rechtens.
Seit einigen Jahren nehme ich die Amtsbegleitung einer der Sozialarbeiter beim PSD in Anspruch, da ich mich entspannter
und sicherer fühle, wenn dieser beim Arztgespräch dabei ist.
Allerdings meinte er nach Durchsicht des Schreibens, dass diesmal ein Allgemeinmediziner den Fall überprüfen wird,
und dieser kein Facharzt für Psychiatrie sei.
Mein Befund wird übrigens von der stellvertretenden Primarin erstellt, bei dir ich in Behandlung bin.
Meinem Sozialarbeiter/Vertrauensperson es in seiner langjährigen Dienstzeit bereits 3x passiert, dass ihm von einem der Ärzte bei der PVA verwehrt wurde, bei der Begutachtung/Gespräch, dabei zu sein.
Darüber hinaus ist mir zu Ohren gekommen, dass der ein oder andere Arzt bei anderen Patienten meinte, dass
dieser ein "Simulant", "Hypochonder", oder etwas anderes sei - daher erklärt sich nach meiner Theorie auch,
warum nicht alle Ärzte eine Vertrauensperson dabei haben wollen, vor allem da es dann auch keinen Zeugen gibt.
Da mir das selbst bisher noch nicht passiert ist, kann ich dazu auch keine Stellung beziehen, der Gedanke daran
verunsichert mich halt ein wenig.
Folgende Fragen:
1. Gibt es ein Gesetz, dass dem Patienten das Recht einräumt den Sozialarbeiter als Vertrauensperson beim
Gespräch dabei zu haben.
Ist das dann eine "Kann oder Mussbestimmung" ?
2. Sollte das Recht auf meiner Seite sein, beginnt der Arzt damit Amtsmissbrauch/Nötigung/Verletzung
der Patientenrechte?
3. Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich darauf bestehe, dass mein Sozialarbeiter auf meinen Wunsch hin,
beim Gespräch dabei ist? Eine Eskalation liegt mir natürlich fern ...
4. Sollte dieser Fall tatsächlich eintreten, ist es sinnvoll am selben Tag eine Anzeige bei der Polizei zu tätigen?
5. Wie setze ich im gesetzten Fall mein Recht durch?
Kann die Anwaltskammer einen Anwalt vermitteln, der auch über die Verfahrenshilfe versucht meine
Recht durchzusetzen? Oder wird der Anwalt nur aktiv, wenn er ein angemessenes Honorar bekommt?
Vielen Dank für die hilfreichen Vorschläge im Voraus!
Mit besten Grüßen
P.S:
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