Frage zur Mitnahme einer Vertrauensperson zu einem Termin bei der PVA

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Banda3
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Frage zur Mitnahme einer Vertrauensperson zu einem Termin bei der PVA

Beitrag von Banda3 » 26.01.2022, 18:58

Hallo zusammen,

Folgender Fall:

Bin seit einigen Jahren im "Burnout" und beim PSD (Psychosozialer Dienst/Wien) in Behandlung/Betreuung.
Bekomme auf Antrag der MA40 von der PVA/Pensionsversicherungsanstalt (21. Bezirk) einen Termin für die Begutachtung - an sich ja alles rechtens.

Seit einigen Jahren nehme ich die Amtsbegleitung einer der Sozialarbeiter beim PSD in Anspruch, da ich mich entspannter
und sicherer fühle, wenn dieser beim Arztgespräch dabei ist.

Allerdings meinte er nach Durchsicht des Schreibens, dass diesmal ein Allgemeinmediziner den Fall überprüfen wird,
und dieser kein Facharzt für Psychiatrie sei.
Mein Befund wird übrigens von der stellvertretenden Primarin erstellt, bei dir ich in Behandlung bin.

Meinem Sozialarbeiter/Vertrauensperson es in seiner langjährigen Dienstzeit bereits 3x passiert, dass ihm von einem der Ärzte bei der PVA verwehrt wurde, bei der Begutachtung/Gespräch, dabei zu sein.


Darüber hinaus ist mir zu Ohren gekommen, dass der ein oder andere Arzt bei anderen Patienten meinte, dass
dieser ein "Simulant", "Hypochonder", oder etwas anderes sei - daher erklärt sich nach meiner Theorie auch,
warum nicht alle Ärzte eine Vertrauensperson dabei haben wollen, vor allem da es dann auch keinen Zeugen gibt.

Da mir das selbst bisher noch nicht passiert ist, kann ich dazu auch keine Stellung beziehen, der Gedanke daran
verunsichert mich halt ein wenig.



Folgende Fragen:

1. Gibt es ein Gesetz, dass dem Patienten das Recht einräumt den Sozialarbeiter als Vertrauensperson beim
Gespräch dabei zu haben.
Ist das dann eine "Kann oder Mussbestimmung" ?

2. Sollte das Recht auf meiner Seite sein, beginnt der Arzt damit Amtsmissbrauch/Nötigung/Verletzung
der Patientenrechte?

3. Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich darauf bestehe, dass mein Sozialarbeiter auf meinen Wunsch hin,
beim Gespräch dabei ist? Eine Eskalation liegt mir natürlich fern ...

4. Sollte dieser Fall tatsächlich eintreten, ist es sinnvoll am selben Tag eine Anzeige bei der Polizei zu tätigen?

5. Wie setze ich im gesetzten Fall mein Recht durch?

Kann die Anwaltskammer einen Anwalt vermitteln, der auch über die Verfahrenshilfe versucht meine
Recht durchzusetzen? Oder wird der Anwalt nur aktiv, wenn er ein angemessenes Honorar bekommt?


Vielen Dank für die hilfreichen Vorschläge im Voraus!

Mit besten Grüßen


P.S:

In diesem Forum gibt es eine Werbung für einen "Sex-Dienstleister", wenn ich das richtig gelesen habe?
Gibt es da keinen Admin, der die Postings löschen kann, oder den User sperrt?



alles2
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Re: Frage zur Mitnahme einer Vertrauensperson zu einem Termin bei der PVA

Beitrag von alles2 » 27.01.2022, 14:31

Habe von einem Bekannten erfahren, dass Du Dich heute bereits an die Arbeiterkammer gewendet hast und Dir vermittelt wurde, dass man in medizinisch begründeten Fällen dagegen vorgehen könnte. Weil man der PVA nicht traut und einen Zeugen braucht, gehört eben nicht dazu. Sobald Du eine Begründung vom Arzt erfahren hast, würde sich die AK anschauen, ob sie was unternehmen kann. Der Fachbereichsgruppe hat da einen entscheidenden Einfluss. Braucht es ein Gutachten für die Abklärung des psychiatrischen Formenkreises aufgrund einer schwerwiegenden Geisteserkrankung, liegt eine Begleitperson näher als bei einer grundsätzlichen Abklärung. Kann man Dir nicht weiterhelfen, stößt man vielleicht beim Ombudsmann der PVA auf offene Ohren:

https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.707769

Auch die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) sollte Rat wissen:

https://www.wien.gv.at/gesundheit/einrichtungen/patientenanwaltschaft/
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Banda3
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Re: Frage zur Mitnahme einer Vertrauensperson zu einem Termin bei der PVA

Beitrag von Banda3 » 28.01.2022, 08:15

Hallo und danke für Deine Antwort!

Dein Posting ist eine nützliche Zusammenfassung dessen, was ich bereits heute telefonisch bei der AK abgeklärt habe - vor allem sehr interessant für die Foren-User hier, die sich mit dem Thema beschäftigen.
Danke nochmals an Deinen Bekannten, der sehr freundlich war und mich zuverlässig zurückgerufen hat :)

Möchte vorausschicken, dass ich den Jahren meiner jährlichen Begutachtung keine negativen Erfahrungen gemacht habe, und weder Vorbehalte gegenüber der PVA hege, noch deren begutachtenden Ärzte unter Generalverdacht stelle.

Da ich u.a. bei stressigen Situationen unter Panikattacken leide, habe ich den Sozialarbeiter des PSD gebeten, mich zu begleiten. Das hat auch den Vorteil, da er den Akt dabei hat und bei ungeklärten Fragen Auskunft geben kann, da er meinen Fall seit Jahren kennt.

Der Grund der Anfrage war eine generelle Recherche im Internet und bin auf diesen Beitrag gestoßen:

https://www.mobbing-konkret.at/pva/pva-tipps-begutachtung/

Dort steht u.a., "... dass eine Vertrauensperson bei der Begutachtung dabei sein darf, wenn er das Gespräch nicht stört".

Ob das gesetzlich geregelt ist, oder unter welchen Voraussetzungen das gilt, werde ich gerne unter Deinen angeführten Kontaktmöglichkeiten in Erfahrung bringen und hier ein Update posten.

Mir ist an einem guten Einvernehmen mit dem begutachtenden Arzt sehr gelegen, möchte aber im Fall der Fälle vorbereitet sein.

alles2
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Re: Frage zur Mitnahme einer Vertrauensperson zu einem Termin bei der PVA

Beitrag von alles2 » 28.01.2022, 12:05

Gefällt mir sehr gut, dass Du eine sensibilisierende Botschaft mit der Öffentlichkeit teilen möchtest. Einige Mitglieder möchten ihre Beiträge gleich wieder löschen, wenn ihnen geholfen wurde oder sich eh keiner meldet. Das sieht dann circa so aus, womit zumindest ich dann nicht mehr recht viel anfangen kann:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16833

Ich denke, Du hast die Kollegen auf Deiner Seite, wenn es darum geht, nach Möglichkeit die Objektivität eines Bescheides einer weisungsgebundenen Einrichtung herzustellen. Die AK und ich könnten Dir haarsträubende Sachen erzählen, die aufzeigen, welche Politik dahinter steckt. Es geht in diese Richtung:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190624_OTS0043/ak-befragung-zeigt-auf-fragwuerdige-praktiken-von-gutachtern-in-pensionsverfahren-zur-invaliditaets-und-berufsunfaehigkeitspension

Aber man muss ja aufpassen, was man öffentlich macht. Ich sage es mal so, bei gewissen Herrschaften bekommt man den Eindruck, dass sie der AMS nicht haben möchte und zur PVA schickt, damit sie aus der eigenen Statistik fallen oder man sie nicht mehr ausbezahlen muss. Gelangt man dort zu einem Psychiater, kann es schon mal passieren, dass dieser behauptet, der Arbeitslose sei arbeitsfaul und man könne doch schwarz arbeiten, wenn der AMS jemanden nicht vermitteln kann.

Beim Inhalt der Webseite handelt es sich lediglich um gut gemeinte Ratschläge. Es liegt dann stets am Untersuchenden, ob er es zulässt. Aktuell erhält man gerne dergestalt eine Ablehnung, als dass nicht mehr Personen wie nötig Eintritt gewährt werden soll, was mit den aktuellen Maßnahmen zusammenhängt. Während vorher nur die FFP2-Maskenpflicht galt, wird man seit 2 Wochen auf den 2,5G-Nachweis hingewiesen. Selbst jene, die vorher einen Begutachtungstermin erhalten haben.

Das mit dem "gut vorbereitet sein" kann auch nach hinten losgehen. Es könnte so ausgelegt werden, dass wer um seine Rechte Bescheid weiß und diese zu seinem eigenen finanziellen Vorteil bewusst ausnutzt. Daher schadet es nie, sich entsprechend der Grunderkrankung zu verhalten und diese durch psychologische und psychiatrische Befunde untermauern zu lassen.
Zuletzt geändert von alles2 am 10.02.2022, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Banda3
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Re: Frage zur Mitnahme einer Vertrauensperson zu einem Termin bei der PVA

Beitrag von Banda3 » 04.02.2022, 14:17

Hallo alles 2,

Danke für die lieben Worte am Rande.

Hab ein bisschen herumtelefoniert und konnte folgenden Lösungsvorschlag in Erfahrung bringen.
Vielen Dank nochmals an die Ombudsstelle der PVA, insbesondere an Hr. Bernhard Hajek (Ombundsmann) und sein Team.
Mein Anliegen wurde gewissenhaft aufgenommen, und wurde sogar 2x zurückgerufen, da ich beim 1. Mal in der
U-Bahn war, und deshalb ein Gespräch aufgrund der Lautstärke kaum möglich gewesen wäre.


Lösungsvorschlag:

Sollte es zu einem Problem mit der Mitnahme einer Vertrauensperson zu einer Untersuchung kommen, gibt
es einen Hr. Blauensteiner, mit dem man Kontakt aufnehmen kann, der sich um eine Lösung bemüht.
Es ergibt natürlich Sinn, sich erst an ihn zu wenden, wenn es ein Problem gibt, nicht davor - versteht sich von selbst.
Ich denke, Du hast die Kollegen auf Deiner Seite, wenn es darum geht, nach Möglichkeit die Objektivität eines Bescheides einer weisungsgebundenen Einrichtung herzustellen
Hab ich es richtig verstanden, dass es eine Weisung gibt, dass Vertrauenspersonen nicht zuzulassen, oder doch, oder wie?
Bin da nicht so fit in Rechtsdingen und kann ich mir darauf keinen Reim machen.

In meinem konkreten Fall ist die Amtsbegleitung ein Sozialarbeiter des PSD - die sind ohnehin geimpft sind und diese müssen regelmäßigst testen, da teils Parteienverkehr herrscht.
Das mit dem "gut vorbereitet sein" kann auch nach hinten losgehen. Es könnte so ausgelegt werden, dass wer um seine Rechte Bescheid weiß und diese zu seinem eigenen finanziellen Vorteil bewusst ausnutzt. Daher schadet es nie, sich entsprechend der Grunderkrankung zu verhalten und diese durch psychologische und psychiatrische Befunde untermauern zu lassen
Für mich ist die Vorsprache bei der PVA keine mündliche Prüfung, sondern eine Begutachtung.
Wenn das Gegenüber nicht möchte, dann kann er aus allem und jedem einen Strick drehen - da bin ich aber
recht gelassen, da meine betreuende Ärztin, Stv. Primarin ist - sicher spannend, wenn ein begutachtender Allgemeinmediziner einem Facharztbefund widerspricht und das noch von einer offiziellen Stelle des Landes Wien.


Betone nochmals, dass ein unangemessenes Verhalten mancher begutachtender Ärzte nicht der Maßstab für alle Ärzte ist - es kommt wie immer auf das Gegenüber an. In den letzten 7 Jahren gab es, wie gesagt, von meiner oder deren Seiten noch keine Probleme. Bin halt durch diverse Postings auf die Problematik aufmerksam geworden.

Wünsche allen Betroffenen alles Gute und hoffe, es gibt für jeden Einzelfall eine konstruktive Lösung.

alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Frage zur Mitnahme einer Vertrauensperson zu einem Termin bei der PVA

Beitrag von alles2 » 04.02.2022, 20:29

Das mit dem weisungsgebunden war nicht spezifisch auf Deinen Fall bezogen, sondern eine pauschale Äußerung. Wie gesagt, möchte mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Mit der PVA hatte/habe ich schon genug zu tun und verhelfe immer noch genug Schikanierten, dass sie von der AK vertreten werden. Dadurch hatte ich mit dem Hajek oft genug das Vergnügen gehabt, weshalb ich an ihn verwiesen hatte und der auch wirklich zurückruft, falls man nicht zu ihm verbunden werden kann.
Blauensteiner sagt mir jedoch nichts. Vielleicht magst uns noch mitteilen, welche Funktion er überhat, wie er Dir/Euch zu einer Lösung verhelfen konnte und über welche Telefonnummer er erreichbar ist.
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