Hallo und guten Morgen! Ich habe eine Frage bezüglich Grundbuch. Ich bin frisch von meiner Frau geschieden und sie steht aber noch im Grundbuch. In dem richterlichen Beschluss zur Scheidung steht drinnen das ihre Anteile an mich übergehen. Kann ich da selber ähnlich wie bei einer Löschungserklärung schriftlich einen Antrag stellen und als Urkunde den Beschluss zur Scheidung beilegen oder benötige ich dafür Rechtsanwalt oder Notar? Und wie teile ich dem Finanzamt den Kauf der Haushälfte mit?
Danke!
lg
Grundbuchänderung selber vornehmen
Re: Grundbuchänderung selber vornehmen
Verfügt man bereits über die notwendigen Urkunden, hätte oder kann man Grundbuchsgesuche in einfachen Fällen auch (an Amtstagen oder in der Abteilung für Grundbuchsachen) bei Gericht mündlich zu Protokoll geben. Das und die Vorbereitungen hatten wir unlängst bereits hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17292&p=44170#p44169
Mehr zu den Grundbuchsanträgen und die Mustervorlagen findet man bei der AK:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/eigentum/Grundbuchantraege.html
Alles in allem wäre für die Grunderwerbsteuererklärung an das Finanzamt ein Notar oder Anwalt aufzusuchen. Für die Angelegenheiten bei Gericht braucht es sie nicht mehr.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=17292&p=44170#p44169
Mehr zu den Grundbuchsanträgen und die Mustervorlagen findet man bei der AK:
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/eigentum/Grundbuchantraege.html
Alles in allem wäre für die Grunderwerbsteuererklärung an das Finanzamt ein Notar oder Anwalt aufzusuchen. Für die Angelegenheiten bei Gericht braucht es sie nicht mehr.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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