Hallo
Wenn es sich herausstellt, dass einer der 3 Zeugen der Cousin des Verstorbenen war ( Grossonkel des Begünstigten - 2.Verwandtschaftsgrad - also KEIN naher Angehöriger des Begünstigten ! ) könnte das ein Problem werden ? Könnte das Testament dadurch ungültig werden ?
Vieln Dank im Vorraus für eine schnelle Antwort
Lg Sepp
Fremdhändiges Testament
Re: Fremdhändiges Testament
Nach § 588 Abs.1 ABGB wäre die fremdhändige Verfügung formunwirksam, wenn es sich bei den Testamentszeugen um die Eltern, Geschwistern, Kindern des Erblassers/-nehmers oder dessen Partner handelt. Daher sehe ich kein Problem.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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