Haftung für Unzuständigkeit des Gerichts
Verfasst: 24.01.2022, 15:53
Guten Tag!
Ich habe eine Frage. Mein Rechtsanwalt hat in meinem Namen am Landesgericht Klage nach § 523 ABGB eingebracht. Die Klage beinhaltet mehrere Klagebegehren, die nach Ansicht meines Rechtsanwaltes zusammenzurechnen waren, sodass sich ein Streitwert von € 28.000,-- ergab. Das Gericht forderte daraufhin den Beklagten auf, fristgerecht eine Klagebeantwortung einzubringen. In der Klagebeantwortung wird die Unzuständigkeit des Landesgerichts behauptet, da die Zusammenrechnung der Klagebegehren nicht rechtmäßig sei. Meine Recherche ergab, dass die Gegenseite hier im Recht ist. Sofern das Landesgericht tatsächlich unzuständig ist, wer muss dann die bisher angefallenen Kosten für die Klageeinbringung und die Klagebeantwortung bezahlen?
Ich ersuche um Auskunft.
Ich habe eine Frage. Mein Rechtsanwalt hat in meinem Namen am Landesgericht Klage nach § 523 ABGB eingebracht. Die Klage beinhaltet mehrere Klagebegehren, die nach Ansicht meines Rechtsanwaltes zusammenzurechnen waren, sodass sich ein Streitwert von € 28.000,-- ergab. Das Gericht forderte daraufhin den Beklagten auf, fristgerecht eine Klagebeantwortung einzubringen. In der Klagebeantwortung wird die Unzuständigkeit des Landesgerichts behauptet, da die Zusammenrechnung der Klagebegehren nicht rechtmäßig sei. Meine Recherche ergab, dass die Gegenseite hier im Recht ist. Sofern das Landesgericht tatsächlich unzuständig ist, wer muss dann die bisher angefallenen Kosten für die Klageeinbringung und die Klagebeantwortung bezahlen?
Ich ersuche um Auskunft.