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Reisefrage

Verfasst: 24.01.2022, 08:24
von Michael Schaffer1
Schönen Vormittag,

wir waren vor wenigen Tagen auf einer via Reisebüro gebuchten Kreuzfahrt, Start- und Endpunkt per Flug in Wien. Die Anreise hat sehr gut geklappt, die Rundreise vor Ort wurde am dritten Tag COVID-bedingt abgesagt. Unsere Heimreise nach Frankfurt per Charterflug wurde organisiert und die Rückerstattung des Reisepreises angekündigt.

Soweit so gut. Allerdings saßen wir dann in Frankfurt am Flughafen und mussten die Heimreise nach Wien selbst organisieren und bezahlen, da sich das Reisebüro nicht als sehr hilfreich erwiesen und uns im Regen stehen lassen hat.
Wie stehen die Chancen, die Mehrkosten für den kurzfristig gebuchten Flug von knapp €1000.- zurückzufordern? Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden...

LG. Michael

Re: Reisefrage

Verfasst: 24.01.2022, 10:02
von alles2
Die Chancen sollten eh ganz gut stehen, wenn die Übernahme der Kosten in Aussicht gestellt wurde. Möchte mich jedoch nicht weiter dazu äußern, da es dazu genug Hilfestellungen und Anlaufstellen gibt. Eine gute Übersicht über die Fluggastrechte beispielsweise hier:

https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm

bzw.

https://wien.arbeiterkammer.at/reisen

Den Schlichtungsantrag für Flüge bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf):

https://www.apf.gv.at/de/beschwerde-flug.html

Sollte man Euch wegen einer Pauschalreise nicht weiterhelfen wollen und Ihr auf den Reiseveranstalter verwiesen werden, listet das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) einige Kontaktmöglichkeiten auf:

https://europakonsument.at/kontakt/5241

bzw.

https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/reiseundfreizeit/Stornierter_Flug_-_Geld_zurueck.html

Aber zuerst einmal den Reisebetreuer schriftlich über die entstandenen Mehrkosten belegen und eine zweiwöchige Frist zur Rückerstattung oder Preisminderung setzen.