Schönen Vormittag,
wir waren vor wenigen Tagen auf einer via Reisebüro gebuchten Kreuzfahrt, Start- und Endpunkt per Flug in Wien. Die Anreise hat sehr gut geklappt, die Rundreise vor Ort wurde am dritten Tag COVID-bedingt abgesagt. Unsere Heimreise nach Frankfurt per Charterflug wurde organisiert und die Rückerstattung des Reisepreises angekündigt.
Soweit so gut. Allerdings saßen wir dann in Frankfurt am Flughafen und mussten die Heimreise nach Wien selbst organisieren und bezahlen, da sich das Reisebüro nicht als sehr hilfreich erwiesen und uns im Regen stehen lassen hat.
Wie stehen die Chancen, die Mehrkosten für den kurzfristig gebuchten Flug von knapp €1000.- zurückzufordern? Eine Rechtsschutzversicherung ist vorhanden...
LG. Michael
Reisefrage
Re: Reisefrage
Die Chancen sollten eh ganz gut stehen, wenn die Übernahme der Kosten in Aussicht gestellt wurde. Möchte mich jedoch nicht weiter dazu äußern, da es dazu genug Hilfestellungen und Anlaufstellen gibt. Eine gute Übersicht über die Fluggastrechte beispielsweise hier:
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm
bzw.
https://wien.arbeiterkammer.at/reisen
Den Schlichtungsantrag für Flüge bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf):
https://www.apf.gv.at/de/beschwerde-flug.html
Sollte man Euch wegen einer Pauschalreise nicht weiterhelfen wollen und Ihr auf den Reiseveranstalter verwiesen werden, listet das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) einige Kontaktmöglichkeiten auf:
https://europakonsument.at/kontakt/5241
bzw.
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/reiseundfreizeit/Stornierter_Flug_-_Geld_zurueck.html
Aber zuerst einmal den Reisebetreuer schriftlich über die entstandenen Mehrkosten belegen und eine zweiwöchige Frist zur Rückerstattung oder Preisminderung setzen.
https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm
bzw.
https://wien.arbeiterkammer.at/reisen
Den Schlichtungsantrag für Flüge bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf):
https://www.apf.gv.at/de/beschwerde-flug.html
Sollte man Euch wegen einer Pauschalreise nicht weiterhelfen wollen und Ihr auf den Reiseveranstalter verwiesen werden, listet das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) einige Kontaktmöglichkeiten auf:
https://europakonsument.at/kontakt/5241
bzw.
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/konsumentenschutz/reiseundfreizeit/Stornierter_Flug_-_Geld_zurueck.html
Aber zuerst einmal den Reisebetreuer schriftlich über die entstandenen Mehrkosten belegen und eine zweiwöchige Frist zur Rückerstattung oder Preisminderung setzen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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