Erbrecht: Anrechnung von Schenkungen zu Lebzeiten
Verfasst: 22.01.2022, 09:54
Hallo
Nach der Gesetzesänderung welche mit 1.1.2017 wirksam wurde, verstehe ich leider das Thema Anrechnung von Schenkungen nicht mehr.
Gehen wir davon aus Herr A hinterlässt zwei Kinder B und C (Ehefrau von Herr A ist schon verstorben). Es gibt kein Testament und kommt zur gesetzlichen Erbfolge. Ein Kind fühlt sich benachteiligt und verlangt die Anrechnung von Schenkungen.
1. Laut §783 + §757 ABGB würde ein Enkelkind von Herr A zum Kreise der Pflichtteilsberechtigten gehören und eine Schenkung müsste der Verlassenschaft und dem Pflichtteil der jeweiligen Person (Kind B oder C) hinzugerechnet werden ?
Besten Dank für Ihre Antworten
Schöne Grüße!
Nach der Gesetzesänderung welche mit 1.1.2017 wirksam wurde, verstehe ich leider das Thema Anrechnung von Schenkungen nicht mehr.
Gehen wir davon aus Herr A hinterlässt zwei Kinder B und C (Ehefrau von Herr A ist schon verstorben). Es gibt kein Testament und kommt zur gesetzlichen Erbfolge. Ein Kind fühlt sich benachteiligt und verlangt die Anrechnung von Schenkungen.
1. Laut §783 + §757 ABGB würde ein Enkelkind von Herr A zum Kreise der Pflichtteilsberechtigten gehören und eine Schenkung müsste der Verlassenschaft und dem Pflichtteil der jeweiligen Person (Kind B oder C) hinzugerechnet werden ?
Besten Dank für Ihre Antworten
Schöne Grüße!