Erbrecht: Anrechnung von Schenkungen zu Lebzeiten

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stofl
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Erbrecht: Anrechnung von Schenkungen zu Lebzeiten

Beitrag von stofl » 22.01.2022, 09:54

Hallo

Nach der Gesetzesänderung welche mit 1.1.2017 wirksam wurde, verstehe ich leider das Thema Anrechnung von Schenkungen nicht mehr.
Gehen wir davon aus Herr A hinterlässt zwei Kinder B und C (Ehefrau von Herr A ist schon verstorben). Es gibt kein Testament und kommt zur gesetzlichen Erbfolge. Ein Kind fühlt sich benachteiligt und verlangt die Anrechnung von Schenkungen.

1. Laut §783 + §757 ABGB würde ein Enkelkind von Herr A zum Kreise der Pflichtteilsberechtigten gehören und eine Schenkung müsste der Verlassenschaft und dem Pflichtteil der jeweiligen Person (Kind B oder C) hinzugerechnet werden ?

Besten Dank für Ihre Antworten
Schöne Grüße!
Zuletzt geändert von stofl am 22.01.2022, 18:07, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Erbrecht: Anrechnung von Schenkungen zu Lebzeiten

Beitrag von alles2 » 22.01.2022, 11:09

Bereits Punkt 1 kann nicht stimmen, dessen Begründung man aus einem unlängst verfassten Beitrag findet:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18379&p=44203#p44203

Dort steht auch, wie es sich bei Schenkungen an nicht pflichtteilsberechtigten Personen verhält. Ein errichteter Pflichtteilsverzichtsvertrag hat bei einem fehlenden Erbvertrag/Testament keine Auswirkung auf den gesetzlichen Erbteil und würde auch für die Nachkommen gelten (§ 551 Abs.2 ABGB).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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