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Erbrecht: Anrechnung von Schenkungen zu Lebzeiten

Verfasst: 22.01.2022, 09:54
von stofl
Hallo

Nach der Gesetzesänderung welche mit 1.1.2017 wirksam wurde, verstehe ich leider das Thema Anrechnung von Schenkungen nicht mehr.
Gehen wir davon aus Herr A hinterlässt zwei Kinder B und C (Ehefrau von Herr A ist schon verstorben). Es gibt kein Testament und kommt zur gesetzlichen Erbfolge. Ein Kind fühlt sich benachteiligt und verlangt die Anrechnung von Schenkungen.

1. Laut §783 + §757 ABGB würde ein Enkelkind von Herr A zum Kreise der Pflichtteilsberechtigten gehören und eine Schenkung müsste der Verlassenschaft und dem Pflichtteil der jeweiligen Person (Kind B oder C) hinzugerechnet werden ?

Besten Dank für Ihre Antworten
Schöne Grüße!

Re: Erbrecht: Anrechnung von Schenkungen zu Lebzeiten

Verfasst: 22.01.2022, 11:09
von alles2
Bereits Punkt 1 kann nicht stimmen, dessen Begründung man aus einem unlängst verfassten Beitrag findet:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18379&p=44203#p44203

Dort steht auch, wie es sich bei Schenkungen an nicht pflichtteilsberechtigten Personen verhält. Ein errichteter Pflichtteilsverzichtsvertrag hat bei einem fehlenden Erbvertrag/Testament keine Auswirkung auf den gesetzlichen Erbteil und würde auch für die Nachkommen gelten (§ 551 Abs.2 ABGB).