Test widerholen

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Schug
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Test widerholen

Beitrag von Schug » 22.01.2022, 00:08

Hallo,
meine Klasse hatte vor über einer Woche einen Test (Physik) und nun wirft uns unsere Lehrerin vor, dass wir alle geschummelt haben, da viele das gleiche stehen haben (manch Schüler, die das gleiche haben, sitzen aber ca. 6m entfernt) und er so gut ausgefallen ist. Die Professorin will den Test jetzt widerholen und als ungültig erklären.

Während dem Test hat sie aber keinen Schüler beim schummeln erwischt.

Meines Erachtens trifft §11 Absatz 4 LBVO deshalb nicht zu.

Auch würde bei einem weiteren Test die maximal zulässige Prüfungsdauer von 80min pro Semester in diesem Fach überschreiten werden. (§8 Absatz 5b LBVO)

Ist ein widerholen unter diesen Voraussetzungen überhaupt möglich?

Freue mich schon auf eure Antworten zu diesem Thema.
LG



alles2
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Re: Test wiederholen

Beitrag von alles2 » 23.01.2022, 04:28

Da wäre die Frage, wie die Lehrerin den Verdacht (zweifelsfrei) begründet. Haben einige Schüler unabhängig voneinander denselben auffälligen Fehler gemacht, kann durchaus was im Busch sein. Dass einige Mitschüler weiter weg sitzen, muss ob der vielen potentiellen unerlaubten Hilfsmitteln (z.B. Smartphones oder Minikameras/-ohrhörer) nichts bedeuten. Ebenso wenig als dass niemand erwischt wurde. Oder es wurden dieselben Antworten gegeben, weil auswendig gelernt wurde, was bei praktischen Fragen wohl nicht realistisch wäre.

Bei der Wiederholungsprüfung, bei der die Aufsicht/Kontrolle verstärkt werden könnte, sind gemäß § 40 Abs.1 SchUG (Schulunterrichtsgesetz) Kandidaten ohne Beurteilung im Sinne von § 18 Abs.4 SchUG so wie jene mit einem "Fleck" zu behandeln.
Zuletzt geändert von alles2 am 23.01.2022, 18:57, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Schug
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Re: Test widerholen

Beitrag von Schug » 23.01.2022, 18:39

Danke für deine ausführliche Antwort!

Der Grund ist nämlich, die Lehrerin hat in der Parallelklasse nämlich vor 4 Wochen denen den identen Test (bis auf Kopfzeile) gegeben hat und somit waren alle gut vorbereitet.
Darf ein Lehrer überhaupt 2 Mal den gleichen Test geben?

alles2
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Re: Test wiederholen

Beitrag von alles2 » 23.01.2022, 19:25

Zu meiner Zeit, und da geht es um Jahrzehnte, kam es auch vor, dass dieselbe Schularbeit irgendwann zuvor in derselben Klassenstufe verwendet wurde. Mir ist nichts bekannt, wonach dies nicht legitim wäre.
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Experte
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Re: Test widerholen

Beitrag von Experte » 23.01.2022, 19:52

Wenn nicht geschummelt wurde, sondern die Klasse tatsächlich deshalb so gut "abgeschnitten" hat, weil auf Basis des in der Parallellklasse verwendeten Tests gelernt wurde, ist eine Wiederholung nicht zulässig.

Lehrer sind Amtsträger, das trifft insbesondere auf die Leistungsbeurteilung zu. Eine "vorgetäuschte Leistung" muss nachgewiesen werden, eine bloße Vermutung der Lehrerin reicht nicht aus. Siehe insbesondere § 11 Abs. 4 LeistungsbeurteilungsVO.

Allenfalls könnte sogar eine Dienstpflichtverletzung vorliegen, wenn der gleiche Test wiederholt eingesetzt wurde. Das kommt darauf an, ob der wiederholt verwendete Test noch gewährleistet hat, dass die SchülerInnen den gesamten Stoff beherrschen oder ob nur noch gezielt auf den Test "hingelernt" wurde.

Die eigentlich schwierige Frage besteht aber darin, wie und bei wem man das am besten vorbringt, wenn man mit dieser Lehrerin noch länger auskommen muss...

alles2
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Re: Test wiederholen

Beitrag von alles2 » 23.01.2022, 21:49

Die Lehrkraft geht wohl nicht davon, dass gewisse Schüler dermaßen gut vorbereitet waren, indem vergangene Klassenarbeiten desselben Professors herbeigeschafft wurden. Sonst würde sie nicht die bekundete Absicht verfolgen. Daher dürfte es offiziell einen anderen Grund dafür geben, den wir noch nicht kennen. Würde sie von den Schülern dahingehend in Kenntnis gebracht, würde sie höchstwahrscheinlich davon Abstand nehmen. Natürlich unter der Annahme, dass das mit dem identen Test aus einer anderen Klasse tatsächlich so ist.
Bei uns an der Uni war es auch so, dass es ein Portal gab, in welches sämtliche Klausuren früherer Zeiten zusammengetragen wurden. Manchmal sehr hilfreich, zumal zwar nicht die identische Aufgabenstellungen kamen, aber diese oft in die ähnliche Richtung gingen.

Dass wer vorsätzlich seiner Dienstpflicht nicht nachgekommen sein könnte, ist tendenziell auszuschließen. Außer es wurde absichtlich gesagt, dass genau der Test kommt, welcher vor 4 Wochen in einer anderen Klasse kam. Nur dann würde man gewissen Schülern wohl kaum den thematisierten Vorwurf machen.
In meiner Schulzeit gab es auch einen Lehrer, der vor einer Schularbeit mit dem Hinweis ca. 6 Vorlagen austeilte, dass eine davon die Prüfung sein wird. Oder eben, dass aus einem Fragenkatalog mit 100 Aufgaben 10 zum Test kommen würden. Da gab es auch nie einen Aufschrei.

Soweit ich im Bilde bin, kann man bei einer vermeintlich vorgetäuschten Leistung dies nur mit der Schuldirektion klären. Dagegen gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit bei der Bildungsdirektion, wobei man diese dennoch auf Interventionsebene bemühen könnte, falls man durchgängig auf taube Ohren stößt.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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Re: Test widerholen

Beitrag von superrobe » 07.12.2022, 02:22

Der Begriff der vorsätzlichen Nichterfüllung der Amtspflichten ist weitgehend ausgeschlossen. Es sei denn, es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass genau der Test, der vor vier Wochen in einer anderen Klasse abgelegt wurde, in dieser Klasse abgelegt wird. Nur dann wäre es schwierig, die Themengebühr gegen bestimmte Schüler zu erheben.
Als ich in der Schule war, gab es auch einen Lehrer, der ungefähr sechs Vorlagen vor einer Hausaufgabe verteilte, mit dem Vorbehalt, dass eine davon die Prüfung sein würde. Oder dass aus einem Fragebogen mit 100 Aufgaben 10 Personen zum Test kämen. Es gab nie einen öffentlichen Aufschrei.

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Re: Test widerholen

Beitrag von forthfix salmontext » 07.12.2022, 10:48

Der Begriff der vorsätzlichen Amtspflichtverletzung wird weitgehend ausgeblendet. Es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass genau der Test, der vor vier Wochen in einer anderen Klasse absolviert wurde, in dieser Klasse abgelegt wird. Nur dann wäre die Erhebung der Fachgebühr bei bestimmten Studierenden problematisch.
Zu meiner Schulzeit gab es auch einen Lehrer, der vor einer Hausaufgabe ungefähr sechs Vorlagen verteilte, mit der Bedingung, dass eine davon die Prüfung sein würde. Oder dass aus einem Fragebogen mit 100 Items 10 Personen zum Test kommen würden. Es gab keine öffentliche Empörung.

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