Willenserklärung - Willensbetätigung
Willenserklärung - Willensbetätigung
Hallo zusammen. Bin gerade dabei die Grundlagen zu lernen und habe zurzeit Probleme den Unterschied zwischen einer Willenserklärung und einer Willensbetätigung in Bezug auf die Annahme eines Vertrages zu verstehen. Wäre ideal, wenn mir jemand diesbezüglich die Unterschiede erklären und vielleicht anhand eines Beispiels näher ausführen könnte. Vorab danke!
Re: Willenserklärung - Willensbetätigung
Weiß nicht, wie einfach Du die Ausführung haben möchtest. Ich würde sagen, dass die Willenserklärung nach § 863 ABGB von jemanden kommt, der von wem anderen was haben möchte. Der Andere kann es (still) annehmen, also selbst wenn von ihm kein Bedarf besteht, was ich als Willensbetätigung nach § 864 ABGB auslegen würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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