Lackschäden am Auto durch Blumentöpfe am Balkon

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plump
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Lackschäden am Auto durch Blumentöpfe am Balkon

Beitrag von plump » 20.01.2022, 11:47

Hallo,

folgendes ist vorgefallen: Mieterin A stellt ihr PKW in der Wiener Innenstadt in ihrer Wohnstraße am Parkplatz ab. Über dem Parkplatz ragen Balkone der Wohneinheit zum Teil heraus, auf 2 Balkonen sind Blumenbeete/Blumentöpfe ausstehend, hier kommt es bereits öfter dazu das sich Wasser vom Blumengießen auf dem darunter befindlichen Gehweg befindet. Nun war vor 3 Tagen in Wien ein starker Sturm der dazu führte das anscheinend viel Blumenerde mit kleinen Steinchen ausgehoben wurde und vom Balkon auf die Motorhaube des PKWs von A landete. Mieterin A hat dies nun entdeckt, es befindet sich noch Blumenerde auf der Motorhaube als sie es nach 2 Tagen sieht, beim runterwischen der Blumenerde sind nun allerdings viele kleine Lackkratzer in der roten Motorhaube zu erkennen.
A ist natürlich wütend und möchte Schadenersatz bzw. die Kostenübernahme für die Reparatur des beschädigten Lacks - nur wer ist haftbar? Immerhin sind Blumentöpfe auf 2 Balkonen sichtbar von außen, aber es ist nicht eindeutig von welchem Balkon nun die schadhafte Kieselerde/Blumenerde gekommen ist.
Hat A überhaupt eine Chance in diesem Fall die Kosten erstattet zu bekommen? Wie ist hier vorzugehen?



alles2
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Re: Lackschäden am Auto durch Blumentöpfe am Balkon

Beitrag von alles2 » 20.01.2022, 15:46

Unter der Annahme, dass die Kratzer nachweislich nicht durch den Fahrzeughalter entstanden sind, würde ich zuerst einmal die jeweiligen Wohnungsmieter auf diese Vorfälle ansprechen. Sie sollen auch darauf achten, dass nichts auf dem Gehweg oder Parkplatz landet, um mögliche Schadensersatzklagen vorzubeugen. Egal ob das nun Erde oder Wasser ist (Stichwort Rutschgefahr). Gesteht es sich jemand ein, Blumenerde verloren zu haben, freundlich darum bitten, dass der Schaden im Rahmen einer Haftpflichtversicherung (der Hausratversicherung) übernommen wird. Will niemand etwas davon wissen, könnte man sie darüber verständigen, dass dann diese Angelegenheit an den Vermieter herangetragen werden würde. Es stellt sich nämlich die Frage, ob der/die Blumentrog bzw. -kiste überhaupt sein dürfen. An und für sich sollte sowas vorher mit dem Vermieter geklärt werden. Denn alles was hinausragt oder an Fensterbrett/Balkon angehängt wird, gehört nicht zwangsläufig zum Mietvertrag. Der Vermieter hätte eigentlich darauf zu achten, dass Pflanzgefäße dort entfernt werden, wo sie nichts zu suchen haben. Kommt er dem nicht nach, könnte seine Versicherung für entstandene Schäden aufkommen. Seine Mieter könnte er auch mit einer Besitzstörungs- bzw. Unterlassungsklage konfrontieren, falls sich diese selbst ihm gegenüber uneinsichtig zeigen und die Blumen nicht mal auf der Innenseite vom Balkon hängen lassen wollen (falls möglich).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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