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Fehlende Baubewilligung

Verfasst: 17.01.2022, 19:57
von sabka0104
Einen guten Abend!

Ich habe ein Grundstück mit Haus von meinen Eltern geerbt. Dies befindet sich seit ca. 80 Jahren im Besitz meiner Familie. Auf diesem Grundstück befindet sich auch ein Gebäude das von meinem Vater 1972 errichtet, und als Auto - Bastler - Werkstatt genutzt wurde. Was ich aber nicht wusste ist, dass für dieses Gebäude nie eine Bewilligung eingeholt wurde! Es handelt sich also um einen „Schwarz - Bau“. Könnte mir das jetzt im Nachhinein zum Verhängnis werden? Standort ist Stmk.

Lg

Re: Fehlende Baubewilligung

Verfasst: 17.01.2022, 22:33
von alles2
Bin mir gerade nicht sicher, aber irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass Du mit § 40 Stmk. BauG (Steiermärkisches Baugesetz) betraut bist. Denn eigentlich verjähren vorschriftswidrige Bauten nicht und man kann auf sie keine Rechte ersessen. Doch in Deinem Bundesland scheint man es verhältnismäßig locker zu nehmen und man bräuchte nicht mal eine nachträgliche Baubewilligung. Demnach könnte der Altbestand als rechtmäßig gelten, wenn es zum Zeitpunkt der Errichtung bewilligungsfähig gewesen wäre. Falls nicht, was ich mir nach so langer Zeit schwer vorstellen kann, würde es grundsätzlich auf den Bauwerkseigentümer als Adressat des baupolizeilichen (Abbruch-)Auftrages zurückfallen (dingliches Recht). Frage mich jetzt nur, wie Du zu der Information über einen möglichen Schwarzbau gelangt bist und was der Anlass war.

Re: Fehlende Baubewilligung

Verfasst: 18.01.2022, 07:44
von sabka0104
Guten Morgen und danke für die rasche Antwort!

Vertraut bin ich mit dem Gesetz nicht unbedingt, ich weiß aber, dass ich Bewilligungen brauche und mich an die Gesetze zu halten habe.
Da meine Mutter immer alle Pläne, Baubewilligungen etc. aufgehoben hat, habe ich mich mal auf die Suche gemacht. Und es gibt genau nichts! Bei meinen Recherchen innerhalb der Familie wurde mir dann gesagt, dass das damals wohl eine „Ho - Ruck - Aktion“ war und man es mit Bewilligungen sowieso nicht so genau nahm.
Ich habe nur Bedenken, dass mir die Gemeinde irgendwann mal Schwierigkeiten machen könnte und ich das Gebäude abreißen muss.

Lg

Re: Fehlende Baubewilligung

Verfasst: 18.01.2022, 09:43
von alles2
Ich meinte nur, weil Ihr dahingehend quasi einen Alleinstellungsmerkmal haben dürftet. Wenn es 4 Jahre früher gebaut wurde, wäre Deine Befürchtung wohl gänzlich unbegründet. Kann Dich aber auch dahingehend beruhigen, als dass das Gesetz mit der Zeit immer vor nicht all so langer Zeit sogar noch mehr aufgeweicht wurde. Der Zeitrahmen für vorschriftswidrig errichtete Bauten wurde um ca. 10 Jahre verlängert. Also jene bis 1995 könnten als rechtmäßig erachtet werden, wenn es damals schon bewilligungsfähig gewesen wäre (Absatz 2 des Paragraphen). Kann mir daher kaum vorstellen, dass da die Baupolizei irgendwas noch unternehmen würde, sollte es denen bekannt werden. Doch man weiß vorher nie, mit wem man es dabei zu tun haben wird :wink:

Re: Fehlende Baubewilligung

Verfasst: 18.01.2022, 09:51
von sabka0104
Genau das habe ich mir erhofft. Ich spreche hier aber auch von ungelegten Eiern, das ist mir schon klar. Aber wie heißt es so schön „der Teufel schläft nicht“. 😉

Vielen Dank für Deine Mühe und den raschen Antworten!!

Beste Grüße!

☺️🤗☺️🤗