Ausnahmeregelung bezüglich der Impfung/Impfpflicht im Zusammenhang mit 2G etc.
Verfasst: 16.01.2022, 01:35
Hallo zusammen,
Ich habe seit vielen Jahren Herzrythmusstörungen und bin generell ziemlich allgerisch u.a. PEG (kam bei einem Gesamt Allergietest raus), verschiedene Lebensmittel, Pollen, Hausstaub, diverse Chemikalien etc. Ich habe bereits mit einem Arzt gesprochen weil ich trotzdem überlegt habe mich impfen zu lassen, dieser hat mir jedoch aufgrund dessen von der Impfung abgeraten, da vor allem die Herzssache sowie PEG Kontraindiktationen in meinem Fall sind (bin mir bei dem genauen Wortlaut nicht mehr sicher aber in dieser Form hat er es gesagt).
Ein Bekannter von mir hat schon seit geraumer Zeit eine Impfbefreiung oder wie man das nennt. Er hat eine erbliche Durchblutungserkrankung so viel ich weiß aber genau bin ich darüber nicht informiert. Er hat mir gesagt, dass wenn man über eine Impfbefreiung verfügt und einen gültigen PCR Test hat, als 2G gilt und keinen allgemeinen Einschränkungen unterliegt. So etwas ähnliches habe ich mir gedacht, da ja Menschen die wirklich nichts dafür können, aus meiner Ansicht nach keine Nachteile als Ausnahmefall davon tragen sollten.
Ich wollte euch hier jedoch noch einmal fragen ob das in dieser Form rechtlich stimmt und ob ihr einen genauen Paragrafen bzw. Gesetzestext habt der dies untermauert. Ich habe bereits selbst gegoogelt aber nichts genaues gefunden, aber vielleicht habe ich mich auch nicht so geschickt angestellt, wenn manche Texte oft sehr lang und kompliziert sind fällt es mir etwas schwer die Informationen auf den Punkt heraus zu filtern.
Bis jetzt habe ich die Einschränkungen ganz normal mitgetragen, nur würde ich zumindest wirklich gerne zum Friseur gehen können und angesichts der Impfpflicht steht jetzt eine in meinem Fall medizinisch begründete Impfbefreiung für mich im Raum.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und etwas Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!
Ich habe seit vielen Jahren Herzrythmusstörungen und bin generell ziemlich allgerisch u.a. PEG (kam bei einem Gesamt Allergietest raus), verschiedene Lebensmittel, Pollen, Hausstaub, diverse Chemikalien etc. Ich habe bereits mit einem Arzt gesprochen weil ich trotzdem überlegt habe mich impfen zu lassen, dieser hat mir jedoch aufgrund dessen von der Impfung abgeraten, da vor allem die Herzssache sowie PEG Kontraindiktationen in meinem Fall sind (bin mir bei dem genauen Wortlaut nicht mehr sicher aber in dieser Form hat er es gesagt).
Ein Bekannter von mir hat schon seit geraumer Zeit eine Impfbefreiung oder wie man das nennt. Er hat eine erbliche Durchblutungserkrankung so viel ich weiß aber genau bin ich darüber nicht informiert. Er hat mir gesagt, dass wenn man über eine Impfbefreiung verfügt und einen gültigen PCR Test hat, als 2G gilt und keinen allgemeinen Einschränkungen unterliegt. So etwas ähnliches habe ich mir gedacht, da ja Menschen die wirklich nichts dafür können, aus meiner Ansicht nach keine Nachteile als Ausnahmefall davon tragen sollten.
Ich wollte euch hier jedoch noch einmal fragen ob das in dieser Form rechtlich stimmt und ob ihr einen genauen Paragrafen bzw. Gesetzestext habt der dies untermauert. Ich habe bereits selbst gegoogelt aber nichts genaues gefunden, aber vielleicht habe ich mich auch nicht so geschickt angestellt, wenn manche Texte oft sehr lang und kompliziert sind fällt es mir etwas schwer die Informationen auf den Punkt heraus zu filtern.
Bis jetzt habe ich die Einschränkungen ganz normal mitgetragen, nur würde ich zumindest wirklich gerne zum Friseur gehen können und angesichts der Impfpflicht steht jetzt eine in meinem Fall medizinisch begründete Impfbefreiung für mich im Raum.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen und etwas Licht ins Dunkel bringen. Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!