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AMS Mitarbeiter anzeigen

Verfasst: 15.01.2022, 19:57
von boki_salzburg
Hallo , ich möchte wiesen ob man eine AMS Mitarbeiter anzeigen kann.
Grund: es wird mir betrug vorgeworfen, wurde auch bei Staatsanwalt angezeigt, ich habe bei Polizei die beweise vorgelegt das ich nicht betrogen haben und die Behauptungen was die äußern nicht stimmt.
Ohne eine urteil hat sich diese Mitarbeiter bei AMS einfach entschieden meine Arbeitslose gelt um 50% zu kürzen um die geforderte summe Geld wieder rein zu bekommen.
Diese AMS Mitarbeiter wollte die beweise nicht Sechen es hat in nichts interessiert, er ist gesetzlich berechtigt hat er gesagt das er jede Kürzung vornehmen kann weil eine verdacht besteht auf betrug auch wenn diese Verdacht nicht vor Staatsanwalt bestätigt ist und ich die beweise habe das seine Behauptungen nicht stimmen.
Wenn ich ihn anzeigen kann beim Staatsanwalt, nach welche Paragraf wird das sein und was schreibe ich in die anzeige drin, Amtsmissbrauch oder Geldleistung kürzen ohne beweise, falsche Behauptungen wegen den betrug, ich habe keine Ahnung.

LG Bojadziev

Re: AMS Mitarbeiter anzeigen

Verfasst: 15.01.2022, 22:22
von alles2
Kann man, aber es bringt eigentlich nichts. Außer Du kannst beweisen, dass Dich der AMS absichtlich falsch angezeigt hat. Das wäre dann Verleumdung nach § 297 StGB. Wenn man wegen einer Straftat verdächtigt wird, bedeutet es noch lange nicht, dass es auch stimmt. In gewissen Fällen müssen die Behörden jeden Verdacht aufnehmen und verfolgen. Es entscheidet dann die Staatsanwaltschaft oder das Gericht, ob man es getan hat. Selbst wenn das Verfahren eingestellt wird oder man freigesprochen wird, muss es nicht heißen, dass man nicht betrogen hat, sondern es nicht genug Beweise dafür gibt. Es ist nicht Aufgabe des AMS, ob ein vorgelegtes Dokument echt oder gefälscht ist. Darum wollte man es womöglich nicht sehen.

Auch musst Du unterscheiden zwischen zwei Sachen: Nur weil Du juristisch keinen Betrug begangen haben dürftest, kann man trotzdem zu viel Geld vom AMS bekommen haben (Übergenuss), das die wieder zurück haben wollen (§ 25 Abs.1 Arbeitslosenversicherungsgesetz AlVG). Wenn Du über die Neubemessung des Arbeitslosengeldes informiert wurdest, hast Du 4 Wochen Zeit, einen Bescheid darüber zu bekommen (§ 24 Abs.1 AlVG). Gegen diesen kann wieder binnen vier Wochen nach Zustellung die Beschwerde eingebracht werden. Dass Du nur die Hälfte vom Leistungsbezug bekommst, ist durch § 25 Abs.4 AlVG gedeckt. Über die Beschwerde entscheidet dann die AMS-Landesgeschäftsstelle Deines Bundeslandes im Rahmen einer Beschwerdevorentscheidung gemäß § 14 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) iVm. § 56 AlVG neuerlich mit Bescheid. Bestätigen die die Meinung der regionalen Geschäftsstelle, kann man innerhalb von zwei Wochen verlangen, dass die Beschwerde als Vorlageantrag beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) vorgelegt wird (§ 15 Abs.1 VwGVG).

Re: AMS Mitarbeiter anzeigen

Verfasst: 16.01.2022, 16:23
von boki_salzburg
Ich habe nicht zu viel Geld bekommen sondern es wird die Arbeitslosengeld von 6 Monaten zurückgefordert und zwar von Jänner bis Juni 2020.

Re: AMS Mitarbeiter anzeigen

Verfasst: 16.01.2022, 16:33
von alles2
Richtig, weil Du in dieser Zeit zu viel Geld bekommen hast, was Dir anscheinend nicht zugestanden wäre.

Re: AMS Mitarbeiter anzeigen

Verfasst: 16.01.2022, 21:56
von boki_salzburg
Noch ein mal ich habe nicht zu fiel Geld bekommen, es wird die Komplete summe von 6 Monaten zurückgefordert, das wurde von AMS Mitarbeiter entschieden und nicht von AMS, die AMS Mitarbeiter glauben sie können sich alles erlauben und ich will diese Mitarbeiter Anzeigen. Ich brauche keine Belehrung über AMS Gesetze die sind mir bekannt, was mir nicht bekannt ist und eine Belehrung brauche wie zeigt man eine AMS Mitarbeiter richtig an, wenn ich eine betrug begangen hätte da wird die geforderte summe vom Konto gepfändet da kommt man nicht aus, die summe ist zirka 6000 Euro. Bei mir wird nur die Arbeitslosegel um 50% gekürzt, diese Mitarbeiter benutzt der Vorwand, verdacht auf betrug. Diese Methode hat sich gut bewertet und wurde bei fiele angewandt, ich habe mit einige gesprochen niemand will diese Mitarbeiter anzeigen alle haben angst. Ich weis das ich mein Geld nicht zurück bekommen werde aber er soll auch wiesen ich schweige nicht.

Re: AMS Mitarbeiter anzeigen

Verfasst: 16.01.2022, 22:40
von alles2
Doch, Du dürftest zu viel Geld bekommen haben! Wenn jemand zum Beispiel vom AMS für einen Monat 1000 Euro erhalten hat und sich später herausstellt, dass ihm nichts zugestanden wäre (also 0 Euro), dann hat er genau diesen 1000er zu viel an Geld bekommen. Aber gut, wenn Du ein Meister der Haarspalterei bist, dann zieh einfach Dein Ding durch und "Gott - oder wer auch immer - möge zu Dir beten, dass Du nicht auf Schnauze fallen" (Ghetto-Slang?). Jemand, der für den AMS arbeitet, ist der AMS. Ich habe noch nie jemanden gehört, der pauschal gesagt hat, dass er morgen zu seinem AMS-Betreuer geht. Sie sagen immer, dass sie zum AMS müssen.

Du bist hier nicht alleine in diesem Forum. Es gibt auch andere Leute, denen das Thema interessieren könnte und die wären für diese Belehrung dankbar. Ich bin auf all Deine Fragen eingegangen, was Du nicht mit einem Wort gewürdigt hast. Du störst Dich daran, weil ich allgemein und beispielhaft gesagt habe, dass man zu viel Geld vom AMS bekommen haben kann, ohne konkret Deinen Fall zu kennen. Du wurdest über den sinnvolleren Weg informiert, wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst. Dass Du schon gut genug diese AMS-Gesetze durchstudiert hast (oder gar aus eigener Erfahrung bzw. Dir das schon Deine "Kollegas" erzählt haben), konnte ich vorher nicht wissen.

Jaja, ich kenne diese Leute, die Angst davor haben, eine Anzeige zu erstatten. Das sind meistens jene, die keine Ahnung haben, dass es nichts bringt. Gscheit daherreden und als undankbarer Märtyrer durch das Land ziehen...das haben wir gern.

Re: AMS Mitarbeiter anzeigen

Verfasst: 18.01.2022, 13:15
von boki_salzburg
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Antwort.
Sie haben nicht wirtlich meine Frage beantwortet sondern nur was jeder schon mittlerweile kennt wer zu fiel gelt bekommen hat muss das gelt zurückbezahlen. Sie bestätigen das alles was AMS Mitarbeiter aussprechen zu 100% stimmt und man sich nicht wehren kann jetzt dürfen sich mich korrigieren wenn ich falsch liege.
Ich habe die geforderte beweise geliefert das die Behauptungen nicht stimmen und die beweise werden ignoriert von der selben Person was er die beweise gefördert hat um sie dan zu ignorieren und diese Person hat auch die Kürzung vom Arbeitslosengeld vorgenommen, was kannst du machen wenn du vor solche Person stehst, dass möchten auch sehr fiele Personen wiesen. Nach welche gesetzt ist diese AMS Arbeiter ermächtigt die beweise zu ignorieren, noch was, diese Person entscheidet ob du AMS Geld bekommst oder es gekürzt wird kurz gesagt alles was mit AMS gelt zu tuen hat.
Ich bin nicht mehr arbeitslos und jetzt auf einmal gibt es keine Lohnpfändung wie Gehdas, wenn ich wirtlich zirka 6000 Euro AMS schulden soll werden die so einfach das Geld nicht mehr wohlen, Sie wiesen das AMS nicht zirka zwei Jahre auf Ihre Geld wartet.
Ich möchte wiesen, wenn man an AMS die geforderte beweise liefert werden die überprüft oder einfach ignoriert.

Sie fühlen sich angegriffen, weil ich die AMS Gesetze kenne und bei diese Gesetze steht nirgend wo das beweise ignoriert werden sondern auf ihre Richtigkeit umgehen überprüft und wenn du falsche angaben machst wirst du bestraft.
Was bei AMS Gesetze nicht stet ist, was man machen kann wen manche AMS Mitarbeiter glauben sie stechen über das Gesetz und genau diese Mitarbeiter müssen lernen das auch die sich an das Gesetzt halten müssen.

Gibt es eine bestimmte Grund das Sie nicht möchten das schlechte AMS Mitarbeiter angezeigt werden.
Wen es keine Grund gibt, dann was schreibt man in eine Anzeige drin und nach welche Paragraf man diese Leute anzeigen kann.

Gibt es eine bestimmte Grund das Sie die Leute die Tag täglich von schlechte AMS Mitarbeiter schlecht behandeln werden verhöhnen und Sie diese Leute als Lügner da stehlen oder habe ich da was missverstanden.

Re: AMS Mitarbeiter anzeigen

Verfasst: 18.01.2022, 13:39
von alles2
Ist das nicht eine glatte Lüge, dass ich Deine Fragen nicht beantwortet haben soll? Wenn Du davon überzeugt bist, dann werfe ich Dir vor, dass die Botschaft nicht angekommen ist. Ich liefere Dir jetzt mal richtige Beweise:

Deine Frage:
ich möchte wiesen ob man eine AMS Mitarbeiter anzeigen kann.
Meine Antwort:
Kann man

Deine Frage:
Wenn ich ihn anzeigen kann beim Staatsanwalt, nach welche Paragraf wird das sein und was schreibe ich in die anzeige drin, Amtsmissbrauch oder Geldleistung kürzen ohne beweise, falsche Behauptungen wegen den betrug, ich habe keine Ahnung.
Meine Antwort:
Das wäre dann Verleumdung nach § 297 StGB.

Wenn Du das nicht wahrhaben möchtest, kann ich es auch nicht ändern. In unserer Stadt wird zwar gefühlt mehr serbo-kroatisch geredet als österreichisch. Trotzdem beherrsche ich die Sprache nicht, sodass Du mich eventuell besser verstehen würdest. Daher liegt es an Dir, dass Du auf die Leute zugehst, die versuchen, Dir zu helfen. Ich reagiere allergisch darauf (das G'impfte kann mir nicht aufgehen), wenn in meine Richtung so Dinge wie falsche Behauptungen geäußert werden.

Re: AMS Mitarbeiter anzeigen

Verfasst: 20.01.2022, 13:34
von boki_salzburg
Danke, jetzt verstehen wir uns, eine Antwort sollte kurz und knapp sein. Die Leute die Hier fragen stellen, wiesen welche paragrafe die andere Seite verwendet aber nicht unter welche paragrafe sich wären sollen.
Ich bedanke mich noch mall herzlich, dann bis zum nächsten mall.
Maine nächsten fragen sind über Mietwohnung und Provision.

Re: AMS Mitarbeiter anzeigen

Verfasst: 20.01.2022, 14:06
von alles2
Nur zur Klarstellung, bei der Frage-Antwort-Zusammenfassung habe ich das kopiert und zusammengeführt, was vorher schon geschrieben wurde. Ich kann nicht beurteilen, über welches Vorwissen der Fragende verfügt. Es liegt dann immer an den Lesenden, herauszusuchen, mit welchen Teilen der Antwort ihm geholfen ist. Ich habe immerhin begründet, warum ich zu der Antwort gekommen bin, und auf einige Eventualitäten hingewiesen. Du hast ja auch mehr geschrieben, als notwendig gewesen wäre. Und dennoch habe ich nicht geäußert, dass Du Dich beim nächsten Mal kurz fassen solltest. Und weil aus Deinen Schilderungen falsche Wahrnehmungen der Situation zu entnehmen sind, hatte ich es mir nicht nehmen lassen, außer Deiner Fragen auf diese aufmerksam zu machen. Es war nur gut gemeint; nicht mehr!

Manche Antworten fallen bei mir eben gründlicher aus, damit etwaigen Anschlussfragen zuvorgekommen werden kann und damit ich nicht ständig via private Nachrichten wie "In welchem Gesetz steht das, was Du schreibst?" beantworten muss. Daher habe ich aus der Forum-Erfahrung heraus berechtigte Gründe, warum ich wie was beantworte. Deine Behauptung, die Leute würden wissen, welche Paragraphen ich meinen, kann ich daher nicht nachvollziehen. Hier ein klassisches Beispiel:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=18531#p44493

Wenn Du weißt, wie die Mitglieder (überwiegend mit dem Charakter einer Eintagsfliege) ticken, wärst Du besser informiert als ich. Aber ich kann Dir gerne einen Deal anbieten. Beim nächsten Mal kannst Du sowas wie "Ich bitte um eine kurze Antwort!" dazuschreiben und dann sehen wir mal, ob es dann auch für Dich zufriedenstellend ist. Wie gesagt, ich antworte nicht nur für eine Person. Sondern für die Öffentlichkeit, die auch Interesse an Deinem Anliegen haben könnte. Ansonsten bleibt mir der obligatorische Spruch, dass man nie von sich auf andere schließen sollte.