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Verwaltung-Rechnung nachträglich möglich?

Verfasst: 13.01.2022, 12:25
von llevela
Meine Familie hat Anfang April eine Eigentumswohnung erworben. Gleich habe ich die Umtragung laufender Kosten auf mein Konto beantragt. 20.04 hat die zuständige Verwaltung von mir die erforderlichen Unterlagen nachgereicht bekommen. Die Abbuchungen vom Konto wurden erst ab Juli durchgeführt. Gestern kam aber auf einmal eine Nachzahlung für Mai und Juni, welche aber als Rückstand betitelt wird. Lassen wir mal außer acht, dass uns lediglich 2 Tage für die Zahlung eingeräumt wurden und sofort mit Konsequenzen gedroht wird. Aber sind die Rechnungen nicht nur 6 Monate gültig? Hat die Verwaltung so nicht ihre Grenzen überschritten oder sich strafbar gemacht? Um das Geld geht's nicht, es geht darum, dass die Eigentümer im Haus schon länger Beweise gegen die Verwaltung sammeln, weil diese ihren Pflichten nicht nachkommt.

Re: Verwaltung-Rechnung nachträglich möglich?

Verfasst: 13.01.2022, 16:21
von alles2
Um die monatlich zu entrichtenden Vorschreibungen bei Fälligkeit in Form eines Dauerauftrages, Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) usw. haben sich schon die Eigentümer zu kümmern. Vor allem wenn ein Konto bis zur Umstellung nicht mehr aktiv ist oder die erforderliche Deckung nicht aufweist. Mit einer Rechnungslegung hat das nichts zu tun. Da meinst Du eher die Betriebskostenabrechnung (End- oder Jahresabrechnung) nach § 34 Abs.1 WEG, die innerhalb der 6 Monate einer abgelaufenen Periode zu übermitteln wäre.

Aber ich weiß schon, wenn man es auf jemanden abgesehen hat, macht man es ihm gerne mal unnötig schwer.