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Corona-Lockdown: Nächstgelegene Supermarkt-Pflicht?

Verfasst: 13.01.2022, 12:07
von llevela
Bekannte(doppelt geimpft, mit Maske) ist zum größeren Billa einkaufen gefahren. Am Eingang haben zwei Polizisten sie angehalten und wollten Stichprobekontrolle vom Grünen Pass durchführen. Wie sie beiläufig gesagt hat, dass sie nicht in der Nähe wohnt, haben die Polizisten auf einmal mit Strafen gedroht. Sie solle nur den nächstgelegenen Billa verwenden. Obwohl der kleiner ist und nicht alles benötigte führt. Habe ich was verpasst? Gabs da so eine Regelung? Oder stimmt da was nicht?

Re: Corona-Lockdown: Nächstgelegene Supermarkt-Pflicht?

Verfasst: 13.01.2022, 14:17
von alles2
Ich zweifele daran, dass es genauso gewesen sein soll. Auch die sonstigen Angaben sind zu schwammig. Hingegen kann ich mir sehr gut vorstellen, dass es sich um ein Kaufhaus mit mehreren Läden handelt, in dem auch der Billa (Plus) untergebracht ist. Ansonsten könnte da jemand etwas falsch verstanden haben. Denn dass es so nicht hätte vorgefallen sein dürfen, da liegst Du schon richtig.

Neben den bundesweiten Regelungen kann es zusätzlich regionale Maßnahmen geben, die eben nirgendwo den Lebensmittelhandel betreffen. Doppelt geimpft bedeutet nur, dass man grundimmunisiert ist, die 6 Monate gilt. Ist man geboostert, wäre der Pass 9 Monate grün. Aber das nur am Rande.

Re: Corona-Lockdown: Nächstgelegene Supermarkt-Pflicht?

Verfasst: 24.01.2022, 09:44
von Das_Pseudonym
Und wie die Rechtsanwälte sagen ausser freundlich Grüssen nix sagen solange man nicht zeuge ist. :wink:
Als beschuldigter kann man die Aussage verweigern.

Re: Corona-Lockdown: Nächstgelegene Supermarkt-Pflicht?

Verfasst: 24.01.2022, 10:35
von alles2
Auf der anderen Seite kann es teurer werden, wenn man uneinsichtig ist und nicht mitwirkt.

Re: Corona-Lockdown: Nächstgelegene Supermarkt-Pflicht?

Verfasst: 24.01.2022, 12:11
von Das_Pseudonym
Schuldig bis die Unschuld bewiesen ist? :shock:

Re: Corona-Lockdown: Nächstgelegene Supermarkt-Pflicht?

Verfasst: 24.01.2022, 12:31
von alles2
Es bezog sich auf eine begründete Übertretung, die nicht eingestanden wird. Also wenn man sich unschuldig gibt, bis das Gegenteil bewiesen wird. Daher mein Einwand mit dem "auf der anderen Seite".