Schönen guten Tag,
mal wieder eine Frage aufgetreten. Beim Privatkonkurs bzw Schuldenregulierungsverfahren habe ich gehört wird auch wenn man zur Miete wohnt der Vermieter verständigt dass man ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet.
Jetzt wäre meine Frage, welche Informationen bekommt der Vermieter im Detail? Nur dass ein Privatkonkurs eröffnet wurde oder erfährt er auch private Daten wie zB Gläubigeranzahl, Höhe der Schulden?
Und welche Informationen kann jemand bzw. Vermieter über die Edikts Datei abfragen?
Lediglich dass Privatkonkurs eröffnet wurde oder eben auch Höhe der Schulden usw.
Danke. Mfg
Privatkonkurs - Verständigung des Vermieters
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Re: Privatkonkurs - Verständigung des Vermieters
Die von Dir genannten Daten bekommt der Vermieter nicht mitgeteilt. Erst wenn im Eröffnungsbeschluss die Ausscheidung des Mietrechtes erwähnt wird, kann auch er darüber informiert werden, was nicht immer der Fall sein muss. Er würde dann nur darüber verständigt werden, dass eben dieses Verfahren eröffnet wurde, und würde die Gerichtszahl erfahren. Auf edikte.justiz.gv.at kann er dann über diese oder den Namen des Schuldners neben seiner Adresse und dem Geburtsdatum einsehen, bis wann man Forderungen geltend machen kann, wann es eine Gerichtsverhandlung gäbe, ob es einen Masseverwalter gibt und dergleichen. Manche Richter veröffentlichen auch die Gesamtverbindlichkeiten ohne Angaben und Anzahl der Gläubiger.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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