Wohnzone - Wien - Airbnb

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KOB
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Wohnzone - Wien - Airbnb

Beitrag von KOB » 12.01.2022, 12:34

Guten Tag liebes ju§line-Forum,

in Wien existiert seit einigen Jahren in manchen Teilen eine Wohnzone, diese untersagt die kurzfristige Vermietung wie z.B. über Airbnb.
Die Idee und Motivation hinter dieser Wohnzone ist für mich nachvollziehbar, Airbnb Vermietungen habe u.u. das Problem der Lärmbelästigung, schnell wechselnde Mieter welche unbekannt sind, Sicherheitsbedenken.

Dennoch würde ich gerne in einer Wohnzone in meinem Haus mit vier Wohnungen Airbnb anbieten. Ich bin Eigentümer von diesem Haus bzw. der 4 Wohnungen und bewohne selber eine dieser. Die Mieterin der anderen Wohnung hat nichts gegen die Airbnb Vermietung von 2 Wohnungen.
Eine Vermietung der beiden freien Wohnungen kommt für mich nicht in Frage, da wir die Flexibilität haben wollen Freund und Familie jederzeit ohne Verrechnung die beiden Wohnungen für Urlaube zu überlassen.

Seht ihr, liebes Ju§line-Forum, in meinem Fall eine Möglichkeit, die 2 Wohnungen in Wien in einer Wohnzone anzubieten, bzw. welche Genehmigungen sind dafür nötig.
Es gibt einen Fall in 1010 Wien, wo Wohnungen zu Appartments umgewidmet wurden, dann war die Aribnb Vermietung möglich.


Gruß



MG
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Re: Wohnzone - Wien - Airbnb

Beitrag von MG » 12.01.2022, 13:09

airBnB: Seit Dezember 2018 ist die gewerbliche Vermietung von Wohnraum in der Regel für ausgewiesene Wohnzonen verboten. Das bedeutet, dass gemäß § 7a der Wiener Bauordnung die regelmäßige gewerbliche Vermietung von Wohnräumen zu kurzfristigen Beherbergungszwecken in Wohnzonen nicht zulässig ist. Homesharing (die gelegentliche Vermietung von Privatwohnungen oder Zimmern) fällt laut Stadt Wien jedoch nicht unter das Gesetz und ist daher in Wohnzonen weiterhin erlaubt.


Die kurzfristige gewerbliche Nutzung für Beherbergungszwecke ist keine Tätigkeit, die im Sinne des § 7a Abs 3 BO für Wien "üblicherweise in Wohnungen ausgeübt wird".

Möchte man eine "Wohnung" gänzliche auf „Ferienwohnung“ umwidmen benötigt man eine Bewilligung gemäß § 60 Abs. 1 lit c BO für Wien.

Sie benötigen in einer Wohnzone daher für die die nachträgliche Umwidmung einer Wohnung in eine "Ferienwohnung" eine Ausnahmebewilligung des Bauausschusses nach § 7a Abs 5 BO für Wien.

Die Kriterien dafür sind jedoch eher sehr einschränkend...

Alternativ kann man über Vermietungen im Sinne des § 1 Abs 2 Zi 3 nachdenken...

(...)
Mietverträge, die durch Ablauf der Zeit ohne Kündigung erlöschen, sofern die ursprüngliche oder verlängerte vertragsmäßige Dauer ein halbes Jahr nicht übersteigt und der Mietgegenstand

a) ...

b)
eine Wohnung der Ausstattungskategorie A oder B (§ 15a Abs. 1 Z 1 und 2) ist und der Mieter diese nur zum schriftlich vereinbarten Zweck der Nutzung als Zweitwohnung wegen eines durch Erwerbstätigkeit verursachten vorübergehenden Ortswechsels mietet,

4.
Wohnungen oder Wohnräume, die vom Mieter bloß als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung gemietet werden; eine Zweitwohnung im Sinne der Z 3 und 4 liegt vor, wenn daneben ein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des § 66 JN besteht,


Die Übergänge sind da eher fließend....
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: Wohnzone - Wien - Airbnb

Beitrag von alles2 » 13.01.2022, 02:22

Zur Vollständigkeit ist mit "§ 1 Abs 2 Zi 3" das MRG gemeint!

Wenn der Vermieter selbst abwesend oder auf Urlaub ist, dürfen Wohnungen zumindest in dieser vermietet werden (vermutlich jeweils bis zu 30 Tage). Auf der Homepage von Wien heißt es darüber hinaus dazu:
Nicht betroffen sind Fälle, in denen Personen im Sinne des "Home Sharing" ihren eigenen Wohnraum gelegentlich vermieten, um sich etwas "dazuzuverdienen", wenn in zeitlicher und räumlicher Hinsicht die eigene Nutzung zu Wohnzwecken überwiegt und der Wohnraum daher nicht zweckentfremdet beziehungsweise dem Wohnungsmarkt entzogen wird. So ist etwa die kurzzeitige Vermietung von Wohnräumen durch Studierende während der Ferien oder durch Wohnungsinhaber und Wohnungsinhaberinnen während ihres Urlaubs auch in den Wohnzonen weiterhin zulässig.
https://www.wien.gv.at/wirtschaft/standort/share-economy/privat-vermieten.html#wohnzonen

Die Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál soll dazu gemeint haben, dass es bis zu 4 mal im Jahr erlaubt sein könnte. Wenn man selbst viel unterwegs wäre, könnte die Vermietung über Airbnb bis zu ein Drittel des Jahres ohne weiteres möglich sein. Zwar nicht ganz realistisch, aber vielleicht kann wer diese Info für sich entsprechend nutzen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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