Versäumnisurteil

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JUSLINE
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Versäumnisurteil

Beitrag von JUSLINE » 08.11.2002, 14:47

Hallo!

Gleich zur Sache: Wir wurden von einem mißgünstigen Nachbarn angezeigt. Leider wußten wir davon nichts, da wir weder Vorladung noch Versäumnisbeschluss erhielten. Im Nachhinein ist leider nicht mehr nachzuvollziehen ob seitens der Post ein Fehler in der Zustellung vorliegt oder ob die Zustellbescheinigungen aus unserem Briefkasten entwendet wurden. Jetzt ist die große Frage was kann man tun. Außerdem haben wir das Problem das wir bis nächste Woche eine Lösung finden müssen, da wir ansonsten die Gerichtskosten im Wert von 360Euro bezahlen müssten, ansonsten gepfändet würden. Da wir jedoch so schon kein Geld haben würde uns diese Strafe doppelt hart treffen. Zu einem nachteiligen Urteil kann es für uns nicht gekommen sein, da der Kläger nur einen Ortsaugenschein und etwas das mit PV abgekürzt war genannt hat.Was ist PV? Gibt es eine Möglichkeit doch noch zu unserem Recht zu kommen? Bitte antwortet schnell!!!



DorisMihokovic
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Versäumnisurteil

Beitrag von DorisMihokovic » 08.11.2002, 19:15

Offenbar haben Sie einen Beschluss erhalten. Woher sonst wissen Sie, dass Sie zur Zahlung von 360,-- EUR verurteilt wurden? Es muesste eine Rechtsmittelbelehrung angefuehrt sein. Innerhalb der angegebenen Frist muessen Sie dann Einspruch oder Berufung erheben. Am besten wenden Sie sich umgehend an die Behoerde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Bezirksgericht) von dem Sie den Bescheid/das Urteil erhalten haben. PV heisst Parteienvernehmung (also Zeugenbefragung)

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