UnverschuldeterSturz im Supermarkt durch einen falsch abgestellten Karton

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MariaV
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UnverschuldeterSturz im Supermarkt durch einen falsch abgestellten Karton

Beitrag von MariaV » 07.01.2022, 16:14

Betr.: UnverschuldeterSturz im Supermarkt durch einen falsch abgestellten Karton

Sehr geehrte Damen u. Herren!

Ich bitte um Ihre Rechtsauskunft:

Ich bin in einem Supermarkt unverschuldet durch Schlamperei eines Mitarbeiters zu Sturz gekommen und habe mir das linke Handgelenk verletzt (Gipsverband).

Weil ein großer Karton mit Gemüse auf dem Weg zur Kassa im Wege stand, stolperte ich und stürzte zu Boden. Ich erhielt im Krankenhaus einen Gipsverband für die nächsten 6 Wochen. Nach der sofortigen Meldung im Geschäft und auch des Berichts an die zuständige Zentrale bekam ich die schriftliche Aufforderung, die Höhe des Schadenersatzes zu nennen.

Meine Frage ist, wie der Schadenersatz berechnet wird? Wird der Schmerzensgrad
von meiner Handverletzung auch berücksichtigt?

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Maria



lexlegis
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Re: UnverschuldeterSturz im Supermarkt durch einen falsch abgestellten Karton

Beitrag von lexlegis » 07.01.2022, 21:46

https://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20080924_OGH0002_0020OB00144_08B0000_000&IncludeSelf=False

Ob Ihr Sturz "unverschuldet" war entscheiden die Gerichte.

Ob da das Alleinverschulden wirklich beim Geschäft liegt hängt stark vom Sachverhalt ab! War das kurze Abstellen des Gemüsekartons üblich und nicht sorgfaltswidrig und für andere leicht erkennbar "keine Stolperfalle" ist es eher Ihre eigene Schuld..

Aber das hängt wie gesagt vom genauen Sachverhalt ab..

alles2
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Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Unverschuldeter Sturz im Supermarkt durch einen falsch abgestellten Karton

Beitrag von alles2 » 08.01.2022, 10:44

Zum Thema Schmerzengeld samt dessen Sätze haben hier bereits was. Durch einen Klick auf den nach oben gerichteten Pfeil gelangt man zum vollständigen Thread:
alles2 hat geschrieben:
22.08.2020, 02:02
Das kann man wirklich nicht pauschal beantworten. Selbst je nach Gericht kann es (nach Einholung eines Sachverständigengutachtens) zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen. Berücksichtigt werden Verdienstentgang, Kosten für die Behandlung und die von dir bewusst detailliert ausgeführten Schmerzen. Daher werde ich auf die Richtsätze für die jeweiligen Schmerzstärken an dieser Stelle verzichten.
In Deinem Fall reden wir von einer außergerichtlichen Einigung. Also man versucht ein Übereinkommen zu finden, damit es nicht so weit kommt und keine zusätzlichen Kosten entstehen können. Du solltest daher realistisch bleiben und keine "amerikanischen" Vorstellungen haben. Denn nach Eruierung der tatsächlichen Kosten samt jene der vermuteten zukünftigen Schäden könnte man auf eine Schuldteilung von 1:1 kommen. Schließlich hast auch Du "Augen im Kopf". Ein großer Karton ist eben besser zu sehen als eine transparente Flüssigkeit.

Die Kosten werden oft bei rund 5000 Euro angesetzt. Wie gesagt, es kommt darauf an, ob es einen Verdienstausfall gibt oder Behandlungskosten (einschließlich Selbstbehalte, Rezeptgebühren und den Fahrten zur Therapie) anfallen. Ebenso wenn eine Haushaltshilfe oder Hauspflegekraft benötigt wird bzw. durch oder der pflegende(n) Angehörige(n) Kosten entstehen.

Bei Gericht würde dann ansonsten wirklich beurteilt werden, ob ein Verschulden durch leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Zuerst einmal sollte der Geschädigte zu beweisen können, dass die Verletzung in kausaler Verbindung mit dem Karton im Geschäft steht und man es sich vielleicht nicht doch woanders zugezogen hat. Die beklagte Firma könnte das Recht der Beweislastumkehr nach § 1298 ABGB nutzen, wonach sie der gebotenen und vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht bzw. Kontroll- und Beseitigungspflicht zur Gefahrenabwehr nachgekommen wäre und ihr keine Schuld trifft. Das würde sie vorher abwägen und dann entscheiden, ob aufgrund Deiner Forderung ein erfolgreicher Klageweg mit einem günstigeren Ausgang aussichtsreich wäre.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MariaV
Beiträge: 4
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Re: UnverschuldeterSturz im Supermarkt durch einen falsch abgestellten Karton

Beitrag von MariaV » 15.02.2022, 17:21

Guten Tag, ich bedanke mich vielmals für Ihre Antworten.

Ich habe nun seitens des Geschäftes eine Antwort erhalten.

Mir wurde nun ein Bereinigungsvorschlag mit ca. 1.500€ angeboten, wo das Drittel des Mithaftungsanteiles bereits abgezogen wurde.

Für die Schmerzen und den damit verbundenen Aufwand kommt mir das wenig vor.

Würden Sie mir empfehlen dies anzunehmen oder nicht? Herzlichen Dank im Voraus.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Unverschuldeter Sturz im Supermarkt durch einen falsch abgestellten Karton

Beitrag von alles2 » 17.02.2022, 20:48

Eine gängige Angebotshöhe. Nur die Entscheidung können wir Dir nicht abnehmen. Genügsame Personen nehmen das an. Andere wollen mehr herausschlagen. Wir kennen die Umstände nicht, auf die ich bereits hingewiesen habe, und können die daher nicht beurteilen, ob Du damit das Auslangen findest. Mit Verhandlungsgeschick könnte man mehr herausschlagen, weil naturgemäß gerne mal unten angesetzt wird. Man könnte deutlich die Ernsthaftigkeit kommunizieren, es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen zu lassen, als bspw. nach Vorlage diverser Unterlagen die Meinung eines Mediators eingeholt wurde, der fast das Doppelte in Aussicht stellte.
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