2G Güter des Täglichen Bedarfs

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John
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2G Güter des Täglichen Bedarfs

Beitrag von John » 05.01.2022, 17:22

In Bayern ist die 2 G Regelung die derzeit das Betreten von Mode und Sportgeschäften für Ungeimpfte in Österreich verbietet aufgehoben worden aufgrund der Tatsache, dass Textilien usw. jederzeit Reißen, oder unbrauchbar werden können. Somit zählt es seid 3. Jänner auch zu Textilien.

Weiß jemand ob ich deshalb rechtsgültig in Mode und Sportgeschäften auch ohne 2 G Nachweiss aufgrund dem Gesetzestextes im RIS vom 03.01.2022 gehen darf?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000870


Mit Besten Grüßen

Johann Nindl



alles2
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Re: 2G - Güter des täglichen Bedarfs

Beitrag von alles2 » 06.01.2022, 15:03

Mir ist keine Verordnung bekannt, wonach Ungeimpfte und Ungenesene kein Gewand kaufen dürfen. Derzeit gibt es unter § 6 Abs.2 der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (6. COVID-19-SchuMaV; Außerkrafttretensdatum 30.01.2022) eine lange Liste von Lockdown-Ausnahmen für jene Einzelhandelssparten im stationären Bereich, bei denen die 2-G-Regel nicht gilt. Vorwiegend handelt es sich um lebensnotwendige Besorgungen, die einige wie das tägliche Brot brauchen und man üblicherweise nicht online bedient. Bei Bekleidung schaut es da ganz anders aus, auch wenn ich mir die Online-Flohmärkte ansehe. Somit ist die Versorgung durch Konsumgüter des täglichen Bedarfs gedeckt und die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahmen nach geläufiger Meinung nicht erkennbar.

Wenn Textilien reißen, darf man weiterhin zum Kürschner oder Schneider. Das Problem ist, dass Leute dies wissen, die diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Andere, die das nicht wollen und krampfhaft nur nach geistreichen Begründungen für ihre Protest-Haltung suchen, dürfen sich weiterhin wie ein trotziges Dreikäsehoch aufführen.

Und wenn man schon den Blick nach Deutschland wagt, sei erwähnt, dass die 16 Bundesländer haben. Nur in Niedersachsen und Bayern entschieden höhere Verwaltungsgerichte abweichend von der sonst geltenden Regelung.
Zuletzt geändert von alles2 am 18.02.2022, 16:56, insgesamt 1-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Realwolf
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Re: 2G Güter des Täglichen Bedarfs

Beitrag von Realwolf » 09.01.2022, 21:57

Schönen guten Abend,

ich darf hier mal ein Thema einwerfen was mich schon längere Zeit plagt und ich hierfür noch keine brauchbare Information gefunden habe.

Wie ist das denn nun mit Gesetzen und den sogenannten Verordnungen. Kann eine Verordnung über ein Gesetz stehen? Ich habe schon ein paar mal gesehen wenn ein Gesetz den Verfassungrang hat, dann ist eine Verordnung nichtig. ist da was dran? Hab mir dazu einige Artikel im Internet durchgelesen auch den von Wikipedia, aber klar ists nicht. Wie kann man dies herausfinden. Wir können ja ruhig dieses Beispiel hier verwenden. Oder auch die Geschichte mit dem Masketragen bei Versammlungen: StF: BGBl. Nr. 98/1953 (WV)

§ 9. (1) An einer Versammlung dürfen keine Personen teilnehmen,
1. die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllen oder verbergen, um
ihre Wiedererkennung im Zusammenhang mit der Versammlung zu verhindern oder
2. die Gegenstände mit sich führen, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der
Identität zu verhindern.

Da bekommt man vielleicht eine Anzeige wegen "nicht tragen" oder man trägt eine und müsste garnicht. Wie seht ihr das?

Vielen lieben Dank und glg

alles2
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Re: 2G - Güter des täglichen Bedarfs

Beitrag von alles2 » 10.01.2022, 00:39

Eine Maske aus gesundheitlichen Gründen zu tragen, hat nichts mit einer unerlaubten Gesichtsverhüllung zu tun. Das darf man schon auseinanderhalten. Zur Veranschaulichung:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt/Seite.120251.html
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Realwolf
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Re: 2G - Güter des täglichen Bedarfs

Beitrag von Realwolf » 10.01.2022, 08:12

alles2 hat geschrieben:
10.01.2022, 00:39
Eine Maske aus gesundheitlichen Gründen zu tragen, hat nichts mit einer unerlaubten Gesichtsverhüllung zu tun. Das darf man schon auseinanderhalten. Zur Veranschaulichung:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/aufenthalt/Seite.120251.html
Vielen Dank für die Info. Das kannte ich so noch nicht. Könnte sowas vor Gericht nicht eine Streitfrage sein? Denn im Gesetz ist dies so direkt ja nicht verankert. Oder sehe ich das nicht?

Adler2
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Re: 2G - Güter des täglichen Bedarfs

Beitrag von Adler2 » 10.01.2022, 10:48

Realwolf hat geschrieben:
10.01.2022, 08:12
Denn im Gesetz ist dies so direkt ja nicht verankert. Oder sehe ich das nicht?
doch...ist es....

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009892

ps: ist sehr leicht mit selber googlen zu finden

liebe Grüße, Adler

Realwolf
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Re: 2G Güter des Täglichen Bedarfs

Beitrag von Realwolf » 10.01.2022, 10:53

Ah, sehr gut. Jetzt hab ichs. Dank dir! :)

alles2
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Re: 2G Güter des Täglichen Bedarfs

Beitrag von alles2 » 10.01.2022, 17:19

Den Link hättest Du auch unter "Rechtsgrundlagen" auf der ÖSTERREICH-Seite ganz unten gefunden!
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Re: 2G Güter des Täglichen Bedarfs

Beitrag von Das_Pseudonym » 24.01.2022, 09:54

Aufgrund meines Ungesunden Lebenswandels und der Tatsache das Ich das Haus nicht verlassen darf bin Ich ein wenig grösser und breiter und muss Kleidung probieren vor den erwerb. Daher ist ein kauf vor Ort Lebensnotwendig. :shock:
Ab einen gewissen "x" Wert sind es Sonderbestellungen die man nicht mal returnieren könnte. :roll:

alles2
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Re: 2G - Güter des täglichen Bedarfs

Beitrag von alles2 » 24.01.2022, 10:29

Abgesehen davon, dass selbst die Supermärkte mal mehr, mal weniger Gewand anbieten, kann es nicht daran scheitern. Mir war vorher nicht bewusst, wie groß dahingehend das Sortiment vom MaxiMarkt ist. Wie gesagt, braucht man Maßkleidung, genügt eine FFP2-Maske, wenn man dafür zur Schneiderei oder ähnliches muss.
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ChaosDeluxe
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Re: 2G Güter des Täglichen Bedarfs

Beitrag von ChaosDeluxe » 25.01.2022, 15:14

Wie schauts mit Babykleidung und Umstandsmode aus? Damit kann ich schwer zur Schneiderin. Auch der Maximarkt hilft mir nicht viel weiter.

alles2
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Re: 2G - Güter des täglichen Bedarfs

Beitrag von alles2 » 25.01.2022, 16:32

Bei uns haben jene Leute, die es wirklich betrifft, immer eine Lösung gefunden und sind zu ihren Sachen gekommen. Ich meine damit nicht Personen, die sich über alles künstlich und konstruiert aufregen, womit man ihnen angeblich ihrer Rechte berauben würde.

Die meisten bestellen online, wo der Umtausch eigentlich unproblematisch möglich ist (Fernabsatzgesetz).
Oder sie haben die Möglichkeit, in ein Nachbarland zu fahren.
Oder sie benutzen "Click & Collect" bzw. rufen das Geschäft an, nachdem sie die Ware online ausgesucht haben. Es wird am Eingang des Ladens abgeholt. Konnte etwas nicht vorher probiert werden, kann normalerweise ohne Probleme getauscht werden.
Oder ein geimpfter oder genesener Angehöriger oder Bekannter filmt über Video-Telefonie die Ware im Geschäft, damit der vom Lockdown Betroffene eine Auswahl treffen kann.
Oder man wartet, bis ein Discounter das entsprechende Produkt in der Werbung hat.
und und und.
Die grenzwertigen Vorschläge werde ich mal außen vor lassen.
Nur so viel, für mich gilt der Lockdown auch und es ergeben sich stets Möglichkeiten, wenn man mit den Leuten redet, anstatt alles schlechtzureden. An mir ist auch nicht vorbeigegangen, dass gewisse Herrschaften während des Lockdowns nun etwas in Anspruch nehmen wollen, was sie vor der Pandemie anders gehandhabt hatten. Hauptsache man hat was zu raunzen!
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Re: 2G Güter des Täglichen Bedarfs

Beitrag von ChaosDeluxe » 25.01.2022, 18:23

Es geht nichts ums raunzen, aber grad bei Babykleidung wo manche locker fünf Kleidungsstücke pro Tag brauchen, muss es möglich sein die Produkte irgendwo vor Ort kaufen zu können. Online bestellen ist super, aber da es mittlerweile auch zu Lieferverzögerungen kommt ist das Kleidungsstück wenns ankommt auch schon wieder fast knapp. Babys wachsen wie bekanntlich unheimlich schnell! Und bitte nicht daherkommen mit: „dann bestell halt eine Größe größer“, denn Bekleidungsgeschäfte haben nunmal saisonabhängige Kleidung.
Genauso stehts mit den Schuhen. Bei Kindern ist das anprobieren der Schuhe vor Ort ein Muss. Es sollte wohl möglich sein mit seinem Kind oder Baby die alltägliche Kleidung kaufen zu können. Kleidung ist lebensnotwendig.

alles2
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Re: 2G-Güter des täglichen Bedarfs

Beitrag von alles2 » 25.01.2022, 18:59

Wahrscheinlich ist das Thema Mitte Februar eh obsolet, weil im Handel drängender Ungeduld nach Lockerungen herrscht. Außer der Verfassungsgerichtshof trifft vorher eine ähnliche Entscheidung wie Bayern, wo man seit Dezember wieder überall einkaufen kann. Und nur so viel, etliche in meinem Umfeld schlagen auch bei Willhaben.at zu, wenn es u.a. bei Ernestings nichts wird.
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