Seite 1 von 1

Rückerstattung von Arztkosten

Verfasst: 05.11.2002, 20:15
von JUSLINE
Ich habe an meine Pflichtkrankenkasse (Versicherungsanstalt öffentl. Bediensteter) die Kopie der Honorarnote und des Einzahlungsbeleges für die entstandenen Arztkosten zwecks Rückerstattung gesandt. Man verlangt von mir aber die

Originale (die ich leider verlegt habe und für mich unverständlicherweise unauffindbar sind).



Kann mir deshalb die Krankenkasse eine Rückerstattung (Rechnungsbetrag € 363,- )versagen ?



Mit bestem Dank im Voraus

Margareta Ribitsch


RE: Rückerstattung von Arztkosten

Verfasst: 06.11.2002, 13:49
von JUSLINE
Der Standpunkt Ihrer Kasse ist zwar rechtlich korrekt, jedoch nicht besonders "kundenserviceorientiert", wenn man bedenkt, dass etwa auch Finanzämter für Steuererklärungen Kopien akzeptieren. Versuchen Sie entsprechende Ersatzunterlagen von Ihrem Arzt zu bekommmen.