Ich habe an meine Pflichtkrankenkasse (Versicherungsanstalt öffentl. Bediensteter) die Kopie der Honorarnote und des Einzahlungsbeleges für die entstandenen Arztkosten zwecks Rückerstattung gesandt. Man verlangt von mir aber die
Originale (die ich leider verlegt habe und für mich unverständlicherweise unauffindbar sind).
Kann mir deshalb die Krankenkasse eine Rückerstattung (Rechnungsbetrag € 363,- )versagen ?
Mit bestem Dank im Voraus
Margareta Ribitsch
Rückerstattung von Arztkosten
RE: Rückerstattung von Arztkosten
Der Standpunkt Ihrer Kasse ist zwar rechtlich korrekt, jedoch nicht besonders "kundenserviceorientiert", wenn man bedenkt, dass etwa auch Finanzämter für Steuererklärungen Kopien akzeptieren. Versuchen Sie entsprechende Ersatzunterlagen von Ihrem Arzt zu bekommmen.
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