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Schenkung - Pfflichtteil
Verfasst: 29.12.2021, 15:35
von schanzenpeter
Frau hat zwei Töchter; Anna und Berta. Berta hat ein Kind. Die Großmuuter verschenkt zu Lebzeiten Haus und Grund dem Enkerl, sonst ist ncht viel da.
Wenn Frau stirbt, hat jemand Anspruch auf Pflichtteil-Anrechnung?
Re: Schenkung - Pflichtteil
Verfasst: 29.12.2021, 20:58
von alles2
Nach der gesetzlichen Erbfolge würde die Verlassenschaft zu gleichen Teilen den Kindern der Verstorbenen zufallen (§ 732 ABGB). Nur sie wären somit nach § 757 ABGB pflichtteilsberechtigt. Ihnen gebühre daher die Hälfte von dem, was sie geerbt hätten (§ 759 ABGB). Entsprechend § 782 Abs.1 ABGB wäre erst auf Verlangen die Liegenschaftsschenkung an einer nicht pflichtteilsberechtigten Person der Erbmasse hinzuzurechnen, wenn es innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Todesfall vollzogen wurde. Der Geschenknehmer könnte sich dann eventuell darauf einstellen, dass ein Pflichtteilsberechtigter innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis des Anspruches den Viertel vom Wert einfordert (bei einer absoluten Frist von 30 Jahren).
Re: Schenkung - Pfflichtteil
Verfasst: 30.12.2021, 18:44
von schanzenpeter
Danke.