Frage zum Verbraucherrecht in Eile

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luffy88
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Frage zum Verbraucherrecht in Eile

Beitrag von luffy88 » 26.12.2021, 10:28

Für 1400 £ kaufte mein Partner ein Wacom-Stiftpad für den professionellen Gebrauch. Der Artikel wurde in einer versiegelten Außenverpackung geliefert, jedoch wurde die innere Produktverpackung geöffnet und wieder versiegelt, wobei einige der die Produkte umgebenden Verpackungen entfernt und dann unsachgemäß ersetzt wurden. Wacom fragt immer wieder, ob das Produkt funktioniert, wir glauben jedoch, dass das Gerät abgenutzt ist und möchten ein neues. Wie sind unsere Positionen zu diesem Thema? Ich glaube nicht, dass wir irrational handeln.

https://whatmyagenow.onl/
Zuletzt geändert von luffy88 am 01.02.2022, 11:29, insgesamt 1-mal geändert.



alles2
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Re: Frage zum Verbraucherrecht in Eile

Beitrag von alles2 » 26.12.2021, 11:40

Davon, was man glaubt, kann man sich nicht viel kaufen. Der Händler wird beweisen versuchen, dass dem nicht so war/ist, wie Ihr es darstellt. Oft entscheidet es sich nach dem Zustand der Versiegelungen, wie der Verkäufer mit der Situation umgeht. Mehr dazu hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=16465&p=38765#p38765

Sollte das Gerät keine B-Ware oder nicht generalüberholt sein, hätte man Anspruch auf ein wirklich neues Exemplar, da ansonsten ein Sachmangel vorliegen könnte. Jenes, das von einem anderen Kunden vorher geöffnet und wieder zurückgeschickt wurde (Kunden-Rückläufer bzw. Retourware), wäre jedoch auch noch als Neuware anzusehen. Man muss daher immer damit rechnen, dass ein als neu erworbenes Produkt den Anschein erweckt, als würde es sich um Gebrauchtware handeln. Wurde die Originalverpackung bereits geöffnet und beschädigt, so darf es dennoch als Neuware verkauft werden. Auch wenn das Produkt in Augenschein genommen und getestet wurde. Ist im stationären Handel alles genauso. Dieser darf das nicht mehr als neu deklarieren, wenn der Artikel bereits einige Zeit beim Kunden für den Alltag in Gebrauch war bzw. Gebrauchsspuren aufweist und es dann wieder an das Geschäft vor Ort zurückgibt. Diese Produkte sollten dann mit der entsprechenden Kennzeichnung rabattiert im Regal stehen. Ein Gewand wird man auch nicht vergünstigt bekommen, nur weil es wer in der Umkleide probegetragen hat.

Ich kann Euch daher höchstens nur Hoffnung machen, wenn Ihr äußerliche Kratzer oder gar Beschädigungen nachweisen könnt, die bereits bei Erhalt der Ware bestanden haben. Eine geöffnete Originalverpackung ist nicht mit einem gebrauchten Zustand gleichbedeutend. Diesem Irrtum unterliegen viele Käufer. Kenne das nur zu gut!
Anders sähe die Situation aus, wenn vertraglich festgehalten wurde, dass der Artikel absolut neu sei. Also explizit festgehalten wird, dass es sonst bei niemanden vorher in Besitz war.
Zuletzt geändert von alles2 am 27.12.2021, 14:41, insgesamt 2-mal geändert.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

schanzenpeter
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Re: Frage zum Verbraucherrecht in Eile

Beitrag von schanzenpeter » 26.12.2021, 18:51

Ich Schlitzohr würde als Verkäufer behaupten, der Käufer hat das Siegel gebrochen, damit er Preisminderung verlangen kann.
Ein gebrauchtes Teil ist eingebaut? das hat der Käufer aus obigen Grund selbst gemacht. :P

alles2
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Re: Frage zum Verbraucherrecht in Eile

Beitrag von alles2 » 26.12.2021, 23:59

So einfach ist das nicht. Wenn es Aussage gegen Aussage steht, sieht gerade der Verkäufer den Kürzeren, sollte er den ordentlichen Zustand nicht nachweisen können. Nach der neuen Regelung ab dem nächsten Jahr wäre er für 12 Monate (vorher die Hälfte) in der Beweispflicht.

Auch ein Siegel hat keine Bedeutung, außer der Kaufvertrag besagt was anderes oder es handelt sich um einen optischen Datenträger. Es dient für den Verkäufer eher als Orientierung, was mit dem retournierten Produkt passiert sein könnte. Ist nur außen der Siegel gebrochen, hat der Kunde die Verpackung nur geöffnet und sich das Produkt in echt angesehen, bevor es zurückgeschickt wurde. Der Verkäufer kann dann davon ausgehen, dass er es ohne weiteren Handlungsbedarf wieder zum Verkauf freigeben kann.
Wurden weitere Siegel gebrochen, ist davon auszugehen, dass das Gerät angewendet wurde. Etwaige Login-Daten oder persönliche Einstellungen wären dann rückgängig zu machen (z.B. Zurücksetzen auf Werkseinstellungen).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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