Ich habe eine Frage, meine ehemalige Lebensgefährtin nimmt bei jeder Abholung der Kinder Spielsachen, Kleidung, Schuhe mit, die im Garten, bzw. vor der Haustür stehen. Verneinen kann ich das im Moment auch nicht, da es sonst zu Streitigkeiten vor den Kindern kommt und ich das vermeiden möchte.
Ins Haus darf sie seit kurzem nicht mehr, da ich die Türe nur noch einen kleinen Spalt öffne. Sonst würde sie hier auch noch sammeln.
Habe ich die Möglichkeit, dass sie mein Grundstück nicht mehr betreten darf und ich die Kinder bei der Grundstücksgrenze übergebe?
Betretungsverbot Grundstück
Re: Betretungsverbot Grundstück
Ein eventuell zu erteilendes Hausverbot sollte unmissverständlich auch für das Grundstück gelten (Hofverbot). Natürlich, wenn der Aufenthalt davor nicht mit einer Gefährdung verbunden wäre. Bei Zuwiderhandlung dagegen könnte man mit einer (anwaltlichen) Unterlassungserklärung kommen oder gleich die gerichtliche Unterlassungsklage androhen, die beide spätestens in der tatsächlichen Anwendung einen einschüchternden Effekt erzielen können. Es liegt allerdings an Dir, wie Du damit umgehst, da Du sie am besten kennst. Sonst würde mir nicht recht viel einfallen, zumal eine Besitzstörungsklage wohl zu weit führen würde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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