Vermietung Wohngebiet

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spadi
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Vermietung Wohngebiet

Beitrag von spadi » 17.12.2021, 20:04

Liebe ForummitgliederInnen!

ich habe folgendes Problem: auf meinem Grundstück befindet sich ein Servitut (Wegerecht) für das Nachbargrundstück. Im Gebäude des Nachbargrundstücks befinden sich Ferienwohnungen, die an Urlaubsgäste vermietet werden. Dies ist lt. Gesetzeslage nur zulässig, wenn der Gebäudeeigentümer dort auch den Hauptwohnsitz hat. Diesen hat er, nutzt ihn allerdings nicht als Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensbeziehungen etc.). Da die Vermietung natürlich mit einem sehr hohen Verkehrsaufkommen auf meinem Grundstück (Servitut) einhergeht stellt sich für mich die Frage, an wen ich mich wenden kann, um auf diesen Umstand aufmerksam zu machen. Die Gemeinde weiß darüber Bescheid, ist in dieser Frage allerdings etwas überfordert.

Vielen Dank für jegliche Info!



alles2
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Re: Vermietung Wohngebiet

Beitrag von alles2 » 18.12.2021, 03:32

Hält sich jemand nicht an die gesetzlichen Regelungen rund um touristische Beherbergungen, wäre es eigentlich den Verwaltungsbehörden zu melden. Geht es konkret um die Ausübung der Dienstbarkeit, können Konfliktfälle vom Gericht in einem Außerstreitverfahren geklärt werden (§ 848a ABGB).
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

spadi
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Re: Vermietung Wohngebiet

Beitrag von spadi » 18.12.2021, 19:50

Vielen Dank!

Bei der Gemeinde als zuständige Verwaltungsbehörde wurde der Umstand bereits gemeldet, diese gibt an nicht über die nötigen Personalressourcen zu verfügen, um dies zu kontrollieren, außerdem würde es ohnehin schwierig sein, dies zu beweisen dass jemand den Hauptwohnsitz nicht als Hauptwohnsitz nutzt...

alles2
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Re: Vermietung Wohngebiet

Beitrag von alles2 » 19.12.2021, 00:12

Klingt fast nach einem Stehsatz, wenn man Denunziantentum bei typischen Nachbarstreitigkeiten ortet. Bei offensichtlichen Missständen seitens der Gemeinde - und das sollte man sich gut überlegen - könnte man sonst eine Aufsichtsbeschwerde nach der Gemeindeordnung des eigenen Bundeslandes bemühen oder die Volksanwaltschaft für eine Einschätzung heranziehen.
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spadi
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Re: Vermietung Wohngebiet

Beitrag von spadi » 19.12.2021, 18:04

Vielen Dank!

Die Gemeinde hat mir bereits angeraten, mich in dieser Angelegenheit mit der Bezirkshauptmannschaft in Verbindung zu setzen bzw. zivilrechtliche Schritte einzuleiten - die BH werde ich informieren, zivilrechtlich warte ich noch ab - ich bin der Meinung, dass diese Angelegenheit sehr wohl "Behördensache" ist...

alles2
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Re: Vermietung Wohngebiet

Beitrag von alles2 » 19.12.2021, 22:47

So ist es und läuft auf das hinaus, was ich gemeint habe. Bei der BH als Aufsichtsbehörde wäre nämlich die Aufsichtsbeschwerde einzubringen. Diese prüft dann, ob es berechtigt ist.
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Re: Vermietung Wohngebiet

Beitrag von spadi » 21.12.2021, 08:29

Danke! Bin schon gespannt wie es weiter geht...

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Re: Vermietung Wohngebiet

Beitrag von spadi » 30.12.2021, 16:00

Die Tage vergehen und: es geschieht gar nichts. Die Bezirkshauptmannschaft habe ich darüber informiert, die Schreiben (mehrere) an den Bürgermeister bleiben bis dato unkommentiert.

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Re: Vermietung Wohngebiet

Beitrag von alles2 » 31.12.2021, 22:24

Sollte ein Verfahren eingeleitet worden sein, könnte man zu dem Ergebnis gelangt sein, dass Dir keine Parteistellung zukommt. Somit kein Rechtsanspruch auf Akteneinsicht und Auskunft über die Erkenntnisse. Dass könnte darin begründet sein, dass eine etwaige Entscheidung keinen Einfluss auf Deine Rechtsstellung hätte.
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Re: Vermietung Wohngebiet

Beitrag von spadi » 10.02.2022, 18:06

Die Vermietung an Feriengäste läuft weiterhin, die Gemeinde hat sich mittlerweile in dieser Angelegenheit mit der Bezirkshauptmannschaft in Verbindung gesetzt (war dort sogar persönlich vorstellig). Laut Auskunft der Gemeinde kann selbst die Bezirkshauptmannschaft keine geeigneten "Tipps" geben, wie es bewiesen werden könnte, dass ein Hauptwohnsitz auch als Hauptwohnsitz genutzt bzw. nicht genutzt wird.

Hätte jemand eine Idee, wie ich weiter vorgehen könnte? Vielen Dank für jegliche Antwort!

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Re: Vermietung Wohngebiet

Beitrag von alles2 » 10.02.2022, 22:12

Da gäbe es viele Methoden, wobei ich niemanden zum Stalker animieren möchte oder Fremde nicht in die Privatsphäre anderer eindringen sollen. Es soll Leute geben, die schreiben jemanden am Nachmittag eine private Mail und hoffen, dass der Empfänger am späten Abend oder in der Nacht zurückschreibt. Die dadurch erworbene IP-Adresse könnte Aufschluss bringen. Das wäre aber wirklich schon weit hergeholt und macht kein gutes Bild, wenn so erlangte Ergebnisse den Behörden vorgelegt werden würde.

Bei uns fragt der Postler nach, ob in einem Objekt überhaupt noch wer wohnt, weil der Briefkasten oder die Abstellfläche was anderes vermuten ließe. Das nur als Indiz, ohne Dich zur heimlichen Dokumentation ebendieser zu bewegen. Ist aber nicht Deine Aufgabe, den Beleg für den in Zweifel stellenden Hauptsitz zu erbringen.
Zuletzt geändert von alles2 am 11.02.2022, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vermietung Wohngebiet

Beitrag von spadi » 11.02.2022, 17:35

Vielen Dank für die Antwort! Das heißt also, dass die Behörde(n) den Beleg für den in Zweifel stellenden Hauptwohnsitz zu erbringen hat?

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Re: Vermietung Wohngebiet

Beitrag von alles2 » 11.02.2022, 19:39

Vielmehr umgekehrt, als dass es sich in Wahrheit nicht um den ordentlichen Wohnsitz handelt, ohne dabei auf Detektivarbeit gehen zu müssen. Dabei ist man eben auf Meldungen oder Zufälle angewiesen. Können diese nicht entsprechend untermauert werden, sind denen auch irgendwo die Hände gebunden. So macht es einen Unterschied, ob wer aufgrund persönlicher Befindlichkeiten zur Tat schreitet oder wenn mehrere Personen unabhängig voneinander einen Verdacht äußern.
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Re: Vermietung Wohngebiet

Beitrag von spadi » 07.03.2022, 20:04

Der Fall dürfte jetzt abgeschlossen sein - der Baubescheid ist durch, das Haus wird erweitert, die Behörden sind mit der Aussage zufrieden, das der Eigentümer/Bauherrr (50+) sich eine Schlafstätte in der elterlichen Wohnung geschaffen hat. Was bleibt ist wieder mal die Tatsache, dass Lügen nicht immer kurze Beine haben müssen.

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