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Vereinsrecht: Einblick in Vereinskasse

Verfasst: 14.12.2021, 09:50
von seo
Liebes Forum :)

Wie weit hat ein ordentliches Mitglied das Recht auf Einblick in eine Vereinskasse?

Folgende Sachlage:
Der Verein besteht aus Landesgruppen, welche wiederum in regionale Staffeln aufgegliedert ist.
In so einer Staffel bin ich als ordentliches Mitglied tätig.
Die Staffeln sind Teil einer Landesgruppe und haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gründung und Auflösung einer Staffel unterliegt der Landesleitung. Der Landesleiter ernennt und entlässt auch die Funktionen wie z.B. den Staffelführer.

Es existiert auch eine Staffelkasse. Diese unterliegt der Kontrolle der Landesleitung. Dadruch der Landesleiter Teil unserer Staffel ist, verwaltet er und seine Frau diese Kasse verhemmt. Die Staffelmitglieder habe keine Ahnung welche Ausgaben usw. getätigt und wie viel Geld entnommen wird. Wir haben daher das Gefühl, dass wir reine Systemerhalter sind. Da durch unsere Staffeltätigkeiten immerhin Geld in diese Kasse fließt. Wir haben schon des Öfteren einen Jahresabschluss und Informationen und Einblick in die Finanzen gefordert. Dies wird uns aber strickt verweigert. Wer danach fragt, ist Feind und unbeliebt. Viele haben in der Vergangenheit die Staffel bereits verlassen. Es ist ein Kommen und Gehen

Meine Frage daher: Haben wir als Staffelmitglieder, das Recht auf Einblick in die Staffelkasse, wenn ja, wie kann ich diesen Einblick erwirken. Wir sind alle schon der Überzeugung, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Den nur wer etwas zu verheimlichen hat, lässt keinen Einblick.

Zusatzinfo:
Ein Staffelmitglied ist auch "ordentliches Mitglied" in der Landesgruppe sowie im Bundesverband. In der Landesgruppe hat Dieses Sitz und Stimmrecht und führt dieses Recht direkt aus. (Im Bundesverband hat man diese Rechte auch, wird aber laut Statuen durch Delegierte aus den Landesgruppen vertreten)

Re: Vereinsrecht: Einblick in Vereinskasse

Verfasst: 17.12.2021, 04:14
von Hank
…bei so großen Vereinen gibt es eben eine gewerblich voll verantwortliche Geschäftsführung - bestehen konkrete Vorwürfe gegen diese???

Re: Vereinsrecht: Einblick in Vereinskasse

Verfasst: 20.12.2021, 16:30
von isidoro
Grundsätzlich muss jeder Verein im Vereinsregister (bei der örtl. Bezirkshauptmannschaft) eingetragen sein. Also mit dem Mitgliedsausweis zur Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat und dort nach den Statuten fragen. Sollte bei der BH keine Eintragung sein, kann der zuständige Beamte beim Land nachfragen, ob beim Land eine Vereinsanmeldung bzw. Statuten vorhanden sind. In diesen Statuten müssen auch die finanziellen Angelegenheiten und die Kontrolle geregelt sein.