Vereinsrecht: Einblick in Vereinskasse
Verfasst: 14.12.2021, 09:50
Liebes Forum
Wie weit hat ein ordentliches Mitglied das Recht auf Einblick in eine Vereinskasse?
Folgende Sachlage:
Der Verein besteht aus Landesgruppen, welche wiederum in regionale Staffeln aufgegliedert ist.
In so einer Staffel bin ich als ordentliches Mitglied tätig.
Die Staffeln sind Teil einer Landesgruppe und haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gründung und Auflösung einer Staffel unterliegt der Landesleitung. Der Landesleiter ernennt und entlässt auch die Funktionen wie z.B. den Staffelführer.
Es existiert auch eine Staffelkasse. Diese unterliegt der Kontrolle der Landesleitung. Dadruch der Landesleiter Teil unserer Staffel ist, verwaltet er und seine Frau diese Kasse verhemmt. Die Staffelmitglieder habe keine Ahnung welche Ausgaben usw. getätigt und wie viel Geld entnommen wird. Wir haben daher das Gefühl, dass wir reine Systemerhalter sind. Da durch unsere Staffeltätigkeiten immerhin Geld in diese Kasse fließt. Wir haben schon des Öfteren einen Jahresabschluss und Informationen und Einblick in die Finanzen gefordert. Dies wird uns aber strickt verweigert. Wer danach fragt, ist Feind und unbeliebt. Viele haben in der Vergangenheit die Staffel bereits verlassen. Es ist ein Kommen und Gehen
Meine Frage daher: Haben wir als Staffelmitglieder, das Recht auf Einblick in die Staffelkasse, wenn ja, wie kann ich diesen Einblick erwirken. Wir sind alle schon der Überzeugung, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Den nur wer etwas zu verheimlichen hat, lässt keinen Einblick.
Zusatzinfo:
Ein Staffelmitglied ist auch "ordentliches Mitglied" in der Landesgruppe sowie im Bundesverband. In der Landesgruppe hat Dieses Sitz und Stimmrecht und führt dieses Recht direkt aus. (Im Bundesverband hat man diese Rechte auch, wird aber laut Statuen durch Delegierte aus den Landesgruppen vertreten)
Wie weit hat ein ordentliches Mitglied das Recht auf Einblick in eine Vereinskasse?
Folgende Sachlage:
Der Verein besteht aus Landesgruppen, welche wiederum in regionale Staffeln aufgegliedert ist.
In so einer Staffel bin ich als ordentliches Mitglied tätig.
Die Staffeln sind Teil einer Landesgruppe und haben keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gründung und Auflösung einer Staffel unterliegt der Landesleitung. Der Landesleiter ernennt und entlässt auch die Funktionen wie z.B. den Staffelführer.
Es existiert auch eine Staffelkasse. Diese unterliegt der Kontrolle der Landesleitung. Dadruch der Landesleiter Teil unserer Staffel ist, verwaltet er und seine Frau diese Kasse verhemmt. Die Staffelmitglieder habe keine Ahnung welche Ausgaben usw. getätigt und wie viel Geld entnommen wird. Wir haben daher das Gefühl, dass wir reine Systemerhalter sind. Da durch unsere Staffeltätigkeiten immerhin Geld in diese Kasse fließt. Wir haben schon des Öfteren einen Jahresabschluss und Informationen und Einblick in die Finanzen gefordert. Dies wird uns aber strickt verweigert. Wer danach fragt, ist Feind und unbeliebt. Viele haben in der Vergangenheit die Staffel bereits verlassen. Es ist ein Kommen und Gehen
Meine Frage daher: Haben wir als Staffelmitglieder, das Recht auf Einblick in die Staffelkasse, wenn ja, wie kann ich diesen Einblick erwirken. Wir sind alle schon der Überzeugung, dass hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Den nur wer etwas zu verheimlichen hat, lässt keinen Einblick.
Zusatzinfo:
Ein Staffelmitglied ist auch "ordentliches Mitglied" in der Landesgruppe sowie im Bundesverband. In der Landesgruppe hat Dieses Sitz und Stimmrecht und führt dieses Recht direkt aus. (Im Bundesverband hat man diese Rechte auch, wird aber laut Statuen durch Delegierte aus den Landesgruppen vertreten)