Mahnklage/Exekutionsbewilligung
Verfasst: 13.12.2021, 11:39
Hallo,
wie ist das, wenn ich zB einen ausländischen Titel (Scheidungsvergleich) habe, worin festgehalten wird, dass der Vater monatlich zum 5. eines jeden Monats den Betrag X an die Mutter seit dem Jahr 2017 zu zahlen hat, der Vater daraufhin seiner Zahlungspflicht laut Auskunft der Mutter aber nicht nachkommt und man sohin eine Exekutionsbewilligung hinsichtlich der (von der Mutter bekanntgegebenen Rückstände) erreicht hat. Der unvertretene Vater lässt die Rekursfrist verstreichen, übermittelt aber dem Rechtsvertreter der Mutter nach Verstreichen dieser Rekursfrist ein ausländisches Straf-Urteil, wonach er alle Rückstände bis zur Erlassung des Urteils, September 2020, beglichen haben soll. Wie ist sowas zu beurteilen? Wird er dennoch exekutiert, weil er keinen Rekurs erhoben hat? Oder besteht als betreibende Partei nun Handlungsbedarf (weil man nicht mehr als einem eigentlich zusteht, exekutieren darf)?
Und wie ist das denn bei einer Mahnklage, wenn jemand keinen Einspruch erhebt? Muss derjenige dann den Betrag an den Kläger zahlen, auch wenn er diesen bereits gezahlt hat und nur weil er die Einspruchsfrist ungenützt verstreichen lassen hat? Oder gibt es da noch irgendwelche Möglichkeiten?
Vielen Dank im Voraus!
wie ist das, wenn ich zB einen ausländischen Titel (Scheidungsvergleich) habe, worin festgehalten wird, dass der Vater monatlich zum 5. eines jeden Monats den Betrag X an die Mutter seit dem Jahr 2017 zu zahlen hat, der Vater daraufhin seiner Zahlungspflicht laut Auskunft der Mutter aber nicht nachkommt und man sohin eine Exekutionsbewilligung hinsichtlich der (von der Mutter bekanntgegebenen Rückstände) erreicht hat. Der unvertretene Vater lässt die Rekursfrist verstreichen, übermittelt aber dem Rechtsvertreter der Mutter nach Verstreichen dieser Rekursfrist ein ausländisches Straf-Urteil, wonach er alle Rückstände bis zur Erlassung des Urteils, September 2020, beglichen haben soll. Wie ist sowas zu beurteilen? Wird er dennoch exekutiert, weil er keinen Rekurs erhoben hat? Oder besteht als betreibende Partei nun Handlungsbedarf (weil man nicht mehr als einem eigentlich zusteht, exekutieren darf)?
Und wie ist das denn bei einer Mahnklage, wenn jemand keinen Einspruch erhebt? Muss derjenige dann den Betrag an den Kläger zahlen, auch wenn er diesen bereits gezahlt hat und nur weil er die Einspruchsfrist ungenützt verstreichen lassen hat? Oder gibt es da noch irgendwelche Möglichkeiten?
Vielen Dank im Voraus!