Bauanzeige nachträglich?
Verfasst: 11.12.2021, 17:38
Liebes Forum,
ich habe nun nach 8 Monaten endlich alle Unterlagen und Genehmigungen beisammen für die Loggiaverglasung. In Österreich als Eigentümer wirklich eine Katastrophe das man (zumindest bisher) die Zustimmung ALLER Eigentümer gebraucht hat, wenn man den eigenen Balkon verschönern möchte. Aber egal. Es ist geschafft.
Nun habe ich mit der Hausverwaltung alles geklärt, die Genehmigung aller Eigentümer liegt vor durch eine Genehmigung des Bezirksgerichts im Außerstreitverfahren und eine Profifirma mit allen Berechtigungen hat die Arbeiten durchgeführt.
Laut aller vorher genannten Involvierten und 2 Nachbarn sind wir hier im BEWILLIGUNGSFREIEN Bereich laut Wiener Bauordnung. Außerdem hat die Baufirma bestätigt, dass ich auch keine Bauanzeige benötige, da es sich nicht um eine Loggiaverglasung handelt, sondern auf die bestehenden Geländer lediglich 4 handelsübliche Fenster aufgesetzt werden und auf einer Seite ein nicht isoliertes Glas bleibt, welches von Beginn an da war. Alles gemäß Bauordnung §62.
Ich hab das geglaubt und die Firma hat außerdem definiert "Gegebenenfalls notwendige Baugenehmigungen werdeb bauseits eingeholt"
Soweit so gut. Ich bin auch megazufrieden mit den Arbeiten, aber im Gespräch mit einem Arbeitskollegen wurde ich neugierig und habe nochmal recherchiert. Nun habe ich "bauseits" überprüft und oftmals wird das falsch verstanden und bedeutet ich ald quasi "Bauherr" muss mich darum kümmern, sofern notwendig.
Daher die Frage: Verlasse ich mich darauf das alles passt und nichts weiter notwendig ist, nachdem die Gerichtsgenehmigung vorliegt?
Oder was mache ich hier? Bei der Baupolizei anrufen ist nicht sinnvoll, da die Arbeiten ja vollendet sind? Ich habe nun Angst da es wirklich mehr als 8 Monate Zeit gekostet hat die Genehmigung zu erhalten, die Profifirma nicht gerade billig war und ich Angst habe durch das Vergessen dieses bürokratischen Akts die Balkonfenster entfernt werden müssen. Was bei vielen Tausend Euro kosten eine Katastrophe wäre.
Bitte um Ratschlag
Danke
ich habe nun nach 8 Monaten endlich alle Unterlagen und Genehmigungen beisammen für die Loggiaverglasung. In Österreich als Eigentümer wirklich eine Katastrophe das man (zumindest bisher) die Zustimmung ALLER Eigentümer gebraucht hat, wenn man den eigenen Balkon verschönern möchte. Aber egal. Es ist geschafft.
Nun habe ich mit der Hausverwaltung alles geklärt, die Genehmigung aller Eigentümer liegt vor durch eine Genehmigung des Bezirksgerichts im Außerstreitverfahren und eine Profifirma mit allen Berechtigungen hat die Arbeiten durchgeführt.
Laut aller vorher genannten Involvierten und 2 Nachbarn sind wir hier im BEWILLIGUNGSFREIEN Bereich laut Wiener Bauordnung. Außerdem hat die Baufirma bestätigt, dass ich auch keine Bauanzeige benötige, da es sich nicht um eine Loggiaverglasung handelt, sondern auf die bestehenden Geländer lediglich 4 handelsübliche Fenster aufgesetzt werden und auf einer Seite ein nicht isoliertes Glas bleibt, welches von Beginn an da war. Alles gemäß Bauordnung §62.
Ich hab das geglaubt und die Firma hat außerdem definiert "Gegebenenfalls notwendige Baugenehmigungen werdeb bauseits eingeholt"
Soweit so gut. Ich bin auch megazufrieden mit den Arbeiten, aber im Gespräch mit einem Arbeitskollegen wurde ich neugierig und habe nochmal recherchiert. Nun habe ich "bauseits" überprüft und oftmals wird das falsch verstanden und bedeutet ich ald quasi "Bauherr" muss mich darum kümmern, sofern notwendig.
Daher die Frage: Verlasse ich mich darauf das alles passt und nichts weiter notwendig ist, nachdem die Gerichtsgenehmigung vorliegt?
Oder was mache ich hier? Bei der Baupolizei anrufen ist nicht sinnvoll, da die Arbeiten ja vollendet sind? Ich habe nun Angst da es wirklich mehr als 8 Monate Zeit gekostet hat die Genehmigung zu erhalten, die Profifirma nicht gerade billig war und ich Angst habe durch das Vergessen dieses bürokratischen Akts die Balkonfenster entfernt werden müssen. Was bei vielen Tausend Euro kosten eine Katastrophe wäre.
Bitte um Ratschlag
Danke