Bauanzeige nachträglich?

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MichaelMAS
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Bauanzeige nachträglich?

Beitrag von MichaelMAS » 11.12.2021, 17:38

Liebes Forum,

ich habe nun nach 8 Monaten endlich alle Unterlagen und Genehmigungen beisammen für die Loggiaverglasung. In Österreich als Eigentümer wirklich eine Katastrophe das man (zumindest bisher) die Zustimmung ALLER Eigentümer gebraucht hat, wenn man den eigenen Balkon verschönern möchte. Aber egal. Es ist geschafft.

Nun habe ich mit der Hausverwaltung alles geklärt, die Genehmigung aller Eigentümer liegt vor durch eine Genehmigung des Bezirksgerichts im Außerstreitverfahren und eine Profifirma mit allen Berechtigungen hat die Arbeiten durchgeführt.

Laut aller vorher genannten Involvierten und 2 Nachbarn sind wir hier im BEWILLIGUNGSFREIEN Bereich laut Wiener Bauordnung. Außerdem hat die Baufirma bestätigt, dass ich auch keine Bauanzeige benötige, da es sich nicht um eine Loggiaverglasung handelt, sondern auf die bestehenden Geländer lediglich 4 handelsübliche Fenster aufgesetzt werden und auf einer Seite ein nicht isoliertes Glas bleibt, welches von Beginn an da war. Alles gemäß Bauordnung §62.

Ich hab das geglaubt und die Firma hat außerdem definiert "Gegebenenfalls notwendige Baugenehmigungen werdeb bauseits eingeholt"

Soweit so gut. Ich bin auch megazufrieden mit den Arbeiten, aber im Gespräch mit einem Arbeitskollegen wurde ich neugierig und habe nochmal recherchiert. Nun habe ich "bauseits" überprüft und oftmals wird das falsch verstanden und bedeutet ich ald quasi "Bauherr" muss mich darum kümmern, sofern notwendig.

Daher die Frage: Verlasse ich mich darauf das alles passt und nichts weiter notwendig ist, nachdem die Gerichtsgenehmigung vorliegt?

Oder was mache ich hier? Bei der Baupolizei anrufen ist nicht sinnvoll, da die Arbeiten ja vollendet sind? Ich habe nun Angst da es wirklich mehr als 8 Monate Zeit gekostet hat die Genehmigung zu erhalten, die Profifirma nicht gerade billig war und ich Angst habe durch das Vergessen dieses bürokratischen Akts die Balkonfenster entfernt werden müssen. Was bei vielen Tausend Euro kosten eine Katastrophe wäre.

Bitte um Ratschlag

Danke



alles2
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Re: Bauanzeige nachträglich?

Beitrag von alles2 » 12.12.2021, 11:49

Die Anzeige bei der Baupolizei hat nach § 62 Abs.3 Bauordnung BO für Wien vor Baubeginn zu erfolgen, falls das abgeschlossene Bauvorhaben tatsächlich keiner Baubewilligung bedarf. Ansonsten dürfte eine Verwaltungsübertretung gegeben sein, wonach entsprechend § 135 Abs.1 BO bestraft werden kann. Dann würde man wegen § 62 Abs.4 BO nicht Gefahr laufen, dass es umsonst gewesen sein könnte. Daher ist es stets ratsam, die Unterlagen 6 Wochen vorher einzureichen und auch die Fertigstellung (samt Abweichungen vom Bauplan) anzuzeigen. In der Annahme, dass es sich um einen Gerichtsbeschluss im Außerstreitwertverfahren nach § 52 Abs.1 Z 2 WEG handelt, ist es kein Freibrief, sich über Bauvorschriften hinwegzusetzen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MichaelMAS
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Re: Bauanzeige nachträglich?

Beitrag von MichaelMAS » 12.12.2021, 14:16

Vielen Dank. Aber was bedeutet das jetzt für einen Laien?

Unwissenheit schützt vor Schaden nicht aber für einen einfachen Laien der nur einen Balkon verbaut haben möchte ist es teils schwer alles richtig zu machen.

Was mache ich jetzt?
Und was kann mir im schlimmsten Fall passieren?

Danke

alles2
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Re: Bauanzeige nachträglich?

Beitrag von alles2 » 12.12.2021, 17:36

Laut § 129 BO liegt die Haftung und Verantwortung beim Eigentümer. Ohne die bauliche Änderung zu kennen, kann sich eine späte Meldung in alle Richtungen entwickeln. Es sieht aber sicher besser aus, wenn man von sich aus tätig wird, bevor der es über Umwege an die Behörde gelangt (z.B. nach einer Feuerbeschau). Prekär könnte es auch werden, sollte es durch die Konstruktion zu einem Unfall kommen oder ein Schaden entstehen. Durch unglückliche Umstände könnte die Versicherung wegen der Vorschriftswidrigkeit aussteigen.
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MichaelMAS
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Re: Bauanzeige nachträglich?

Beitrag von MichaelMAS » 12.12.2021, 20:32

Dankeschön nochmal.

Ich weiß es wirkt lästig aber bevor ich morgen bei der Baupolizei anrufe nur nochmal die Frage ob es sein kann das man mich straft indem ich den Bau rückgängig machen muss. Oder maximal "nur" eine Verwaltungsstrafe.

Es geht um 4 Stück ganz simple Fenster die zwecks Loggiaverbau auf eine bestehende Brüstung gesetzt wurden. Von gewerberechtlich befugten, namhaften Profis. Alles in weiß wie es ortsüblich ist und im selben Haus gibt es bereits 3 andere Parteien mit ähnlichen Verbauten.

Danke nochmal :D

alles2
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Re: Bauanzeige nachträglich?

Beitrag von alles2 » 12.12.2021, 22:58

Das kann natürlich alles sein, ich glaube aber an keine Strafe, wenn Du Dich geschickt verhältst und die Dinge so wiedergibst wie hier. Also nicht anrufen und sagen, nachträglich eine Bauanzeige erstatten zu wollen, sondern es offen lassen, ob das überhaupt anzeigepflichtig ist. Soll heißen, dass Du Dich an die Magistratsabteilung wendest, weil Du nach einem Gespräch mit einem Bekannten verunsichert und nun etwas beunruhigt bist. Zuvor hattest durch vorherigen Worte anderer darauf vertraut, dass nichts weiter zu machen wäre und sagst in etwa das, was Du anfangs bereits tatst:
Laut aller vorher genannten Involvierten und 2 Nachbarn sind wir hier im BEWILLIGUNGSFREIEN Bereich laut Wiener Bauordnung. Außerdem hat die Baufirma bestätigt, dass ich auch keine Bauanzeige benötige, da es sich nicht um eine Loggiaverglasung handelt, sondern auf die bestehenden Geländer lediglich 4 handelsübliche Fenster aufgesetzt werden und auf einer Seite ein nicht isoliertes Glas bleibt, welches von Beginn an da war.
In Anlehnung des § 5 Abs.2 VStG (Verwaltungsstrafgesetz) könnte man ein Auge zudrücken. Dort heißt es:
Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift, der der Täter zuwidergehandelt hat, entschuldigt nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschrift nicht einsehen konnte.
Ich habe ein gutes Gefühl, dass man es dann dabei belassen würde, sofern das mit der Schutzzone und statischen Vorbemessung ohnehin kein Kriterium gewesen wäre (§ 62 Abs.4 BO) und bei der Prüfung der Pläne dem Bauprojekt nichts entgegengestanden wäre.
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MichaelMAS
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Re: Bauanzeige nachträglich?

Beitrag von MichaelMAS » 13.12.2021, 18:36

Vielen Dank für deine fachmännische Meinung

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