Re: Hundebiss - und jetzt?
Verfasst: 08.12.2021, 14:23
Die Sache ist so schräg, dass ich mich vorerst dezent zurückgehalten hatte. Dass dann auch noch die weitere Vorgehensweise nach dem Lehrbuch aufgetischt wurde, setzte dem Ganzen den Deckel drauf. Nur die gestrige Story, wonach eine Halterin ihre Sphinx-Katze im Flugzeug gestillt haben soll, konnte etwas davon ablenken.
Nachdem keine große Unterhaltung mehr zu erwarten ist, werde ich dem mit dem Blick aus der Praxis meinen Stempel aufdrücken und es aus einer anderen Perspektive erörtern. Es macht nämlich den Anschein, als ob die Betroffene nun auf uns losginge und uns über die Psychologie eines Hundes aufklären möchte.
Gute Dame, so wie Du Dich aufführst, ist Dir nicht zu helfen, weil Du es aus Rücksicht Deines privaten Umfeldes nicht zulässt. Daher verstehe ich die ablehnende Haltung eines jeden Anwaltes. Dieser kann Dir nur bei der Durchsetzung Deiner Rechte unterstützen, wenn man es selbst nicht fertigbringt. Ich weiß nicht, was Du Dir von Diesem Hilfeschrei erwartest. Der Vorfall hat sich im privaten Bereich zugetragen. Daher ist nur von dort was zu holen. Wäre ja noch schöner, wenn man sich da was von der Republik erhoffen würde. Wegen der kritischen Haltung bin ich ganz auf der Seite von "Schizopremium". Auch der Zugang von "lexlegis" könnte von mir, weil er mit seinen Fragen den Blick auf das Wesentliche richtete, was ich normalerweise hier praktiziere. Doch in dem Fall habe ich es mir erspart, weil ich Deine Haltung nicht nur überrissen habe, sondern damit zur Genüge in der Vergangenheit konfrontiert wurde.
Ganz ehrlich, solche G'schichterln kenne ich sonst nur aus der Drogenszene, in der man zu seinem Bekannten oft in einem Abhängigkeitsverhältnis steht (gerade bei Benzos-Konsumenten nicht abwegig). Schließlich will man es sich da nicht verscherzen, weil man oft nur dort Rückhalt findet oder sonst seine Bezugs-/Einnahmequelle verlieren würde. Daher riecht es schwer danach, als ob man etwas zu verbergen hätte oder möglichst nichts passieren soll, wovon die Polizei Wind davon bekommen könnte. Auch wenn es noch so harmlos sein könnte; sei es, dass der Vierbeiner nicht angemeldet oder versichert ist.
Bei klarem Verstand würde man sich nach einer Bissverletzung sofort in Behandlung begeben und nicht am übernächsten Tag. Tut man das nicht, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass eine Haustier-Haftpflichtversicherung teilweise aussteigt oder man nicht mal Anspruch auf eine Verunstaltungsentschädigung, den Verdienstentgang oder Heilungskosten hat. Denn durch die zeitliche Verzögerung könnte man die Verschlimmerung der Umstände oder die Verschlechterung der Wundheilung fahrlässig begünstigt haben.
Offen ist auch, warum der Rettungswagen dagewesen sein soll, aber nichts unternommen wurde. Die Kostenübernahme würde sonst durch die Krankenkasse erfolgen, wenn man einen Versicherungsanspruch hat und eine (notfall)medizinische Notwendigkeit bestanden hätte. Die Rechnung würde sonst an jene Person (falls bekannt) gehen, die den Rettungseinsatz ausgelöst hat. Warst es nicht Du oder kann man die Einsatzgebühren nicht (zur Gänze) zahlen, kann man sich an jene Stelle wenden, von der die Rechnung ausgeht. Manchmal hilft es auch, wenn man mit der Gemeinde darüber redet, da die Gebühren von der festgelegt worden sein kann.
Dir kann es völlig egal sein, ob der Hundebesitzer Gewissensbisse hat, wenn er eh eine entsprechende Versicherung hätte. Dann blecht nicht er, sondern könnten die Kosten anderweitig übernommen werden. Sollte es schon öfter Vorfälle gegeben haben, kann ich es sogar verstehen, dass er den Schritt meiden möchte, damit ihm die Versicherung nicht aussteigt. In dem Fall wäre es zum Schutze der Gesellschaft sogar dienlich, wenn jede Bissverletzung, die von dem Haustier ausgeht, angezeigt werden würde (§ 17 Tierseuchengesetz TSG), da der Wauwau unter Tollwut leiden könnte (§ 41 TSG). Dazu ist das System so konzipiert worden, um Gefahren rechtzeitig erkennen zu können. So ähnlich verhält es sich auch bei einem Kind, welches wegen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht immer wieder im Spital landet. Langen oft genug irgendwelche Meldungen ein, müsste man nämlich darüber nachdenken, ob die Eltern von der Obsorge entbunden werden sollten. Und das finde ich auch gut so. Aber wenn nie jemand etwas anzeigt, dann könnte es irgendwann zu spät sein.
So, jetzt hast Du einen ergänzenden Überblick über die Rechtslage bekommen. Wenn ich schon höre, dass man (vorläufige) auf die medizinische Versorgung verzichtet hat, weil man einen kranken Hund hat, stelle ich mir die Frage, ob vielleicht ein Psychiater oder der Erwachsenenschutz vonnöten wäre, falls man damit nicht eh schon konfrontiert ist/wurde. Denn Benzos bekommt man nicht einfach so.
Wie Du merkst, braucht es keinen Anwalt, damit Dir die Behandlungskosten ersetzt werden. Erst dann eventuell, wenn diese durch die verantwortliche Person/Institution nicht übernommen werden, obwohl diese dazu verpflichtet wäre. Doch solange man diese nicht einfordern möchte oder keine Schadensmeldung bei einer Versicherung veranlasst, erübrigt sich das alles.
Nachdem keine große Unterhaltung mehr zu erwarten ist, werde ich dem mit dem Blick aus der Praxis meinen Stempel aufdrücken und es aus einer anderen Perspektive erörtern. Es macht nämlich den Anschein, als ob die Betroffene nun auf uns losginge und uns über die Psychologie eines Hundes aufklären möchte.
Gute Dame, so wie Du Dich aufführst, ist Dir nicht zu helfen, weil Du es aus Rücksicht Deines privaten Umfeldes nicht zulässt. Daher verstehe ich die ablehnende Haltung eines jeden Anwaltes. Dieser kann Dir nur bei der Durchsetzung Deiner Rechte unterstützen, wenn man es selbst nicht fertigbringt. Ich weiß nicht, was Du Dir von Diesem Hilfeschrei erwartest. Der Vorfall hat sich im privaten Bereich zugetragen. Daher ist nur von dort was zu holen. Wäre ja noch schöner, wenn man sich da was von der Republik erhoffen würde. Wegen der kritischen Haltung bin ich ganz auf der Seite von "Schizopremium". Auch der Zugang von "lexlegis" könnte von mir, weil er mit seinen Fragen den Blick auf das Wesentliche richtete, was ich normalerweise hier praktiziere. Doch in dem Fall habe ich es mir erspart, weil ich Deine Haltung nicht nur überrissen habe, sondern damit zur Genüge in der Vergangenheit konfrontiert wurde.
Ganz ehrlich, solche G'schichterln kenne ich sonst nur aus der Drogenszene, in der man zu seinem Bekannten oft in einem Abhängigkeitsverhältnis steht (gerade bei Benzos-Konsumenten nicht abwegig). Schließlich will man es sich da nicht verscherzen, weil man oft nur dort Rückhalt findet oder sonst seine Bezugs-/Einnahmequelle verlieren würde. Daher riecht es schwer danach, als ob man etwas zu verbergen hätte oder möglichst nichts passieren soll, wovon die Polizei Wind davon bekommen könnte. Auch wenn es noch so harmlos sein könnte; sei es, dass der Vierbeiner nicht angemeldet oder versichert ist.
Bei klarem Verstand würde man sich nach einer Bissverletzung sofort in Behandlung begeben und nicht am übernächsten Tag. Tut man das nicht, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass eine Haustier-Haftpflichtversicherung teilweise aussteigt oder man nicht mal Anspruch auf eine Verunstaltungsentschädigung, den Verdienstentgang oder Heilungskosten hat. Denn durch die zeitliche Verzögerung könnte man die Verschlimmerung der Umstände oder die Verschlechterung der Wundheilung fahrlässig begünstigt haben.
Offen ist auch, warum der Rettungswagen dagewesen sein soll, aber nichts unternommen wurde. Die Kostenübernahme würde sonst durch die Krankenkasse erfolgen, wenn man einen Versicherungsanspruch hat und eine (notfall)medizinische Notwendigkeit bestanden hätte. Die Rechnung würde sonst an jene Person (falls bekannt) gehen, die den Rettungseinsatz ausgelöst hat. Warst es nicht Du oder kann man die Einsatzgebühren nicht (zur Gänze) zahlen, kann man sich an jene Stelle wenden, von der die Rechnung ausgeht. Manchmal hilft es auch, wenn man mit der Gemeinde darüber redet, da die Gebühren von der festgelegt worden sein kann.
Dir kann es völlig egal sein, ob der Hundebesitzer Gewissensbisse hat, wenn er eh eine entsprechende Versicherung hätte. Dann blecht nicht er, sondern könnten die Kosten anderweitig übernommen werden. Sollte es schon öfter Vorfälle gegeben haben, kann ich es sogar verstehen, dass er den Schritt meiden möchte, damit ihm die Versicherung nicht aussteigt. In dem Fall wäre es zum Schutze der Gesellschaft sogar dienlich, wenn jede Bissverletzung, die von dem Haustier ausgeht, angezeigt werden würde (§ 17 Tierseuchengesetz TSG), da der Wauwau unter Tollwut leiden könnte (§ 41 TSG). Dazu ist das System so konzipiert worden, um Gefahren rechtzeitig erkennen zu können. So ähnlich verhält es sich auch bei einem Kind, welches wegen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht immer wieder im Spital landet. Langen oft genug irgendwelche Meldungen ein, müsste man nämlich darüber nachdenken, ob die Eltern von der Obsorge entbunden werden sollten. Und das finde ich auch gut so. Aber wenn nie jemand etwas anzeigt, dann könnte es irgendwann zu spät sein.
So, jetzt hast Du einen ergänzenden Überblick über die Rechtslage bekommen. Wenn ich schon höre, dass man (vorläufige) auf die medizinische Versorgung verzichtet hat, weil man einen kranken Hund hat, stelle ich mir die Frage, ob vielleicht ein Psychiater oder der Erwachsenenschutz vonnöten wäre, falls man damit nicht eh schon konfrontiert ist/wurde. Denn Benzos bekommt man nicht einfach so.
Wie Du merkst, braucht es keinen Anwalt, damit Dir die Behandlungskosten ersetzt werden. Erst dann eventuell, wenn diese durch die verantwortliche Person/Institution nicht übernommen werden, obwohl diese dazu verpflichtet wäre. Doch solange man diese nicht einfordern möchte oder keine Schadensmeldung bei einer Versicherung veranlasst, erübrigt sich das alles.