Hundebiss - und jetzt?

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alles2
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Re: Hundebiss - und jetzt?

Beitrag von alles2 » 08.12.2021, 14:23

Die Sache ist so schräg, dass ich mich vorerst dezent zurückgehalten hatte. Dass dann auch noch die weitere Vorgehensweise nach dem Lehrbuch aufgetischt wurde, setzte dem Ganzen den Deckel drauf. Nur die gestrige Story, wonach eine Halterin ihre Sphinx-Katze im Flugzeug gestillt haben soll, konnte etwas davon ablenken.
Nachdem keine große Unterhaltung mehr zu erwarten ist, werde ich dem mit dem Blick aus der Praxis meinen Stempel aufdrücken und es aus einer anderen Perspektive erörtern. Es macht nämlich den Anschein, als ob die Betroffene nun auf uns losginge und uns über die Psychologie eines Hundes aufklären möchte.

Gute Dame, so wie Du Dich aufführst, ist Dir nicht zu helfen, weil Du es aus Rücksicht Deines privaten Umfeldes nicht zulässt. Daher verstehe ich die ablehnende Haltung eines jeden Anwaltes. Dieser kann Dir nur bei der Durchsetzung Deiner Rechte unterstützen, wenn man es selbst nicht fertigbringt. Ich weiß nicht, was Du Dir von Diesem Hilfeschrei erwartest. Der Vorfall hat sich im privaten Bereich zugetragen. Daher ist nur von dort was zu holen. Wäre ja noch schöner, wenn man sich da was von der Republik erhoffen würde. Wegen der kritischen Haltung bin ich ganz auf der Seite von "Schizopremium". Auch der Zugang von "lexlegis" könnte von mir, weil er mit seinen Fragen den Blick auf das Wesentliche richtete, was ich normalerweise hier praktiziere. Doch in dem Fall habe ich es mir erspart, weil ich Deine Haltung nicht nur überrissen habe, sondern damit zur Genüge in der Vergangenheit konfrontiert wurde.

Ganz ehrlich, solche G'schichterln kenne ich sonst nur aus der Drogenszene, in der man zu seinem Bekannten oft in einem Abhängigkeitsverhältnis steht (gerade bei Benzos-Konsumenten nicht abwegig). Schließlich will man es sich da nicht verscherzen, weil man oft nur dort Rückhalt findet oder sonst seine Bezugs-/Einnahmequelle verlieren würde. Daher riecht es schwer danach, als ob man etwas zu verbergen hätte oder möglichst nichts passieren soll, wovon die Polizei Wind davon bekommen könnte. Auch wenn es noch so harmlos sein könnte; sei es, dass der Vierbeiner nicht angemeldet oder versichert ist.

Bei klarem Verstand würde man sich nach einer Bissverletzung sofort in Behandlung begeben und nicht am übernächsten Tag. Tut man das nicht, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass eine Haustier-Haftpflichtversicherung teilweise aussteigt oder man nicht mal Anspruch auf eine Verunstaltungsentschädigung, den Verdienstentgang oder Heilungskosten hat. Denn durch die zeitliche Verzögerung könnte man die Verschlimmerung der Umstände oder die Verschlechterung der Wundheilung fahrlässig begünstigt haben.

Offen ist auch, warum der Rettungswagen dagewesen sein soll, aber nichts unternommen wurde. Die Kostenübernahme würde sonst durch die Krankenkasse erfolgen, wenn man einen Versicherungsanspruch hat und eine (notfall)medizinische Notwendigkeit bestanden hätte. Die Rechnung würde sonst an jene Person (falls bekannt) gehen, die den Rettungseinsatz ausgelöst hat. Warst es nicht Du oder kann man die Einsatzgebühren nicht (zur Gänze) zahlen, kann man sich an jene Stelle wenden, von der die Rechnung ausgeht. Manchmal hilft es auch, wenn man mit der Gemeinde darüber redet, da die Gebühren von der festgelegt worden sein kann.

Dir kann es völlig egal sein, ob der Hundebesitzer Gewissensbisse hat, wenn er eh eine entsprechende Versicherung hätte. Dann blecht nicht er, sondern könnten die Kosten anderweitig übernommen werden. Sollte es schon öfter Vorfälle gegeben haben, kann ich es sogar verstehen, dass er den Schritt meiden möchte, damit ihm die Versicherung nicht aussteigt. In dem Fall wäre es zum Schutze der Gesellschaft sogar dienlich, wenn jede Bissverletzung, die von dem Haustier ausgeht, angezeigt werden würde (§ 17 Tierseuchengesetz TSG), da der Wauwau unter Tollwut leiden könnte (§ 41 TSG). Dazu ist das System so konzipiert worden, um Gefahren rechtzeitig erkennen zu können. So ähnlich verhält es sich auch bei einem Kind, welches wegen Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht immer wieder im Spital landet. Langen oft genug irgendwelche Meldungen ein, müsste man nämlich darüber nachdenken, ob die Eltern von der Obsorge entbunden werden sollten. Und das finde ich auch gut so. Aber wenn nie jemand etwas anzeigt, dann könnte es irgendwann zu spät sein.

So, jetzt hast Du einen ergänzenden Überblick über die Rechtslage bekommen. Wenn ich schon höre, dass man (vorläufige) auf die medizinische Versorgung verzichtet hat, weil man einen kranken Hund hat, stelle ich mir die Frage, ob vielleicht ein Psychiater oder der Erwachsenenschutz vonnöten wäre, falls man damit nicht eh schon konfrontiert ist/wurde. Denn Benzos bekommt man nicht einfach so.
Wie Du merkst, braucht es keinen Anwalt, damit Dir die Behandlungskosten ersetzt werden. Erst dann eventuell, wenn diese durch die verantwortliche Person/Institution nicht übernommen werden, obwohl diese dazu verpflichtet wäre. Doch solange man diese nicht einfordern möchte oder keine Schadensmeldung bei einer Versicherung veranlasst, erübrigt sich das alles.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Whatelse
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Re: Hundebiss - und jetzt?

Beitrag von Whatelse » 09.12.2021, 10:52

alles2 hat geschrieben:
08.12.2021, 14:23

Offen ist auch, warum der Rettungswagen dagewesen sein soll, aber nichts unternommen wurde. Die Kostenübernahme würde sonst durch die Krankenkasse erfolgen, wenn man einen Versicherungsanspruch hat und eine (notfall)medizinische Notwendigkeit bestanden hätte. Die Rechnung würde sonst an jene Person (falls bekannt) gehen, die den Rettungseinsatz ausgelöst hat. Warst es nicht Du oder kann man die Einsatzgebühren nicht (zur Gänze) zahlen, kann man sich an jene Stelle wenden, von der die Rechnung ausgeht. Manchmal hilft es auch, wenn man mit der Gemeinde darüber redet, da die Gebühren von der festgelegt worden sein kann.
Sorry, das ist nicht richtig! Die Kosten für einen Rettungseinsatz übernimmt die ÖGK und jede andere Krankenversicherung nur dann, wenn die betreffende Person, für die der Rettungswagen gerufen wurde, auch mitfährt. Verweigert die betreffende Person die Mitfahrt, so muss diese Person den Einsatz zur Gänze bezahlen.

Es muss niemals die Person, die den Rettungseinsatz ausgelöst hat, diese Kosten übernehmen. Würde das nämlich der Fall sein, würde kein Mensch mehr die Rettung für andere rufen!

Nachzulesen hier:
https://www.wien.gv.at/kontakte/ma70/einsatzgebuehren.html

alles2
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Re: Hundebiss - und jetzt?

Beitrag von alles2 » 09.12.2021, 14:51

Bitte nicht falsch verstehen. Aber ich habe mich auf den Einzelfall bezogen und der Betroffenen Anregungen gegeben, wie das mit den Fahrtkosten gelöst werden könnte. Hatte auch die Frage offen gelassen, warum der Rettungseinsatz nicht in Anspruch genommen wurde, ohne mich dabei festgelegt zu haben, ob es keinen Handlungsbedarf gab oder die Person die Mitfahrt verweigert hat oder was auch immer. Wenn sie es nicht übernehmen möchte, kann sie es mit ihrem Bekannten abklären. Kommt es zu keiner Einigung, kann man es mit der Trägerorganisation klären, die die Rechnung nach Aufklärung der Situation auch wem anderen zukommen lassen kann. Geht auch da nichts, eventuell mit der Gemeinde. Mehr wollte ich nicht auf den Weg geben.

Ich hatte oft genug mit dieser Thematik zu tun. Mitunter weil wer geglaubt hatte, dass es sich bei einem Obdachlosen um einen Toten gehandelt hätte. So, wie kommt nun der Obdachlose dazu, die Kosten dafür zu tragen? Eben, und der Anrufer musste am Ende des Tages auch nichts zahlen, weil sich das in Wohlgefallen aufgelöst hatte. Kann mir nicht vorstellen, dass dadurch der Beteiligte nie mehr die Rettung rufen würde. Denn man hatte auch die Situation des Anrufers verstanden. Vielleicht würde er in Zukunft vorsichtiger sein, was ich aber nicht sagen kann.
Du siehst, es muss nicht immer pauschal so sein, wie Du es darstellst. Wir beiden könnten dahingehend unterschiedliche Erfahrungen haben.
Zuletzt geändert von alles2 am 14.12.2021, 11:55, insgesamt 1-mal geändert.
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seo
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Re: Hundebiss - und jetzt?

Beitrag von seo » 14.12.2021, 10:49

Der Nachbarshund hat mich letzten Montag ins Gesicht gebissen, meine Unterlippe zerstört und sonst noch Einiges angerichtet. Was muss ich nun tun, um nicht auf meinen Krankenkosten sitzen zu bleiben?

Ich habe nämlich erfahren, dass ich den Rettungseinsatz bezahlen muss (obwohl ich sie nicht gerufen habe - konnte nicht mitfahren, wegen eigenem kranken Hund zuhause).
Es spielt keine Rolle, ob man den Rettungseinsatz nicht selbst gerufen hat. Sobald man sich weigert nicht mitzufahren, steigt hier die Versicherung aus und die Kosten werden einem gestellt. Eine Forderung an deinen Nachbarn kannst du hier nicht stellen, da es durch das Verweigern der Hilfeleistung, dein eigenes Verschulden war. Dein Nachbar hätte ja auf deinen Hund schauen können. Du wärst ja nicht im Krankenhaus geblieben, hier hättest du ansonsten unterschreiben können um dich selbst dort zu entlassen.

Würde mich interessieren, wie es weitergeht, halt uns am laufenden ob du eine Lösung gefunden hast.

alles2
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Re: Hundebiss - und jetzt?

Beitrag von alles2 » 14.12.2021, 12:06

Abgesehen davon, dass wir nicht mal wissen, ob der Einsatz überhaupt schon in Rechnung gestellt wurde, sollte sie das zuerst mit dem Bekannten klären, der dann womöglich ein Einsehen hat. Gerade wenn der Verletzte schon vor dem Anruf klar kommuniziert hat, dass man keine Rettung haben möchte und es trotzdem veranlasst wurde.
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