Leitungswasserschaden - Versicherung will nicht zahlen...

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Anna82
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Leitungswasserschaden - Versicherung will nicht zahlen...

Beitrag von Anna82 » 04.12.2021, 03:09

Hallo,

Ich hatte einen Leitungswasserschaden
Ich habe diesen bereits der Versicherung
gemeldet.
Bei mir trat am Wasserhahnschaft Wasser aus
und beim Eckventil tropfte es auch. Ich wollte daraufhin das Wasser beim Eckventil absperren,
doch dann schoss mir plötzlich Wasser entgegen
Der Schrauben viel raus und ich suchte ihn, fand ihn gleich und drehte den Schrauben wieder rein..
Der Zudrehhahn vom Eckventil sitzt nun schief oben und ich habe Angst, dass wieder Wasser rauskommt.
Ich habe bereits in einem Rechtsforum gefragt und man meinte, dass das Eckventil und somit der Schaden von der Gebäudeversicherung der Wohnungsgesellschaft übernommen wird.
Nun teilte mir die Versicherung aber Folgendes mit:

Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Amaturen sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen des § 12 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz
(VersVG) informieren wir Sie über die Möglichkeit, Ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Die
gerichtliche Geltendmachung hat innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Erhalt dieses Schreiben zu
erfolgen. Nach Verstreichen dieser Frist tritt jedenfalls Leistungsfreiheit des Versicherers ein.

Nun handelt es sich bei mir um einen Schaden beim Eckventil und das gehôrt zur Wasserleitung.
Und austreten des Leitungswasser habe ich versichert.

Was soll ich nun machen ?

Danke,

Anna



alles2
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Re: Leitungswasserschaden - Versicherung will nicht zahlen...

Beitrag von alles2 » 04.12.2021, 13:34

Kann Deine Auslegung nicht wirklich teilen, weil sehr wohl zwischen dem Wasserleitungsanschluss und dem Anschluss der Waschtischarmatur zu unterscheiden wäre. Stell Dir vor, der ganze Waschbecken samt Installationsmaterial würde entfernt werden. Dann fände man im Normalfall ein Loch in der Wand vor und alles dahinter sollte von der Gebäudeversicherung (teilweise abhängig von der Ursache) gedeckt werden. Je nachdem wer das Ganze montiert hat, kann z.B. der Installateur dafür haftbar gemacht werden. Bei einem Materialfehler kann man an den Händler/Hersteller herantreten. Alles Ansprechpersonen, wodurch die Leitungswasserschadenversicherung fein raus wäre, sofern der Waschtisch samt deren Montage-Elemente als Grund allen Übels ausgemacht wird.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Schizopremium
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Re: Leitungswasserschaden - Versicherung will nicht zahlen...

Beitrag von Schizopremium » 04.12.2021, 14:10

Bei mir trat am Wasserhahnschaft Wasser aus
und beim Eckventil tropfte es auch. Ich wollte daraufhin das Wasser beim Eckventil absperren,
doch dann schoss mir plötzlich Wasser entgegen
Gehört das Eckventil zum unbeweglichen Wohnungsinventar? Wenn ja, dann wäre es m. M. nach sehr wohl durch der Gebäudeversicherung der Wohnbaugesellschaft abzugelten.
Eine Nachbarin hatte ein ähnliche Situation, -auch ihr wurde anfangs die Abgeltung verweigert.
Es ist eine gängige Masche und hat beinahe schon Methode dass hier im 1. Schritt auf die Unwissenheit der Geschädigten gesetzt wird.
Mein Tipp: Geh zur AK, trag denenen die Sachlage vor, die nehmen dann Kontakt auf. - Du wirst Dich wundern, nicht selten kommt es dann zu einer überraschenden „Kehrtwende“

alles2
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Re: Leitungswasserschaden - Versicherung will nicht zahlen...

Beitrag von alles2 » 04.12.2021, 14:35

Was Gegenteiliges kam auch von mir nicht. Ich bezog mich auf die Sichtweise der Versicherung bzw. in Bezug auf eine Leitungswasserschadenversicherung. Erst wenn verstanden wird, dass eine Haftung durch die Versicherung ausgeschlossen ist, kann man darüber diskutieren, ob der Bestandsgeber, -nehmer oder wer auch immer die Kosten zu tragen hätte. Im Zuge dessen wäre eben zu klären, wer die Anlage installiert hat und ob eine Gewährleistung in irgendeiner Form noch greift.

Soll heißen, auch wenn man der Nachbarin die Kosten nicht ersetzen wollte, ist aus den Zeilen nicht abzuleiten, ob das Problem beim Liegenschaftseigentümer/-verwalter oder einer Versicherung lag. Weigert sich Letztere ungerechtfertigt, kann man eben die AK, die Verbraucherschlichtung Austria (Schlichtung für Verbrauchergeschäfte) oder eine andere Verbraucherschlichtungsstelle bemühen. Nur weil man mit allen Mitteln eine finanzielle Belastung abwenden möchte, käme man auch dort nicht weit und man sollte sie auch nicht damit aufhalten. Zudem ging es hier darum, dass wer die Meinung der Versicherung anders sieht, wonach sinngemäß das Installationsset eines Waschbeckens zur Wasserleitung gehören sollte. Es mag eh sein, dass das Aufbegehren seine Berechtigung hat. Doch dann nicht zwangsläufig mit dieser Argumentation und ohne Kenntnis der genaueren Umstände.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Schizopremium
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Re: Leitungswasserschaden - Versicherung will nicht zahlen...

Beitrag von Schizopremium » 04.12.2021, 15:35

Es mag eh sein, dass das Aufbegehren seine Berechtigung hat. Doch dann nicht zwangsläufig mit dieser Argumentation und ohne Kenntnis der genaueren Umstände.
Da hast Du Recht! Bin da nicht so tief drin in der Materie. - Wollte nur einen Lösungsansatz weitergeben!

alles2
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Re: Leitungswasserschaden - Versicherung will nicht zahlen...

Beitrag von alles2 » 04.12.2021, 15:58

Passt eh volle! Mir hingegen ging es nur darum, dass ich nicht missverstanden werde, zumal Deinerseits ein gewisser Widerspruch zu meinen Ausführungen zu entnehmen ist. Dazu ist eben der erhobene Zeigefinger wesentlich, so wie Du es gemacht hast, um aufklärend einschreiten zu können.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Anna82
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Re: Leitungswasserschaden - Versicherung will nicht zahlen...

Beitrag von Anna82 » 11.12.2021, 20:46

Danke für die Rückmeldungen.
In meiner Versicherungspolice steht eben, dass Leitungswasserschäden versichert sind und das Eckventil gehört zur Leitung.
Die Frage ist nur, ob meine Haushaltsversicherung den Schaden zahlt oder die Gebäudeversicherung der Wohnungsgenossenschaft.
Ich werde die Installationsfirma fragen. Diese werden genug Erfahrung damit haben.
Der Schaden wurde durch austretendes Wasser verursacht. Die Nachbarn ober mir hatten vor einigen Jahren einen Wasserschaden. Die ganze Wohnung stand unter Wasser. Das Paar meinte damals, dass naturlich die Wohnungsgenossenschaft den Schaden zahlen muss...Bei mir ist es ja nur ein verhältnismäßig kleiner Schaden...

Gruß,

Anna

alles2
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Re: Leitungswasserschaden - Versicherung will nicht zahlen...

Beitrag von alles2 » 11.12.2021, 23:22

Der Vorfall einer Nachbarin kann man nicht als Referenz heranziehen, weil die Ursache für den Schaden betrachtet werden muss. Wenn durch ein Element des Gebäudes ein Schaden entstanden ist, dann sollte durch die Gebäudeversicherung die Ursache und der zugrundeliegenden Folgeschäden am Gebäude gedeckt sein. Sind dadurch auch die Einrichtungsgegenstände betroffen, zu denen auch ein Waschbecken samt deren Installationselemente gehören, sollte es die Hausratversicherung übernehmen. Bei Dir wüsste ich nicht, was davon greifen sollte. Denn es dürfte sich um einen direkten Schaden am Einrichtungsgegenstand handeln, dessen Ursache darin begründet liegt. Nachdem es nicht mit der Wasserleitung des Gebäudes in Zusammenhang zu bringen und kein sonstiger Schaden entstanden sein dürfte, sollten beide Versicherungen fein raus sein und Du für die Reparatur selbst aufkommen müssen.
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