AKM Musterklage - Anwalt gesucht

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danK
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AKM Musterklage - Anwalt gesucht

Beitrag von danK » 25.11.2021, 06:31

Hallo,

Kurz zum Sachverhalt: ein Clubbetreiber hat jahrelang AKM bezahlt. Nach mehr als 5 Jahren kontaktierte er alle ihm bekannten AKM Mitglied Gastmusiker, keiner von Ihnen hat jemals für deren dortige Darbietung Tantiemen bekommen.
Danach wurde ein weiteres Jahr AKM entrichtet und der Künstler gemeldet. Der gemeldete Künstler war AKM Mitglied und spielte ausschliesslich selbst komponierte Musik, welche auch bei der AKM gemeldet wurde. Bis auf 2 einzelne Tage hat dieser Künstler alle anderen Tage des Jahres bespielt. Auch hat er eine Kompositionsliste der Akm übermittelt. Am Ende des Jahres wurden zwar mehrere tausend Euro an die AKM bezahlt, der Künstler bekam 0 (in Worten NULL) Euro.
Nach Angaben der Akm wurden die einbezahlten Beiträge ausschliesslich an Interpreten ausgezahlt von denen nicht ein einziger Titel oder Komposition gespielt wurde.

Bin nur ich der Meinung hier einen erdrückenden Sachverhalt darstellen zu können, um einen Musterprozess gegen diese veraltete AKM Strukturen und deren Beitragsverteilung zu führen? Nicht nur um diese fast schon "mafiöse" Vorgehensweise einzuschränken, wie auch Millionen von Euro für Künstler/Komponisten/Musiker ihren rechtmässigen Eigentümer zuzuführen.

Danke im Voraus



alles2
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Re: AKM Musterklage - Anwalt gesucht

Beitrag von alles2 » 26.11.2021, 14:24

Bin zwar kein Anwalt, habe jedoch meine Kontaktpersonen. Nur welche Zahlen dessen Transparenzberichtes würdest Du konkret anzweifeln?

https://www.akm.at/wp-content/uploads/2021/06/AKM-Transparenzbericht-2020.pdf

Die können nicht mehr ausgeben als man einnimmt!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

MG
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Re: AKM Musterklage - Anwalt gesucht

Beitrag von MG » 26.11.2021, 15:53

@alles2: Wenn ich es richtig verstehe, dann geht es darum, dass der Künstler A ein ganzes Jahr lang (außer an 2 Tagen) in einem Club auftritt, nur selber komponierte Musik spielt, der Clubbetreiber C auch AKM-Gebühren zahlt, aber A überhaupt keinen Anteil an jenen von C gezahlten Gebühren erhält.

Der Transparenzbericht gibt darüber individuell keine Auskunft.
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at

alles2
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Re: AKM Musterklage - Anwalt gesucht

Beitrag von alles2 » 26.11.2021, 16:44

Darum ging es mir auch nicht, zumal etwas erfragt und keine Feststellung getroffen wurde. Ich wollte viel mehr dem Verteilerschlüssel oder einer eventuellen Prioritätenliste auf den Grund gehen. Daher hätte ich gerne gewusst, um welche Zahl es geht, von der sich der Künstler einen Teil erhofft.

Ich habe den Verdacht, dass Künstler von der AKM nichts bekommen, solange sie nur selbst auftreten und ihre Werke sonst nirgends abgespielt werden. Doch dazu bin ich zu wenig in der Materie und es wäre meine nächste Anfrage gewesen. Und so weit, ob die tendenzielle Vermutung krimineller Strukturen dahinter zutreffen möge, waren wir noch nicht.
Zuletzt geändert von alles2 am 27.11.2021, 12:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Hank
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Re: AKM Musterklage - Anwalt gesucht

Beitrag von Hank » 26.11.2021, 21:51

…ein öffentlicher Club zahlt ja an sich pauschal AKM schon allein für die gesamte int. Lautsprechermusik von CD, mp3 usw.; eine Live-Aufführung eines bandeigenen Titels bringt ca. € 0,48/min für sämtliche Bezugsberechtigte eines Werkes. Zum Vergleich: für 1 min. auf Ö3 gibt’s € 6,51, auf Ö1 gar € 13.02, Ö2 nur € 1,63/min und für eine Minute auf ORF1 immerhin € 19,63...

alles2
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Re: AKM Musterklage - Anwalt gesucht

Beitrag von alles2 » 27.11.2021, 14:20

Die Minutenwerte findet man hier:

https://www.akm.at/wp-content/uploads/2021/06/Minutenwerte-Punktwert-Zuschlagsbetraege_2020.pdf

Die Abrechnungsregeln unter dem Punkt Verteilungsbestimmungen:

https://www.akm.at/ueber-uns/pflichtveroeffentlichungen/

Möchte mich da jetzt nicht einlesen, weil bei solche Anfragen gerne mal ein Anwalt zuschlägt und ich mich nicht mit Angelegenheiten aufhalten lassen möchte, bei denen eh schon im Hintergrund was im Gange sein könnte. Noch dazu muss ich die unangenehme Erfahrung machen, dass sich hier nur zu gerne Leute melden, die sich über alles Mögliche in stark verzerrter Manier aufregen, was sich jedoch als unberechtigt herausstellt. So kann man auch nicht zusammenarbeiten.

Wie ich den Fragesteller verstanden habe, dürfte es für ihn unverständlich sein, warum die Interpreten nichts bekommen, obwohl der Club-Betreiber für deren Auftritte Beiträge entrichtet. Daher wäre es interessant zu durchblicken, nach welchen Kriterien die Verteilung erfolgt. Also ob es überhaupt einen direkten Zusammenhang zwischen Veranstaltungsort und den Aufführungen geben muss. Es sollen ja Künstler vergütet worden sein, die eben nicht dort aufgetreten sind.
Die Rückmeldung von der AKM dürfte an den Club-Betreiber ergangen sein. Jetzt wäre die Frage, wie die sich gegenüber den Interpreten äußern würde bzw. wie (falls existent) dessen Abrechnungsdokument samt Abzüge und nicht verteilbaren Beträge ausschaut. Das kann auch über das von der "Urheberrechtsgesellschaft für Autoren, Komponisten und Musikverleger" eingerichtetem Beschwerde-Management erfolgen:

https://www.akm.at/service/ansprechpersonen/mitglieder-2/beschwerde-verwertungsgesellschaft/

Sollte die Beschwerde ablehnend und unbegründet oder unberechtigt bearbeitet werden, kann man sich an Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften wenden. Schließlich sind die dafür da bzw. es muss nicht immer gleich ein Anwalt sein:

https://www.justiz.gv.at/aufsichtsbehoerde/aufsichtsbehoerde-fuer-verwertungsgesellschaften.275.de.html

Da mir das alles noch zu undurchschaubar ist, könnte sich der Gastronom an die WKO-Fachgruppe Gastronomie und der Künstler eventuell an den Fachverband Musikwirtschaft oder sowas wenden, falls er irgendwie einer kunstgewerblichen Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, nachgeht. Deren Meinung und Möglichkeiten würde mich interessieren. Von denen gehen schließlich auch die AKM-Gratisbons aus.
Zuletzt geändert von alles2 am 03.12.2021, 01:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Hank
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Re: AKM Musterklage - Anwalt gesucht

Beitrag von Hank » 02.12.2021, 22:51

…viele Rockbands usw. finanzieren sich als Tanzkapelle z.B. ihre CD-Aufnahmen, indem sie ihre Eigenkompositionen in die Aufführungsliste eintragen; der Veranstalter muss allerdings den Auftritt vorher bei der Polizei und AKM anmelden, dann kommt jemand von der AKM abends schauen, wie viele Besucher da sind, wie hoch der Eintritt ist und nachher sind die Eintrittskarten mit der AKM abzurechnen…

danK
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Re: AKM Musterklage - Anwalt gesucht

Beitrag von danK » 03.12.2021, 13:27

erstmal danke für die rege Anteilnahme. Vielleicht noch zum besseren Verständnis, es geht hier um ausschliesslich elektronische Musikgenres. Der AKM gemeldete Künstler hat seine Musik mit einem Computerprogramm selbst, aus lizenzfreien Instrumenten, zusammengestellt und vereinzelt noch, jedoch gänzlich unveröffentlichte Tracks von befreundeten Künstlern, implementiert.
Neben der unzuordbaren Verteilung der Gelder ist jedoch auch die Vorgehensweise dieser Organisation. 2 Wochen nach Urgenz des obigen Falles, der Clubbetreiber entrichtete weiterhin seine vorgeschriebene monatliche Pauschale, erfolgte eine Kontrolle eines Akm Mitarbeiters. Nach drei stündigen verweilen, teilte er dem Türpersonal mit, aufgrund zuwenig Gästen komme er am nächsten Tag wieder. Da es sich um ein langes Wochenende handelte und der Sonntag auch nur mässig besucht war, kündigte er ein weiteres kommen an. Beim 3. Besuch und somit einer davorigen Verweildauer von min. 6 Stunden im Lokal, erwartete ihn der Clubbetreiber mit der Bitte ihm doch nur einen Musiktitel zu nennen der AKM geschützt wäre. Mit Apps wie Shazam wäre es ein leichtes gewesen dies festzustellen. Da dieser jedoch keinen nennen konnte wurde er des Lokals verwiesen.
Nur 3 Wochen danach bekam der Clubbetreiber einen RsB Brief mit einem generellem Musikverbot!
Ich bin zwar kein Anwalt, aber generell "Musik" zu verbieten steht hoffentlich nicht der AKM zu? ^^

DANKE vorab

Hank
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Re: AKM Musterklage - Anwalt gesucht

Beitrag von Hank » 09.12.2021, 16:16

…klar, jeder will sich gerne die AKM-Gebühren sparen und weil es in den USA keine Radiotantiemen gibt (Royalties), dort fast alles über Verträge läuft, es für Musiker und Künstler sehr viel schwerer ist zu überleben als bei uns, wird der europäische Musikmarkt mit seinen vielfältigen Subventionen von den Amis überschwemmt und abgecasht, aber das darf keine Ausrede sein für zu wenig eigene Kreativität…

Hank
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Re: AKM Musterklage - Anwalt gesucht

Beitrag von Hank » 12.12.2021, 22:41

Aus den brandneuen Änderungen des AKM-Wahrnehmungsvertrages an alle Mitglieder:

Punkt 13. – Vertragsstrafe für Programmbetrug

Die AKM soll eine Vertragsstrafe verhängen dürfen, wenn ein/e Bezugsberechtigte/r einen vermögensrechtlichen Schaden durch falsche Angaben, insbesondere in Programmen, verursacht. Der oder die Betroffene hat das Recht, die Vertragsstrafe von einem Gericht mäßigen oder gar ganz aufheben zu lassen, wenn sie oder er sich als schuldlos betrachtet. Die Vertragsstrafe soll eine abschreckende Wirkung gegenüber Programmbetrug haben und soll daher bis zur Höhe des letzten ausbezahlten Tantiemenbetrages eines Jahres betragen. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche der AKM oder eine Strafanzeige werden damit nicht ausgeschlossen.

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