Ersitzung oder Wegerecht von Gemeindegrundstück

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PaulInner
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Ersitzung oder Wegerecht von Gemeindegrundstück

Beitrag von PaulInner » 24.11.2021, 17:11

Hallo
Ich hab eine Frage. Und zwar habe ich einen Acker mit einer Zufahrt über ein Gemeindegrundstück. Die Zufahrt erfolgt dabei über einen kleinen Teil des Gemeindegrundstücks und aufgrund des Gefälles ist eine Zufahrt an der Stelle über mein Grundstück kaum möglich. Wobei ich dazu sagen muss, dass ich noch eine zweite Zufahrt habe, welche direkt über mein Grundstück geht aber am anderen Ende sich befindet.
Die Zufahrt über das Gemeindegrundstück benutzt sonst niemand und wird von mir bzw. Eltern, Großeltern und Urgroßeltern sicherlich schon 80 Jahre lang verwendet.
Kann ich nun im Grundbuch festschreiben lassen, dass ich dieses Wegerecht habe?
Danke im Vorraus!



Schizopremium
Beiträge: 98
Registriert: 31.12.2018, 08:49

Re: Ersitzung oder Wegerecht von Gemeindegrundstück

Beitrag von Schizopremium » 25.11.2021, 19:10

Hab in der Vergangenheit selbst mit diesem Thema zu tun gehabt. Sofern du den Schilderungen nach deine Zufahrt über ein anderes Grundstück grundbücherlich sicherstellen möchtest, wirst Du um eine Zustimmung, in deinem Fall vom der Gemeinde, nicht umherkommem. Meines Wissens müsste das dann noch notariell beglaubigt werden.

alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: Ersitzung oder Wegerecht von Gemeindegrundstück

Beitrag von alles2 » 26.11.2021, 03:16

Du beschreibst die durch einen Vertrag begründete Dienstbarkeit iSv § 12 GBG (Allgemeines Grundbuchsgesetz). Nur bei einem Dienstbarkeitsvertrag braucht es die Zustimmung beider Parteien, welches notariell beglaubigt werden sollte.
Hier dürfte es um eine Dienstbarkeit durch die gesetzliche Ersitzung gehen (§ 1468 bzw. 1470 ABGB). Das Grundbuchsgesuch wäre dann nach § 1498 ABGB grundsätzlich schriftlich beim Bezirksgericht einzubringen. Auch § 31 Abs.1 GBG erwähnt die Unterscheidung beider Titel-Formen.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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