keine Hausverwaltung, wer verantwortlich?

Diskutieren Sie über allgemeine rechtliche Themen.
Antworten
muglhupf
Beiträge: 1
Registriert: 19.11.2021, 18:56

keine Hausverwaltung, wer verantwortlich?

Beitrag von muglhupf » 19.11.2021, 19:04

Unser Hausverwaltung wurde durch eine Mehrheit bestimmt, allerdings hat ein Eigentümer (selbst Hausverwalter) dagegen geklagt und recht bekommen. Es haben anscheinend auch Bewohner unterschrieben, die nicht Alleineigentümer der Wohnung sind. Jetzt hat mir ein Miteigentümer gesagt, dass ich, solange es keine Hausverwaltung gibt, die Rechnungen die an die WEG geschickt werden, bekomme, weil ich der 1. im Grundbuch bin.
Kann das wirklich sein, dass ich mich als Eigentümer um Rechnungen der WEG kümmern muss?
Wie sollte ich das Geld eintreiben?



alles2
Beiträge: 3268
Registriert: 09.08.2015, 11:35

Re: keine Hausverwaltung, wer verantwortlich?

Beitrag von alles2 » 20.11.2021, 13:50

Irgendwer muss ja die Rechnung erhalten und da mag der Miteigentümer schon Recht haben. Dass Du Dich um alles kümmern musst, würde ich so pauschal nicht sagen, wenn Du nicht die mehrheitlichen Miteigentumsanteile besitzt. § 31 Abs.3 WEG deckt Eure Situation ab, wonach bei Fehlen eines Hausverwalters die Rechnungen an die Eigentümergemeinschaft zu legen wären. Gibt es diesen nicht, werden die Miteigentümer nach § 18 Abs.3 Z 2 lit.a WEG "durch die nach Miteigentumsanteilen zu berechnende Mehrheit der Wohnungseigentümer" vertreten.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 49 Gäste