Seite 1 von 1

keine Hausverwaltung, wer verantwortlich?

Verfasst: 19.11.2021, 19:04
von muglhupf
Unser Hausverwaltung wurde durch eine Mehrheit bestimmt, allerdings hat ein Eigentümer (selbst Hausverwalter) dagegen geklagt und recht bekommen. Es haben anscheinend auch Bewohner unterschrieben, die nicht Alleineigentümer der Wohnung sind. Jetzt hat mir ein Miteigentümer gesagt, dass ich, solange es keine Hausverwaltung gibt, die Rechnungen die an die WEG geschickt werden, bekomme, weil ich der 1. im Grundbuch bin.
Kann das wirklich sein, dass ich mich als Eigentümer um Rechnungen der WEG kümmern muss?
Wie sollte ich das Geld eintreiben?

Re: keine Hausverwaltung, wer verantwortlich?

Verfasst: 20.11.2021, 13:50
von alles2
Irgendwer muss ja die Rechnung erhalten und da mag der Miteigentümer schon Recht haben. Dass Du Dich um alles kümmern musst, würde ich so pauschal nicht sagen, wenn Du nicht die mehrheitlichen Miteigentumsanteile besitzt. § 31 Abs.3 WEG deckt Eure Situation ab, wonach bei Fehlen eines Hausverwalters die Rechnungen an die Eigentümergemeinschaft zu legen wären. Gibt es diesen nicht, werden die Miteigentümer nach § 18 Abs.3 Z 2 lit.a WEG "durch die nach Miteigentumsanteilen zu berechnende Mehrheit der Wohnungseigentümer" vertreten.