Ausreisebestimmungen Lockdown

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Petz28
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Ausreisebestimmungen Lockdown

Beitrag von Petz28 » 19.11.2021, 15:30

Hallo,

Ich hätte da eine Gesetzliche Frage, da ich schon sehr viel im Internet recherchiert habe und ich immer nur auf die Einreise nach Österreich gestoßen bin, bräuchte ich Juristischen Rat.

Da ab Montag wieder allgemeiner Lockdown in Österreich ist wollte ich mich erkundigen wie es mit der Gesetzlichen Lage der Reisebestimmungen aussieht. Da wir vor einem Monat unseren Urlaub in Ungarn für 3-5 Dez. gebucht haben.
Darf man aus gesetzlicher Sicht dann überhaupt aus Österreich Ausreisen um in den gebuchten Urlaub zu fahren?
Wie Sieht es dann mit den Stornobedingungen aus?


Bitte um Hilfe
lg



alles2
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Re: Ausreisebestimmungen Lockdown

Beitrag von alles2 » 20.11.2021, 02:44

Bei ganztägigen Ausgangsbeschränkungen im Rahmen der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (NotMV) braucht es ab dem 22. November einen triftigen Grund, um die Wohnung verlassen zu dürfen. Reisen gehört definitiv nicht dazu. Mitunter ein Grund, warum sich Reiseveranstalter mit einer Stornowelle konfrontiert sehen. Es gibt ein kostenloses Storno-Recht, wobei es eh vom Reisebüro veranlasst werden sollte. Das hatten wir alles bereits im ersten Lockdown. Daher auch das hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15241&p=36020#p35829

Und das könnte einem bevorstehen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=15444&p=36404#p36401
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Petz28
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Re: Ausreisebestimmungen Lockdown

Beitrag von Petz28 » 21.11.2021, 11:21

Danke sehr :)

alles2
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Re: Ausreisebestimmungen Lockdown

Beitrag von alles2 » 24.11.2021, 11:36

Nachdem die neue Verordnung für Verwirrung gesorgt hat und die Kommunikation gelinde gesagt verbesserungswürdig war, konnte das Gesundheitsministerium am Tag 1 des vierten kompletten Lockdowns nach der dortigen Rückversicherung einiger Stellen offiziell klarstellen, dass laut Maßnahmenverordnung das Verreisen ins Ausland (im Gegensatz zu den vergangenen allgemeinen Shutdowns) doch erlaubt und die Reisefreiheit von dieser Verordnung im Großen und Ganzen derzeit nicht eingeschränkt ist (inklusive die Fahrt zum Flughafen). Es wird als "psychische und physische Erholung im Freien" ausgelegt und das Ziel der Kontaktbeschränkung zur Reduktion der Infektionszahlen im eigenen Land wäre damit nicht gefährdet. Auch weil vom Außenministerium so gut wie sämtliche Länder momentan als "grün" eingestuft werden. Daher sei beim kurzfristigen irgendwo Hinfliegen, wo es bspw. warm ist oder die Corona-Zahlen deutlich niedriger als bei uns sind, zu beachten, ob sich die Sicherheitsstufe während dem Urlaub ändert, so wie Deutschland vor einiger Zeit Österreich als Hochrisikogebiet erklärt hat. Verwiesen sei auch auf die kürzlich geänderten Einreisebestimmungen (7. Novelle zur COVID-19-Einreiseverordnung EinreiseV), wonach mitunter der einfache Antigen-Test nur noch in Ausnahmefällen gelten würden (z.B. Grenzpendler) und es nun eines PCR-Tests benötigen würde. Sollte Ungarn bis dahin Österreich als Hochrisikogebiet einstufen, würde es für Touristen die kostenlose Stornierung bereits gebuchter Reisen erleichtern.

Es besteht eine ziemlich skurrile Situation. Ungefähr so, als dass das Skifahren (selbst im Rahmen eines Tagesurlaubes) bei uns grundsätzlich möglich wäre, aber ein Urlaub im heimischen Ski-Gebiet wegen dem damit einhergehenden Übernachten in einem Hotel als Privatperson nicht, welches nur für Geschäftsreisende und Kurgäste zugänglich ist. Fernreisen wären somit eigentlich möglich, um dem Novembergrau oder der Dezemberkälte zu entfliehen. Daher gilt Corona bei der eigenen Stornierung eines bereits gebuchten Aufenthalts aktuell nicht als kostenloser Rücktrittsgrund. Ist man sich ob der Situation unsicher, wäre man auf Kulanz angewiesen oder es kommen neue Aspekte hinzu (besonders schwerwiegende Variante vor Ort oder man ist persönlich erkrankt bzw. geschwächt). Das müsste man sich erst dann im Detail ansehen, ob ein genereller Storno möglich wäre, da die Reisen grundsätzlich stattfinden. Möchte man jetzt buchen, wäre der Abschluss einer Corona-Versicherung zu empfehlen, damit man für alle Eventualitäten gewappnet ist.

Auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sollten nicht außer Acht gelassen werden, wenn man freiwillig auf Urlaub fährt und dann die Quarantäne angeordnet werden würde, in der man nicht arbeiten kann, wäre die Entgeltfortzahlung gefährdet.
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Das_Pseudonym
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Re: Ausreisebestimmungen Lockdown

Beitrag von Das_Pseudonym » 19.12.2021, 01:05

Bei uns passieren Familien Angehörige per Auto öfter die Grenze aus legitimen Gründen und haben mir gesagt das es keine Kontrollen oder ähnliches aktuell zwischen AT - CZ gebe.

alles2
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Re: Ausreisebestimmungen Lockdown

Beitrag von alles2 » 19.12.2021, 11:26

Kann ich bestätigen. Nicht nur zwischen NÖ und Tschechien, sondern auch OÖ und Deutschland. Durch unseren Lockdown hatte sich hinsichtlich des kleinen Grenzverkehrs nichts geändert. Aufpassen musste man nur, ob uns nicht die Nachbarländer als Hochrisikogebiet eingestuft hat, wie es auch kurz davor Bayern tat, was jedoch nicht für Grenzpendler gilt.
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