Im MRG gibt es eine Bestimmung, die in "unleidlichem Verhalten" (= ruecksichtsloses, anstoessiges oder sonst grob ungehoeriges Verhalten des Mieters, der den Mitbewohnern das friedliche Zusammenleben verleidet bzw. das Mass des Zumutbaren) ueberschreitet, einen Kuendigungsgrund sieht.
Wie sieht dies gegenueber einem Mehrheitseigentuemer in einem 3-Familienhaus aus, Aussentueren und -fenster bei Sturm, Regen, Kaelte etc. offenlaesst, bzw. immer wieder oeffnet, nachdem ich sie aus o.a. Witterungsgruenden schliesse? Nicht nur, dass es in meiner Wohnung zu Zugluft und Kaelte bzw. erhoehten Heizkosten kommt, werden die Waende feucht und kuehlen auch ab.
Horror-Nachbarn - Fortsetzung
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