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GmbH Weisungsrechte

Verfasst: 17.11.2021, 20:11
von gregorsams
Liebe Forum-Teilnehmer,

ich habe eine Frage zum GmbH Recht.

Sofern ihr einen Mitarbeiter in der GmbH habt, welcher gegen Dienstanweisungen verstößt zB Preise mit Kunden ausverhandelt oder Angebote stellt. Natürlich wurde vorab mehrfach schriftlich kommuniziert, dass der MItarbeiter dies nicht darf, sonder dies nur die Geschäftsführung darf.

Welche Möglichkeiten gibt es hier Einhalt zu gebieten? (ohne zwingende Kündigung)

LG

Re: GmbH Weisungsrechte

Verfasst: 19.11.2021, 03:36
von alles2
Sollte sein Verhalten nicht durch seinen Arbeitsvertrag gedeckt sein, könnte man ihn mit dem Thema vorübergehende/dauerhafte und verbessernde/verschlechternde Versetzung (der Tätigkeit, des Arbeitsortes usw.) mit optionaler Rückversetzung konfrontieren (§ 101 Arbeitsverfassungsgesetz ArbVG). Leichter ginge es, falls dies auch im Arbeitsvertrag aufgenommen wurde. Dann bräuchte es u.U. nicht mal seiner Zustimmung und/oder eines etwaigen Betriebsrates. Denn auf eine nachträgliche Vertragsergänzung diesbezüglich würde und sollte sich wohl kaum ein Arbeitnehmer einlassen. Kann der Arbeitgeber nicht darauf zurückgreifen, könnte es auf eine zivilrechtliche Unterlassungsklage hinauslaufen.